Dsv forensische erstsicherung
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Wenn es um Dsv Forensische Erstsicherung in Datenschutzrecht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md
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Steuert die forensische Erstsicherung nach einem Datenschutzvorfall im Zusammenspiel zwischen Mandant, interner IT, externem Forensiker und Anwaltskanzlei
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: DSGVO; BDSG; TDDDG; Art. 44 ff — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fokus: Steuert die forensische Erstsicherung nach einem Datenschutzvorfall im Zusammenspiel zwischen Mandant, interner IT, externem Forensiker und Anwaltskanzlei. Behandelt: Auswahl und Beauftragung des Forensikers; Mandatsstruktur mit Anwaltsprivileg; Scope; Triage versus tiefe Analyse; Berichtsformate; Kommunikation mit Aufsichtsbehörde; Schnittstellen zur Cyberversicherung. Output: Beauftragungsmuster, Briefing für Forensiker und Steuerungsraster. Abgrenzung: keine eigene forensische Tätigkeit; keine technische Anleitung.
Forensische Erstsicherung — Beauftragung und Steuerung
Triage — kläre vor der Bearbeitung
- Soll der Forensiker durch den Mandanten oder durch die Kanzlei beauftragt werden (Anwaltsprivileg)?
- Welche Cyberversicherung gibt einen Forensiker vor?
- Welche Daten sind besonders sensibel und schränken den Scope ein?
- Welche Sprache muss der Bericht haben — Deutsch oder Englisch für die Behörde?
- Wer übernimmt die Schnittstelle zur Aufsichtsbehörde?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (Eindämmung; rechtssichere Bewertung; Verteidigungsfähigkeit)
Rechtsgrundlagen
- Art. 32 DSGVO Sicherheit der Verarbeitung.
- Art. 33 Abs. 3 lit. c DSGVO Maßnahmenangabe in der Meldung.
- § 43a Abs. 2 BRAO Verschwiegenheit; § 53 StPO Zeugnisverweigerungsrecht.
- § 203 StGB Berufsgeheimnis.
Aktuelle Rechtsprechung
Nicht aus Modellwissen; insbesondere zur Reichweite des Anwaltsprivilegs bei Cyber-Forensik vor Ausgabe verifizieren.
Zentrale Normen
Art. 32; Art. 33 Abs. 3 lit. c DSGVO; § 43a Abs. 2 BRAO; § 53 StPO; § 203 StGB.
Praxisformulierung — Beauftragungsraster
Auftraggeber: Kanzlei in Untermandat / Mandant direkt.
Scope: Triage-Bericht 48 h; vertiefte Analyse Wochen 1-4; Schlussbericht.
Lieferobjekte: Sofort-Memo; Zwischenbericht; Schlussbericht; Behörden-tauglicher Kurzbericht.
Vertraulichkeit: NDA; Anwaltsprivileg-Klausel; Aufbewahrung nur in Mandantenakte.
Schnittstellen: Versicherung; Aufsichtsbehörde; Strafverfolgung.
Abgrenzung zu anderen Skills
dsv-aufnahme-statusinformationbildet die strukturierte Erstaufnahme; dieser Skill setzt darauf auf.dsv-meldung-art-33-pflichtangabendeckt die Behördenmeldung ab; bei Bedarf zusätzlich ziehen.dsv-benachrichtigung-art-34-betroffenedeckt die Benachrichtigung Betroffener ab.dsv-bussgeldverteidigung-art-83unddsv-schadensersatz-art-82decken die anwaltliche Nachbearbeitung ab.
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