Dsv stakeholder mapping
Skill Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/datenschutzrecht/skills/dsv-stakeholder-mapping
⚠️ Experimentelle Skill-Sammlung für deutsches Recht (Arbeits-, Gesellschafts-, Insolvenz-, Datenschutz-, Prozessrecht u.a.) – inzwischen verbessert und im Alltag getestet, aber weiterhin Experiment. Bitte selber ausprobieren, Issues/PRs willkommen! Keine Rechtsberatung. Mandatsgeheimnis (§§ 203/204 StGB, § 43e BRAO), DSGVO, US-Transfer, KI-VO & Co
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Wenn es um Dsv Stakeholder Mapping in Datenschutzrecht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.
SKILL.md
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Kartiert alle internen und externen Stakeholder eines Datenschutzvorfalls inklusive Informationsbedarf, Zeitpunkt und Verantwortlicher
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: DSGVO; BDSG; TDDDG; Art. 44 ff — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fokus: Kartiert alle internen und externen Stakeholder eines Datenschutzvorfalls inklusive Informationsbedarf, Zeitpunkt und Verantwortlicher. Behandelt: Geschäftsleitung; Datenschutzbeauftragter; IT-Sicherheit; Betriebsrat; Auftragsverarbeiter; gemeinsam Verantwortliche; Cyberversicherung; Aufsichtsbehörde; Strafverfolgungsbehörden; Betroffene; Großkunden mit Vertragsklauseln; Presse; Sozialmedien. Output: Stakeholder-Matrix mit Eskalations- und Informationsplan. Abgrenzung: keine konkreten Schreiben.
Stakeholder-Mapping nach Datenschutzvorfall
Triage — kläre vor der Bearbeitung
- Welche Vertragsbeziehungen verlangen frühzeitige Information (Banken, Großkunden, Auftragsverarbeiter)?
- Welche Aufsichtsbehörde ist primär, welche zusätzlich (Sektoraufsicht BaFin, BSI § 8b BSIG)?
- Ist der Konzern grenzüberschreitend tätig — Lead-Authority nach Art. 56 DSGVO?
- Gibt es Betriebsrat und welche Beteiligungsrechte?
- Welche Sozialmedien-Kanäle hat der Mandant?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (kein Stakeholder vergessen; keine Doppelkommunikation)
Rechtsgrundlagen
- Art. 26 DSGVO gemeinsam Verantwortliche.
- Art. 28 DSGVO Auftragsverarbeiter.
- Art. 33 DSGVO Meldepflicht.
- Art. 56 DSGVO federführende Aufsichtsbehörde.
- § 8b BSIG Meldepflicht bei kritischen Infrastrukturen.
Aktuelle Rechtsprechung
Nicht aus Modellwissen; insbesondere zur Abgrenzung gemeinsam Verantwortlicher und reiner Auftragsverarbeitung vor Ausgabe verifizieren.
Zentrale Normen
Art. 26; Art. 28; Art. 33; Art. 56 DSGVO; § 8b BSIG; § 109 TKG.
Praxisformulierung — Stakeholder-Matrix-Spalten
Stakeholder; Rolle; Pflicht oder freiwillig; Zeitpunkt; Verantwortlicher intern; Format der Information; abgestimmte Kernbotschaft; Eskalationsstufe.
Abgrenzung zu anderen Skills
dsv-aufnahme-statusinformationbildet die strukturierte Erstaufnahme; dieser Skill setzt darauf auf.dsv-meldung-art-33-pflichtangabendeckt die Behördenmeldung ab; bei Bedarf zusätzlich ziehen.dsv-benachrichtigung-art-34-betroffenedeckt die Benachrichtigung Betroffener ab.dsv-bussgeldverteidigung-art-83unddsv-schadensersatz-art-82decken die anwaltliche Nachbearbeitung ab.