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Paket internationaler bezug und schnittstellen

Skill Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/datenschutzrecht/skills/paket-internationaler-bezug-und-schnittstellen

Wenn es um Paket: Internationaler Bezug und Schnittstellen in Datenschutzrecht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten. Auswahlstichwort: Paket Internationaler Bezug Und Schnittstellen; Arbeitsfeld: Datenschutzrecht.From its SKILL.md

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SKILL.md

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Paket: Internationaler Bezug und Schnittstellen

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: DSGVO; BDSG; TDDDG; Art. 44 ff — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Fokus: Paket: Internationaler Bezug und Schnittstellen.

Spezialwissen: Paket: Internationaler Bezug und Schnittstellen

  • Normen-/Quellenanker: DSGVO, BDSG, TDDDG, PIA, DPIA, AVV, Art. 15, Art. 33, Art. 44, US, DPF, SCC.

Fallweichen

Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:

  1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
  2. Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
  3. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
  4. Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
  5. Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?

Arbeitsworkflow

  1. Fallbild bilden: Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
  2. Rechtsrahmen setzen: Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld Behördenpaket Drittlandstransfer prüfen.
  3. Prüfpunkte abarbeiten: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
  4. Risiko bewerten: Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
  5. Anschluss bauen: Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.

Internationaler Bezug Datenschutz — Schnittstellen

  • Räumlicher Anwendungsbereich DSGVO Art. 3:
  • Abs. 1: Verantwortlicher/Auftragsverarbeiter mit Niederlassung in EU/EWR.
  • Abs. 2: Drittlandsanbieter, der Waren/Dienste an EU-Betroffene anbietet (lit. a) oder Verhalten in EU beobachtet (lit. b).
  • Drittlandstransfer Art. 44 ff. DSGVO:
  • Adäquanzbeschluss Art. 45: aktuelle Liste auf ec.europa.eu (z. B. Schweiz, UK, Israel, Japan, Korea, Andorra, Argentinien etc.).
  • DPF (US-Adäquanz): VO 2023/1795 — nur teilnehmende US-Unternehmen (Liste dataprivacyframework.gov).
  • SCC (Beschluss 2021/914): Modul 1 (C-C), 2 (C-P), 3 (P-P), 4 (P-C); + Annex II TOM + Annex III Subunternehmer + ggf. Annex I Beteiligte.
  • TIA (Transfer Impact Assessment): nach Schrems II (Rs. C-311/18) Pflicht; nach EDSA-Empfehlung 01/2020.
  • Behördenpaket: Standardformulare BfDI/LDI/LDA; ggf. Auskunftsersuchen Art. 58 Abs. 1 lit. a, Anordnungen lit. d.
  • EU/EWR-Niederlassung: Bei Anbieter aus Drittstaat → Pflicht Vertreter Art. 27 DSGVO.

Praxis-Tipp

DPF-Mitgliedschaft prüfen mit Datum: ein US-Unternehmen kann zwischenzeitlich aus dem DPF ausscheiden. Eine "wir nutzen DPF"-Aussage ohne aktuelle Listenüberprüfung trägt rechtlich nicht — vor jeder Bewertung dataprivacyframework.gov-Liste sichtbar dokumentieren (Screenshot, Datum).

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