Designnichtigkeit dpma
Wenn es um Designnichtigkeit Dpma in designrecht-geschmacksmusterrecht geht: erstellt den passenden Entwurf aus Sachverhalt, Norm, Beweis und Antrag; liefert einen verwertbaren Entwurf mit Anträgen, Begründung und Anlagenlogik.From its SKILL.md
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Designnichtigkeit Dpma
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: DesignG § 6 Neuheitsschonfrist 12 Monate, GGV Art. 7 (2) ebenfalls 12 Monate, DesignG § 27 Schutzdauer 25 Jahre in 5-Jahres-Verlängerungen, § 41 GGV Priorität 6 Monate.
- Tragende Normen verifizieren: DesignG §§ 1, 2, 4, 6, 27, 38, 42, 52a, GGV (VO 6/2002) Art. 3, 4, 6, 19, 21, 41, 81, GeschmMG (alt), HABM/EUIPO-Verfahren — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Anmelder, Designer, DPMA, EUIPO, Bundespatentgericht, LG (Design-Verletzungsklage), OLG-Designsenate, Wettbewerber.
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Design-Anmeldung DPMA/EUIPO, Registerauszug, Sammelanmeldung, Verzichtserklärung, Nichtigkeitsantrag, Verletzungsklage, Lizenzvertrag — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Wann dieser Skill hilft
Ein deutsches Design soll gelöscht werden.
Prüfpunkte
- Sachverhalt und Rolle sauber erfassen: Wer handelt, wer ist Rechteinhaber, wer ist Gegner, welches Produkt oder welche Kollektion ist betroffen?
- Fristen, Registerstand, Veröffentlichungen, Vertragslage und Beweisunterlagen früh sichern.
- Materielle Prüfung und Verfahrensstrategie trennen: Ein gutes Ergebnis sagt nicht nur, ob etwas möglich ist, sondern wie man es belegt, vorbereitet und durchsetzt.
- Unsichere Tatsachen offen markieren und mit präzisen Rückfragen schließen.
Quellen-Hardening
- Normen, Amtsinformationen, Registerdaten, Formulare, Gebühren und Fristen vor belastbarer Ausgabe live in den offiziellen Quellen prüfen.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und amtlicher oder frei zugänglicher Quelle verwenden.
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
- Ausländisches Recht nur als Struktur, Risiko- und Local-Counsel-Briefing ausgeben, wenn keine aktuelle lokale Prüfung vorliegt.
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