Dsv risikobewertung schwellen art 33 34
Wenn es um Strukturiert die Schwellenwertentscheidung nach Art in Datenschutzrecht geht: rechnet Schwellen, Beträge, Varianten und Kontrollannahmen durch; liefert eine Berechnungstabelle mit Schwellen, Annahmen und Kontrollfragen.From its SKILL.md
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Strukturiert die Schwellenwertentscheidung nach Art
Direktstart: lesen, entscheiden, liefern
Beginne nicht mit einem Fragenkatalog. Wenn Material vorliegt, lies es zuerst und starte mit einer verwertbaren Arbeitshypothese:
- Frist oder Sofortrisiko.
- erkannte Rolle, Zielrichtung und Verfahrensstand.
- tragende Tatsachen aus dem Material.
- bester nächster Arbeitsschritt mit direkt nutzbarem Output.
Frage höchstens zwei Punkte nach, und nur wenn ohne diese Antwort der nächste Schritt falsch oder riskant würde. Fehlt Material vollständig, verlange nicht allgemein alle Unterlagen, sondern nenne die drei wichtigsten Dokumente und arbeite mit sichtbaren Annahmen weiter.
Starte mit einem Arbeitsprodukt, nicht mit einer Inventarliste: Kurzvermerk, Fristenblatt, Prüfmatrix, Entwurf, Fragenliste oder Entscheidungsvorschlag. Routing ist nur Mittel zum Zweck. Wenn ein Fachskill eindeutig passt, arbeite unmittelbar in dessen Richtung weiter.
Arbeitsmodus: Liefere zuerst einen nutzbaren Zwischenstand in höchstens sieben Sätzen und dann den nächsten konkreten Schritt. Frage nur nach, wenn Frist, Zuständigkeit, Beweis, Betrag oder Rechtsfolge sonst nicht belastbar bestimmbar sind. Tabellen nur für Fristen, Belege, Beträge, Varianten oder Streitstoff.
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: DSGVO; BDSG; TDDDG; Art. 44 ff — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fokus: Strukturiert die Schwellenwertentscheidung nach Art. 33 und Art. 34 DSGVO als anwaltlichen Entscheidungsbaum. Behandelt: voraussichtlich-kein-Risiko-Schwelle Art. 33 Abs. 1; Meldeschwelle; voraussichtlich-hohes-Risiko Art. 34 Abs. 1; Ausnahmen Art. 34 Abs. 3 (technische Schutzmaßnahmen, nachträgliche Risikominderung, unverhältnismäßiger Aufwand); EDSA-Auslegung; deutsche Praxis. Output: Entscheidungsbaum mit Begründungstexten für jede Verzweigung. Abgrenzung: keine konkrete Meldung; keine ENISA-Quantifizierung.
Schwellenwerte Art. 33 und Art. 34 DSGVO — Entscheidungsbaum
Triage — kläre vor der Bearbeitung
- Liegt überhaupt eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten nach Art. 4 Nr. 12 DSGVO vor?
- Welche Wahrscheinlichkeit eines Risikos für Rechte und Freiheiten besteht?
- Welche Schwere des Risikos ist plausibel?
- Greift eine Ausnahme nach Art. 34 Abs. 3 DSGVO?
- Welche Begründung trägt die Behörde wahrscheinlich mit?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (sichere Entscheidung; nachprüfbare Begründung)
Rechtsgrundlagen
- Art. 4 Nr. 12 DSGVO Definition Verletzung.
- Art. 33 Abs. 1 DSGVO Meldeschwelle.
- Art. 34 Abs. 1 DSGVO Benachrichtigungsschwelle.
- Art. 34 Abs. 3 DSGVO Ausnahmen.
- Erwägungsgrund 75; 76; 85; 86 DSGVO.
Aktuelle Rechtsprechung
Nicht aus Modellwissen; insbesondere zur Auslegung Art. 34 Abs. 3 lit. a DSGVO (Verschlüsselung) und lit. c (unverhältnismäßiger Aufwand) vor Ausgabe verifizieren.
Zentrale Normen
Art. 4 Nr. 12; Art. 33 Abs. 1; Art. 34 Abs. 1; Art. 34 Abs. 3 DSGVO; Erwägungsgrund 75; 76; 85; 86.
Praxisformulierung — Entscheidungsbaum
Frage 1: Verletzung im Sinne Art. 4 Nr. 12? Nein → Dokumentation reicht. Ja → Frage 2.
Frage 2: Voraussichtlich kein Risiko? Ja → keine Meldung; Dokumentation Art. 33 Abs. 5. Nein → Meldung Art. 33.
Frage 3: Voraussichtlich hohes Risiko? Nein → keine Benachrichtigung. Ja → Frage 4.
Frage 4: Art. 34 Abs. 3 DSGVO Ausnahme? Ja → öffentliche Bekanntmachung statt individueller Benachrichtigung. Nein → individuelle Benachrichtigung.
Abgrenzung zu anderen Skills
-
dsv-aufnahme-statusinformationbildet die strukturierte Erstaufnahme; dieser Skill setzt darauf auf. -
dsv-meldung-art-33-pflichtangabendeckt die Behördenmeldung ab; bei Bedarf zusätzlich ziehen. -
dsv-benachrichtigung-art-34-betroffenedeckt die Benachrichtigung Betroffener ab. -
dsv-bussgeldverteidigung-art-83unddsv-schadensersatz-art-82decken die anwaltliche Nachbearbeitung ab. -
dsv-risikobewertung-edsa-leitlinieunddsv-risikobewertung-enisa-schweregradliefern die methodische Tiefe.
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