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Zeitleiste

Skill Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/datenschutzrecht/skills/zeitleiste

Wenn es um Zeitleiste des Datenschutzvorfalls — minutiöse Rekonstruktion in Datenschutzrecht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md

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Zeitleiste des Datenschutzvorfalls — minutiöse Rekonstruktion

Triage — kläre vor der Bearbeitung

  1. Aus welchen Quellen lässt sich der Zeitstrahl rekonstruieren — Logs, E-Mails, Tickets, Aussagen?
  2. Welche Zeitstempel sind in welcher Zeitzone protokolliert?
  3. Wann genau hat der Verantwortliche im Sinne Art. 33 DSGVO Kenntnis erlangt?
  4. Wann beginnt der 72-Stunden-Lauf — Erstwahrnehmung oder qualifizierte Kenntnis?
  5. Gibt es Lücken, die durch Zeugenaussagen geschlossen werden müssen?
  • Was will der Mandant wirklich erreichen? (verteidigungsfähige Zeitachse; Begründung Fristbeginn)

Rechtsgrundlagen

  • Art. 33 Abs. 1 DSGVO Kenntnisbegriff und 72-Stunden-Frist.
  • Erwägungsgrund 87 DSGVO unverzügliche Feststellung.
  • Art. 33 Abs. 4 DSGVO schrittweise Übermittlung.
  • Art. 5 Abs. 2 DSGVO Rechenschaftspflicht.

Aktuelle Rechtsprechung

Nicht aus Modellwissen; insbesondere zur Auslegung Kenntnisbegriff und zum Beginn der 72-Stunden-Frist vor Ausgabe verifizieren.

Zentrale Normen

Art. 33 Abs. 1; Art. 33 Abs. 4; Art. 5 Abs. 2 DSGVO; Erwägungsgrund 87.

Praxisformulierung — Zeitleisten-Spalten

Datum/Uhrzeit (Zeitzone); Ereignis; Quelle; Akteur; Rechtsfolge; Anmerkungen; Beweismittel.

Wichtig: Kenntnisbegriff sauber dokumentieren — ein bloßer Verdacht oder Hinweis löst noch nicht den Fristlauf aus; maßgeblich ist die qualifizierte Kenntnis im Sinne Erwägungsgrund 87.

Abgrenzung zu anderen Skills

  • dsv-aufnahme-statusinformation bildet die strukturierte Erstaufnahme; dieser Skill setzt darauf auf.
  • dsv-meldung-art-33-pflichtangaben deckt die Behördenmeldung ab; bei Bedarf zusätzlich ziehen.
  • dsv-benachrichtigung-art-34-betroffene deckt die Benachrichtigung Betroffener ab.
  • dsv-bussgeldverteidigung-art-83 und dsv-schadensersatz-art-82 decken die anwaltliche Nachbearbeitung ab.

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