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Klagewege mandantenkommunikation entscheidungsvorlage

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Wenn es um Klagewege: Mandantenkommunikation und Entscheidungsvorlage in DSA, DMA und Digitalregulierung der EU geht: erstellt den passenden Entwurf aus Sachverhalt, Norm, Beweis und Antrag; liefert eine Mandantennachricht oder Entscheidungsvorlage.From its SKILL.md

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Klagewege: Mandantenkommunikation und Entscheidungsvorlage

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: DSA Art. 16 Notice-and-Action unverzügliche Reaktion, Art. 24 jährlicher Transparenzbericht, Art. 34 Risikoassessment jährlich/bei Bedarf, DMA Art. 11 Compliance-Bericht 6 Monate nach Benennung.
  • Tragende Normen verifizieren: Digital Services Act (VO 2022/2065) Art. 4-15 (Haftung), 16-22 (Meldung), 24-32 (mittelgroße/VLOP), 33-43 (sehr große), 50-66 (Aufsicht), Digital Markets Act (VO 2022/1925) Art. 3 (Gatekeeper), 5-7 (Pflichten), DDG, TMG (außer Kraft), NetzDG (auslaufend) — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Anbieter Vermittlungsdienst / Hosting / Online-Plattform / sehr große Online-Plattform (VLOP) / Suchmaschine (VLOSE), BNetzA als DSC, EU-KOM (DMA-Vollzug), nationaler Koordinator, Beschwerdeführer.
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: AGB nach Art. 14 DSA, Transparenzbericht, Risikoassessment, Compliance-Officer-Konzept, Streitbeilegung Art. 21 DSA, DSC-Meldung, DMA-Compliance-Bericht — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Spezialwissen: Klagewege: Mandantenkommunikation und Entscheidungsvorlage

  • Normen-/Quellenanker: EU, DSA, VO, DMA, DGA, AI, NIS, DORA, CRA, DDG, GWB, VLOP.

Fallweichen

Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:

  1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
  2. Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
  3. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
  4. Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
  5. Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?

Arbeitsworkflow

  1. Fallbild bilden: Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
  2. Rechtsrahmen setzen: Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld DSA-/DMA-Klagewege prüfen.
  3. Prüfpunkte abarbeiten: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
  4. Risiko bewerten: Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
  5. Anschluss bauen: Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.

Klagewege DSA/DMA — Stufenmodell

  1. Internes Beschwerdeverfahren Art. 20 DSA: binnen 6 Monaten ab Plattform-Entscheidung; Pflicht für Online-Plattformen (außer Kleinstunternehmen Art. 19).
  2. Außergerichtliche Streitbeilegung Art. 21 DSA: zertifizierte ADR-Stellen — niedrigschwellig, oft kostenfrei für Nutzer.
  3. Klage zum ordentlichen Gericht gegen Plattformbetreiber: ZG mit Streitwert-Zuständigkeit. Bei B2C-Verbraucherklagen § 29c ZPO Wohnsitz Verbraucher.
  4. Beschwerde zum Digital Services Coordinator (BNetzA für DE) — kein subjektives Recht, aber häufig wirksam.
  5. Klage zum Verwaltungsgericht gegen DSC-Bescheid (z. B. behördliche Anordnung) — VwGO.
  6. DMA-Verfahren: keine direkte Klage durch Drittanbieter gegen Gatekeeper; nur Beschwerde bei Kommission Art. 27 DMA und ggf. Nichtigkeitsklage zum EuG nach Art. 263 AEUV gegen Beschluss der Kommission.

Trade-off

Erstwahl: oft Art. 20 DSA (internes Beschwerdeverfahren) + Art. 21 DSA (ADR) — schnell und kostengünstig. Klage erst, wenn ADR scheitert oder Frist Art. 20 läuft. Bei eilbedürftigen Fällen (Account-Sperrung mit Geschäftsschaden) ggf. einstweilige Verfügung zum ZG parallel zum ADR-Verfahren.

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