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Denkmalschutz berlin dschg bln

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Wenn es um Denkmalschutz Berlin (DSchG-Bln) in Denkmalschutzrecht — Bundesweiter Rahmen und sechzehn geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md

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Denkmalschutz Berlin (DSchG-Bln)

Zweck und Anwendungsfall

Berlin als Stadt-Land verbindet kommunale und staatliche Denkmalpflege in einem Verwaltungsbau. Die Denkmalliste Berlin ist öffentlich einsehbar; die Eintragung wirkt nachrichtlich. Skill ordnet die spezifischen Wege zwischen Landesdenkmalamt und Bezirksämtern.

Anwendbares Gesetz

  • Gesetzesbezeichnung: Gesetz zum Schutz von Denkmalen in Berlin (Denkmalschutzgesetz Berlin)
  • Abkürzung: DSchG-Bln
  • Zitiergrundlage: amtliche Landesgesetz-Datenbank gesetze.berlin.de

Zuständige Behörden

  • Oberste Denkmalschutzbehörde: Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
  • Obere Denkmalschutzbehörde: Landesdenkmalamt Berlin (zugleich Fachbehörde)
  • Untere Denkmalschutzbehörde: Untere Denkmalschutzbehörden in den zwölf Bezirksämtern
  • Fachbehörde: Landesdenkmalamt Berlin

Verfahrensbesonderheiten Berlin

  • Erlaubnisverfahren über das jeweilige Bezirksamt mit fachlicher Stellungnahme des Landesdenkmalamts.
  • Gartendenkmale (Tiergarten, Friedhöfe) eigenständig kategorisiert.
  • Bodendenkmäler mit Vorlagepflicht von Funden.
  • Ensemble- und Gesamtanlagenschutz in zahlreichen Quartieren (Hufeisensiedlung, Karl-Marx-Allee).

Eintragungssystem

  • Systematik: nachrichtliches Eintragungssystem; Denkmaleigenschaft kraft Gesetzes; öffentliche Denkmalliste

Ablauf / Checkliste

  1. Klären, ob das Objekt ein Bau-, Boden- oder bewegliches Denkmal ist.
  2. Eintragungsstatus über die Denkmalliste des Landes feststellen — über gesetze.berlin.de und über die online geführte Denkmalliste Berlin.
  3. Zuständige untere Denkmalschutzbehörde am Belegenheitsort kontaktieren.
  4. Bei Maßnahmen das Erlaubnisverfahren nach DSchG-Bln starten; bei zugleich bauordnungsrechtlich relevanten Maßnahmen die Kombination mit der Baugenehmigung berücksichtigen.
  5. Konkrete Paragrafen vor Ausgabe live in gesetze.berlin.de verifizieren.

Quellenpflicht

Sämtliche Paragrafenzitate werden vor Mandatsverwendung in gesetze.berlin.de live geprüft. Verwaltungsgerichts- und Oberverwaltungsgerichtsrechtsprechung des Landes nur mit Aktenzeichen, Datum und frei zugänglicher Fundstelle benennen.

Ausgabeformat

Landesrechtliche Stellungnahme in vollständigen Sätzen mit konkreten Paragrafenverweisen aus dem Landesgesetz und den zuständigen Behörden.

<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->

Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie [Name der Mandantin] werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.

Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.

Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (1, 1.1, 1.1.1 und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.

<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->

Beispiel

Eigentümerin eines Mietshauses aus der Karl-Marx-Allee, eingetragenes Ensemble, plant Balkonsanierung. Zuständig ist das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg als untere Denkmalschutzbehörde mit fachlicher Stellungnahme des Landesdenkmalamts Berlin. Konkrete Paragrafen des DSchG-Bln in gesetze.berlin.de verifizieren.

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