Dsv tonfall krisenkommunikation
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Wenn es um Dsv Tonfall Krisenkommunikation in Datenschutzrecht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md
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Bestimmt den richtigen Tonfall und die Sprachregelung in der Krisenkommunikation nach einem Datenschutzvorfall
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: DSGVO; BDSG; TDDDG; Art. 44 ff — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fokus: Bestimmt den richtigen Tonfall und die Sprachregelung in der Krisenkommunikation nach einem Datenschutzvorfall. Behandelt: Vermeidung von Verharmlosung; Vermeidung von Panikmache; matter-of-factly; Reasoning vor Conclusion; Vermeidung selbstbelastender Aussagen; keine voreiligen Schuldzuweisungen; Empathie ohne Anerkenntnis; rechtliche Grenzen (§ 824 BGB; § 4 UWG; Art. 5 Abs. 1 lit. a DSGVO). Output: Sprachregel-Leitfaden mit Beispielsätzen Do/Don't. Abgrenzung: keine Pressemitteilung; keine individuelle Benachrichtigung.
Tonfall und Sprache in der Krisenkommunikation nach Datenschutzvorfall
Triage — kläre vor der Bearbeitung
- Welche Zielgruppe wird angesprochen (Betroffene, Presse, Mitarbeiter, Großkunden)?
- Welcher Markenton ist beim Mandanten etabliert?
- Welche Aussagen sind faktenfest belegbar?
- Welche Aussagen wären selbstbelastend im Bußgeldverfahren?
- Welche Aussagen wären zivilrechtlich riskant?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (Vertrauenserhalt; keine Selbstbelastung; keine Sammelklagen-Munition)
Rechtsgrundlagen
- Art. 12 Abs. 1 DSGVO klare einfache Sprache.
- Art. 34 Abs. 2 DSGVO Inhalt der Benachrichtigung.
- Art. 5 Abs. 1 lit. a DSGVO Transparenz.
- § 824 BGB Kreditgefährdung.
- § 4 UWG Mitbewerberschutz.
Aktuelle Rechtsprechung
Nicht aus Modellwissen; insbesondere zu Wortlaut-Streitigkeiten in Massendatenpannen vor Ausgabe verifizieren.
Zentrale Normen
Art. 5 Abs. 1 lit. a; Art. 12 Abs. 1; Art. 34 Abs. 2 DSGVO; § 824 BGB; § 4 UWG.
Praxisformulierung — Do/Don't
Do: konkrete Beschreibung des Vorfalls; konkrete Folgen; konkrete Empfehlungen; respektvolle Anrede; Hotline.
Don't: Pauschalentschuldigungen ohne Bezug; Schuldzuweisungen an Dritte ohne Beleg; Versprechungen Es-kann-nicht-mehr-passieren; juristische Wertungen wie kein-Risiko ohne Beleg.
Empathie ohne Anerkenntnis: Wir bedauern den Vorfall; wir verstehen Ihre Sorge; wir prüfen alle erforderlichen Schritte.
Reasoning vor Conclusion: erst Beschreibung der Lage; dann Bewertung; dann Empfehlung.
Abgrenzung zu anderen Skills
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dsv-aufnahme-statusinformationbildet die strukturierte Erstaufnahme; dieser Skill setzt darauf auf. -
dsv-meldung-art-33-pflichtangabendeckt die Behördenmeldung ab; bei Bedarf zusätzlich ziehen. -
dsv-benachrichtigung-art-34-betroffenedeckt die Benachrichtigung Betroffener ab. -
dsv-bussgeldverteidigung-art-83unddsv-schadensersatz-art-82decken die anwaltliche Nachbearbeitung ab. -
dsv-pressemitteilung-krisenkommunikationdeckt die Pressemitteilung ab. -
dsv-benachrichtigung-art-34-betroffenedeckt das Anschreiben ab.
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