Dsv risikobewertung edsa leitlinie
Skill Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/datenschutzrecht/skills/dsv-risikobewertung-edsa-leitlinie
Wenn es um Dsv Risikobewertung Edsa Leitlinie in Datenschutzrecht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md
npx -y skills add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --skill dsv-risikobewertung-edsa-leitlinieAssembled from the repository path, not quoted from the project. Check it against their README if it does not work.
SKILL.md
4.5 KB, ~1.4k tokens by cl100k_base, as published. Nobody here has run it
Führt die Risikobewertung eines Datenschutzvorfalls anhand der EDSA-Leitlinie 9/2022 zu Beispielen für die Meldung von Datenschutzverletzungen durch
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: DSGVO; BDSG; TDDDG; Art. 44 ff — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fokus: Führt die Risikobewertung eines Datenschutzvorfalls anhand der EDSA-Leitlinie 9/2022 zu Beispielen für die Meldung von Datenschutzverletzungen durch. Behandelt: Beispielfallgruppen Ransomware; Datenexfiltration; Insider; Verlust; Fehlversand; soziale Ingenieurkunst; jeweils mit Schwere-Schwellen für Meldepflicht Art. 33 DSGVO und Benachrichtigungspflicht Art. 34 DSGVO. Output: strukturierte Bewertung mit Bezug auf konkrete Beispielfallgruppe und begründeter Empfehlung Meldung Ja/Nein und Benachrichtigung Ja/Nein. Abgrenzung: keine Behördenmeldung; keine ENISA-Methodik.
Risikobewertung nach EDSA-Leitlinie 9/2022
Triage — kläre vor der Bearbeitung
- Welcher EDSA-Beispielfallgruppe ist der Vorfall am nächsten?
- Welche Schutzziele sind verletzt — Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit?
- Wie hoch ist die Anzahl Betroffener und welche Datenkategorien sind involviert?
- Welche technischen und organisatorischen Maßnahmen waren wirksam?
- Welche Risikoabmilderung wurde bereits umgesetzt?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (begründete Risikoeinschätzung; Behörden-feste Argumentation)
Rechtsgrundlagen
- Art. 33 Abs. 1 DSGVO Meldepflicht außer kein Risiko.
- Art. 34 Abs. 1 DSGVO Benachrichtigung bei hohem Risiko.
- Erwägungsgrund 75; 76 DSGVO Risikofaktoren.
- EDSA-Leitlinien 9/2022 Beispiele für die Meldung von Datenschutzverletzungen (englisch: Examples regarding Personal Data Breach Notification).
- EDSA-Leitlinien 4/2022 Berechnung von Geldbußen.
Aktuelle Rechtsprechung
Nicht aus Modellwissen; aktuelle Anwendungspraxis der Aufsichtsbehörden zu EDSA-Beispielen vor Ausgabe verifizieren.
Zentrale Normen
Art. 33 Abs. 1; Art. 34 Abs. 1 DSGVO; Erwägungsgrund 75; 76; EDSA-Leitlinien 9/2022.
Praxisformulierung — Anwendung EDSA-Beispiele
Fallgruppe identifizieren: Ransomware mit/ohne Exfiltration; Datenexfiltration Hashes Passwörter; Insider absichtlich/unabsichtlich; Verlust verschlüsselt/unverschlüsselt; Fehlversand mit Empfängerrückläufer; soziale Ingenieurkunst.
Schwellenwerte EDSA: Meldung an Aufsichtsbehörde regelmäßig bei Ransomware mit unverschlüsselten Daten oder Exfiltration; Benachrichtigung Betroffene bei Klartext-Passwörtern, Finanzdaten, Gesundheitsdaten.
Risikomatrix: Eintrittswahrscheinlichkeit × Schwere; Begründung mit EDSA-Referenz und Begründung aus dem konkreten Fall.
Abgrenzung zu anderen Skills
-
dsv-aufnahme-statusinformationbildet die strukturierte Erstaufnahme; dieser Skill setzt darauf auf. -
dsv-meldung-art-33-pflichtangabendeckt die Behördenmeldung ab; bei Bedarf zusätzlich ziehen. -
dsv-benachrichtigung-art-34-betroffenedeckt die Benachrichtigung Betroffener ab. -
dsv-bussgeldverteidigung-art-83unddsv-schadensersatz-art-82decken die anwaltliche Nachbearbeitung ab. -
dsv-risikobewertung-enisa-schweregradergaenzt um quantitative ENISA-Methodik.
What ships with it
Read from the repository
Just SKILL.md. No reference files, no scripts.