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Denkmalschutz mecklenburg vorpommern dschg m v

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Wenn es um Denkmalschutz Mecklenburg-Vorpommern (DSchG M-V) in Denkmalschutzrecht — Bundesweiter Rahmen und sechzehn geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md

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Denkmalschutz Mecklenburg-Vorpommern (DSchG M-V)

Zweck und Anwendungsfall

Mecklenburg-Vorpommern verfügt über einen besonders hohen Bestand an Backsteingotik, Gutshäusern und Bäderarchitektur. Das DSchG M-V arbeitet mit nachrichtlicher Eintragung. Welterbestätten der Altstädte Stralsund und Wismar prägen die Verfahrenspraxis.

Anwendbares Gesetz

  • Gesetzesbezeichnung: Denkmalschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern
  • Abkürzung: DSchG M-V
  • Zitiergrundlage: amtliche Landesgesetz-Datenbank landesrecht-mv.de

Zuständige Behörden

  • Oberste Denkmalschutzbehörde: Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern
  • Obere Denkmalschutzbehörde: Landesamt für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern in Schwerin (zugleich Fachbehörde)
  • Untere Denkmalschutzbehörde: Landkreise und kreisfreie Städte (Schwerin, Rostock)
  • Fachbehörde: Landesamt für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern, Abteilung Landesdenkmalpflege

Verfahrensbesonderheiten Mecklenburg-Vorpommern

  • Welterbestätten: Altstädte Stralsund und Wismar.
  • Hoher Bestand an Gutsanlagen mit oft schwieriger Eigentumslage nach Nachwendeprivatisierung.
  • Bäderarchitektur in Heringsdorf, Bansin und Binz unter Ensembleschutz.
  • Bodendenkmäler im slawisch-baltischen Raum (Festland und Inseln).

Eintragungssystem

  • Systematik: nachrichtliches Eintragungssystem; Denkmaleigenschaft kraft Gesetzes

Ablauf / Checkliste

  1. Klären, ob das Objekt ein Bau-, Boden- oder bewegliches Denkmal ist.
  2. Eintragungsstatus über die Denkmalliste des Landes feststellen — über landesrecht-mv.de.
  3. Zuständige untere Denkmalschutzbehörde am Belegenheitsort kontaktieren.
  4. Bei Maßnahmen das Erlaubnisverfahren nach DSchG M-V starten; bei zugleich bauordnungsrechtlich relevanten Maßnahmen die Kombination mit der Baugenehmigung berücksichtigen.
  5. Konkrete Paragrafen vor Ausgabe live in landesrecht-mv.de verifizieren.

Quellenpflicht

Sämtliche Paragrafenzitate werden vor Mandatsverwendung in landesrecht-mv.de live geprüft. Verwaltungsgerichts- und Oberverwaltungsgerichtsrechtsprechung des Landes nur mit Aktenzeichen, Datum und frei zugänglicher Fundstelle benennen.

Ausgabeformat

Landesrechtliche Stellungnahme in vollständigen Sätzen mit konkreten Paragrafenverweisen aus dem Landesgesetz und den zuständigen Behörden.

<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->

Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie [Name der Mandantin] werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.

Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.

Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (1, 1.1, 1.1.1 und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.

<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->

Beispiel

Investorin erwirbt das Gutshaus Schorssow, eingetragenes Baudenkmal, und plant Umnutzung als Hotel. Zuständig ist der Landkreis Rostock als untere Denkmalschutzbehörde mit fachlicher Stellungnahme des Landesamts für Kultur und Denkmalpflege.

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