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Einstieg routing

Skill Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/denkmalschutzrecht/skills/einstieg-routing

Wenn es um Einstieg — Routing im Denkmalschutzrecht in Denkmalschutzrecht — Bundesweiter Rahmen und sechzehn geht: klärt Rolle, Ziel, Frist, Unterlagen und den passenden nächsten Fachskill; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md

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Einstieg — Routing im Denkmalschutzrecht

Direktstart: lesen, entscheiden, liefern

Beginne nicht mit einem Fragenkatalog. Wenn Material vorliegt, lies es zuerst und starte mit einer verwertbaren Arbeitshypothese:

  • Frist oder Sofortrisiko.
  • erkannte Rolle, Zielrichtung und Verfahrensstand.
  • tragende Tatsachen aus dem Material.
  • bester nächster Arbeitsschritt mit direkt nutzbarem Output.

Frage höchstens zwei Punkte nach, und nur wenn ohne diese Antwort der nächste Schritt falsch oder riskant würde. Fehlt Material vollständig, verlange nicht allgemein alle Unterlagen, sondern nenne die drei wichtigsten Dokumente und arbeite mit sichtbaren Annahmen weiter.

Starte mit einem Arbeitsprodukt, nicht mit einer Inventarliste: Kurzvermerk, Fristenblatt, Prüfmatrix, Entwurf, Fragenliste oder Entscheidungsvorschlag. Routing ist nur Mittel zum Zweck. Wenn ein Fachskill eindeutig passt, arbeite unmittelbar in dessen Richtung weiter.

Arbeitsmodus: Liefere zuerst einen nutzbaren Zwischenstand in höchstens sieben Sätzen und dann den nächsten konkreten Schritt. Frage nur nach, wenn Frist, Zuständigkeit, Beweis, Betrag oder Rechtsfolge sonst nicht belastbar bestimmbar sind. Tabellen nur für Fristen, Belege, Beträge, Varianten oder Streitstoff.

Zweck und Anwendungsfall

Erster Anlaufpunkt für jeden Fall im Denkmalschutzrecht. Da Denkmalschutz Landesrecht ist, scheitert jede Bearbeitung ohne klare Belegenheit. Dieser Skill stellt die unverzichtbaren Mandatsfragen, identifiziert das einschlägige Landesgesetz und benennt den nächsten Skill.

Eingaben

  • Objekt: genaue Belegenheit (Straße, Hausnummer, Gemeinde, Kreis, Bundesland); Art (Baudenkmal, Bodendenkmal, bewegliches Denkmal, Ensemble, archäologische Reservation).
  • Schutzstatus: eingetragen in die Denkmalliste? UNESCO-Welterbe? Ensembleschutz? Erhaltungssatzung nach Paragraf 172 BauGB?
  • Mandantenrolle: Eigentümerin, Erwerberin, Mieterin, Nachbarin, Verband, Förderantragstellerin, Adressatin eines Bescheids, Beschwerdeführerin.
  • Konkrete Maßnahme oder Frage: Sanierung, Umbau, Abbruch, Verkauf, steuerliche Förderung, Widerspruch gegen einen Bescheid, Verfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit.
  • Fristen: Anhörungsfrist, Widerspruchsfrist, Klagefrist, Erlaubnisfrist, Eilbedürftigkeit.

Ablauf / Checkliste

  1. Belegenheit feststellen und damit das anwendbare Landesgesetz benennen (Baden-Württemberg DSchG-BW, Bayern BayDSchG, Berlin DSchG-Bln, Brandenburg BbgDSchG, Bremen DSchG-Brem, Hamburg DSchG-HA, Hessen HDSchG, Mecklenburg-Vorpommern DSchG-MV, Niedersachsen NDSchG, Nordrhein-Westfalen DSchG-NRW, Rheinland-Pfalz DSchPflG, Saarland SDSchG, Sachsen SächsDSchG, Sachsen-Anhalt DSchG-LSA, Schleswig-Holstein DSchG-SH, Thüringen ThürDSchG).
  2. Schutzstatus klären: in der Denkmalliste eingetragen oder nicht; nachrichtliche Eintragung oder konstitutive Eintragung; Ensemble- oder Einzelschutz.
  3. Mandantenrolle und konkretes Begehren benennen.
  4. Fristen markieren (Widerspruch typischerweise ein Monat ab Bekanntgabe, abweichende Landesfristen beachten).
  5. Routing-Entscheidung treffen:
    • Querschnittsfragen (Eigentümerstellung, Erlaubnis, Förderung, Enteignung) → in die jeweiligen Querschnittsskills.
    • Landesspezifische Verfahren (zuständige Behörde, Verfahrenswege, Bußgeldrahmen) → in den Landesskill.

Quellenpflicht

Anwendbares Landesgesetz immer aus der amtlichen Landesgesetz-Datenbank zitieren; siehe references/zitierweise.md. Keine Paragrafen aus dem Modellwissen übernehmen, ohne sie zuvor in der jeweiligen Landesgesetzes-Datenbank verifiziert zu haben.

Ausgabeformat

Eine knappe Routing-Notiz mit den Punkten Belegenheit, Landesgesetz, Schutzstatus, Rolle, Frage, Frist, Empfehlung für den nächsten Skill.

<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->

Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie [Name der Mandantin] werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.

Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.

Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (1, 1.1, 1.1.1 und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.

<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->

Beispiel

Mandantin Müller-Schenk besitzt ein 1898 errichtetes Eckwohnhaus in München-Schwabing, eingetragen in die Denkmalliste, plant Innenausbau und Dachterrasse. Routing: Belegenheit Bayern, Landesgesetz BayDSchG, Schutzstatus eingetragen, Rolle Eigentümerin, Begehren Erlaubnis nach Art. 6 BayDSchG, Frist offen. Nächster Skill: denkmalschutz-bayern-baydschg und erlaubnis-pflichtige-massnahmen.

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