Dsv beweissicherung
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Wenn es um Dsv Beweissicherung in Datenschutzrecht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md
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Strukturiert die Beweissicherung nach einem Datenschutzvorfall so, dass die Beweismittel in einem späteren Bußgeldverfahren, Strafverfahren oder Zivilprozess verwertbar bleiben
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: DSGVO; BDSG; TDDDG; Art. 44 ff — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fokus: Strukturiert die Beweissicherung nach einem Datenschutzvorfall so, dass die Beweismittel in einem späteren Bußgeldverfahren, Strafverfahren oder Zivilprozess verwertbar bleiben. Behandelt: Chain of Custody; Logging-Sicherung; Speicherabbilder; Hashes; Zeugenidentifikation; Dokumentation der Wahrnehmungen; Aufbewahrungsfristen; Datenschutzbeschränkungen bei Mitarbeiterüberwachung; Telekommunikationsgeheimnis. Output: Beweissicherungs-Protokoll mit Checkliste und Übergabeformular. Abgrenzung: keine eigene Forensik; keine Strafanzeige.
Beweissicherung nach Datenschutzvorfall — Chain of Custody
Triage — kläre vor der Bearbeitung
- Welche Systeme und Speichermedien sind potenziell Beweismittel?
- Gibt es Hinweise auf einen Innentäter und damit besondere Anforderungen an die Vertraulichkeit?
- Liegt Telekommunikationsgeheimnis nach § 3 TTDSG vor?
- Welche Aufbewahrungsfristen gelten für die Logs?
- Wer übernimmt die forensische Sicherung — interne IT oder externer Forensiker?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (gerichtsverwertbare Beweise; saubere Akte; spätere Verteidigung)
Rechtsgrundlagen
- Art. 5 Abs. 2 DSGVO Rechenschaftspflicht.
- Art. 32 DSGVO angemessene Sicherheitsmaßnahmen.
- Art. 33 Abs. 5 DSGVO Dokumentationspflicht.
- § 26 BDSG Mitarbeiterdatenverarbeitung.
- § 3 TTDSG Fernmeldegeheimnis.
Aktuelle Rechtsprechung
Nicht aus Modellwissen; insbesondere zu Beweisverwertungsverboten bei verdeckter Mitarbeiterkontrolle vor Ausgabe verifizieren.
Zentrale Normen
Art. 5 Abs. 2; Art. 32; Art. 33 Abs. 5 DSGVO; § 26 BDSG; § 3 TTDSG.
Praxisformulierung — Chain-of-Custody-Protokoll
Asset-ID; Beschreibung; Sicherungszeitpunkt; sichernde Person; Übergabezeitpunkt; übernehmende Person; Hashwert vor/nach Sicherung; Aufbewahrungsort; Zugriffsberechtigte; Zweck der Sicherung; Rechtsgrundlage der Verarbeitung der gesicherten Daten.
Logging: Welche Log-Quellen wurden eingefroren? Welche Retention war eingestellt? Welche Lücken gibt es?
Zeugen: Wer hat wann was wahrgenommen — in eigenen Worten und mit Zeitstempel protokollieren.
Abgrenzung zu anderen Skills
dsv-aufnahme-statusinformationbildet die strukturierte Erstaufnahme; dieser Skill setzt darauf auf.dsv-meldung-art-33-pflichtangabendeckt die Behördenmeldung ab; bei Bedarf zusätzlich ziehen.dsv-benachrichtigung-art-34-betroffenedeckt die Benachrichtigung Betroffener ab.dsv-bussgeldverteidigung-art-83unddsv-schadensersatz-art-82decken die anwaltliche Nachbearbeitung ab.
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