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Verdacht vs festgestellt

Skill Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/datenschutzrecht/skills/verdacht-vs-festgestellt

Wenn es um Verdacht versus festgestellte Verletzung — Kenntnisbegriff Art. 33 DSGVO in Datenschutzrecht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md

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Verdacht versus festgestellte Verletzung — Kenntnisbegriff Art. 33 DSGVO

Triage — kläre vor der Bearbeitung

  1. Worauf basiert der Verdacht — Logeintrag, Anruf, Drittmeldung, Pressebericht?
  2. Welche internen Prüfungen wurden bereits durchgeführt?
  3. Liegen objektive Anhaltspunkte für eine Verletzung vor oder reine Spekulation?
  4. Wie lange dauert die Aufklärung voraussichtlich?
  5. Welche Sofortmaßnahmen sind während der Aufklärung sinnvoll?
  • Was will der Mandant wirklich erreichen? (Rechtssicherheit beim Fristbeginn; keine voreilige Falschmeldung)

Rechtsgrundlagen

  • Art. 33 Abs. 1 DSGVO Meldung ab Kenntniserlangung.
  • Erwägungsgrund 87 DSGVO unverzügliche Feststellung mit angemessener Sicherheit.
  • Art. 33 Abs. 5 DSGVO Dokumentationspflicht auch in der Verdachtsphase.
  • Art. 5 Abs. 2 DSGVO Rechenschaftspflicht.

Aktuelle Rechtsprechung

Nicht aus Modellwissen; insbesondere zu Maßstäben angemessener Sicherheit der Feststellung und Reichweite der Aufklärungspflicht vor Ausgabe verifizieren.

Zentrale Normen

Art. 33 Abs. 1; Art. 33 Abs. 5; Art. 5 Abs. 2 DSGVO; Erwägungsgrund 87.

Praxisformulierung — Einordnungsraster

Phase Verdacht: kein Fristbeginn; Dokumentation der eingeleiteten Aufklärungsschritte.

Phase qualifizierte Kenntnis: Fristbeginn 72 Stunden; Festlegung des Zeitpunkts.

Maßstab: ein verständiger Verantwortlicher würde von einer Verletzung ausgehen — Reasoning zuerst dann Conclusion.

Dokumentationsbausteine: was wurde wann wahrgenommen; welche Prüfungen wurden eingeleitet; welche Ergebnisse haben den Verdacht zur Kenntnis verdichtet.

Abgrenzung zu anderen Skills

  • dsv-aufnahme-statusinformation bildet die strukturierte Erstaufnahme; dieser Skill setzt darauf auf.
  • dsv-meldung-art-33-pflichtangaben deckt die Behördenmeldung ab; bei Bedarf zusätzlich ziehen.
  • dsv-benachrichtigung-art-34-betroffene deckt die Benachrichtigung Betroffener ab.
  • dsv-bussgeldverteidigung-art-83 und dsv-schadensersatz-art-82 decken die anwaltliche Nachbearbeitung ab.

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