Baden wuerttemberg spezial sachgesamtheiten gesamtanlagen
Wenn es um Sachgesamtheiten und Gesamtanlagen in Baden-Wuerttemberg in Denkmalschutzrecht — Bundesweiter Rahmen und sechzehn geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md
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Sachgesamtheiten und Gesamtanlagen in Baden-Wuerttemberg
Zweck und Anwendungsfall
Dieser Skill vertieft eine landesspezifische Besonderheit, die im allgemeinen Bundesland-Skill nur kurz angerissen wird. Er liefert die juristische Tiefe für Mandate, in denen genau diese Besonderheit den Streit dominiert.
Inhaltlicher Schwerpunkt
Baden-Wuerttemberg kennt mit der Gesamtanlage eine Schutzform fuer zusammenhaengende Bauensembles. Die Wirkung greift auch fuer einzelne, fuer sich nicht denkmalwerte Bauten, wenn sie das geschuetzte Ortsbild praegen. Verfahrenspraxis: Anhoerung aller Eigentuemerinnen, gemeinsame Begehung, Festsetzung in der Gesamtanlagenverordnung. Konkrete Paragrafen vor Mandatsverwendung in landesrecht-bw.de verifizieren.
Ablauf / Checkliste
- Klären, ob die landesspezifische Besonderheit tatsächlich einschlägig ist (Belegenheit, Eintragungsstatus, Maßnahme).
- Konkrete Paragrafen und gegebenenfalls Welterbe-Managementplan-Vorgaben live verifizieren.
- Mit dem allgemeinen Bundesland-Skill und den Querschnittsskills verzahnen.
- Bei Welterbestätten ICOMOS-Stellungnahmen und State of Conservation-Berichte berücksichtigen.
Quellenpflicht
Norm-Anker aus der amtlichen Landesgesetz-Datenbank; Welterbe-Texte aus dem UNESCO-Welterbezentrum (whc.unesco.org); Rechtsprechung mit Gericht, Datum, Aktenzeichen, frei zugänglicher Quelle.
Ausgabeformat
Juristische Stellungnahme zur landesspezifischen Besonderheit in vollständigen Sätzen mit konkreten Norm- und Welterbe-Ankern.
<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) --><!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie
[Name der Mandantin]werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (
1,1.1,1.1.1und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
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