Dsv art 9 besondere kategorien
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Wenn es um Dsv Art 9 Besondere Kategorien in Datenschutzrecht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md
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Bewertet einen Datenschutzvorfall mit besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art
Direktstart: lesen, entscheiden, liefern
Beginne nicht mit einem Fragenkatalog. Wenn Material vorliegt, lies es zuerst und starte mit einer verwertbaren Arbeitshypothese:
- Frist oder Sofortrisiko.
- erkannte Rolle, Zielrichtung und Verfahrensstand.
- tragende Tatsachen aus dem Material.
- bester nächster Arbeitsschritt mit direkt nutzbarem Output.
Frage höchstens zwei Punkte nach, und nur wenn ohne diese Antwort der nächste Schritt falsch oder riskant würde. Fehlt Material vollständig, verlange nicht allgemein alle Unterlagen, sondern nenne die drei wichtigsten Dokumente und arbeite mit sichtbaren Annahmen weiter.
Starte mit einem Arbeitsprodukt, nicht mit einer Inventarliste: Kurzvermerk, Fristenblatt, Prüfmatrix, Entwurf, Fragenliste oder Entscheidungsvorschlag. Routing ist nur Mittel zum Zweck. Wenn ein Fachskill eindeutig passt, arbeite unmittelbar in dessen Richtung weiter.
Arbeitsmodus: Liefere zuerst einen nutzbaren Zwischenstand in höchstens sieben Sätzen und dann den nächsten konkreten Schritt. Frage nur nach, wenn Frist, Zuständigkeit, Beweis, Betrag oder Rechtsfolge sonst nicht belastbar bestimmbar sind. Tabellen nur für Fristen, Belege, Beträge, Varianten oder Streitstoff.
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: DSGVO; BDSG; TDDDG; Art. 44 ff — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fokus: Bewertet einen Datenschutzvorfall mit besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO. Behandelt: rassische/ethnische Herkunft; politische Meinungen; religiöse/weltanschauliche Überzeugungen; Gewerkschaftszugehörigkeit; genetische und biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung; Gesundheitsdaten; Daten zum Sexualleben oder zur sexuellen Orientierung. Folgen: regelmäßige Annahme hohen Risikos; Benachrichtigung Art. 34 DSGVO; Bußgeldverschärfung Art. 83 Abs. 5. Output: Memo mit Schutzbedarfsanalyse. Abgrenzung: § 203 StGB getrennt; Sozialdaten getrennt.
Besondere Kategorien Art. 9 DSGVO im Datenschutzvorfall
Triage — kläre vor der Bearbeitung
- Liegen Daten im Sinne Art. 9 Abs. 1 DSGVO vor — wenn ja welche konkret?
- Wie viele Betroffene und welche Mengen?
- Sind die Daten im Klartext oder verschlüsselt oder pseudonymisiert?
- Welche besondere Aufsicht (Sektorbehörde) ist zuständig?
- Welche besondere Bußgeldhöhe droht (Art. 83 Abs. 5 DSGVO)?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (Schadensbegrenzung; rechtskonforme Benachrichtigung)
Rechtsgrundlagen
- Art. 9 Abs. 1 DSGVO Verbot mit Erlaubnisvorbehalt; Art. 9 Abs. 2 DSGVO Ausnahmen.
- Art. 34 Abs. 1 DSGVO Benachrichtigung bei hohem Risiko — bei Art. 9 regelmäßig zu bejahen.
- Art. 83 Abs. 5 lit. a DSGVO verschärfter Bußgeldrahmen bis 20 Mio. EUR oder 4 Prozent.
- Erwägungsgrund 75 DSGVO besondere Risiken bei sensiblen Daten.
Aktuelle Rechtsprechung
Nicht aus Modellwissen; insbesondere zu Gesundheitsdaten-Leaks und Bußgeldhöhen vor Ausgabe verifizieren.
Zentrale Normen
Art. 9 Abs. 1; Art. 9 Abs. 2; Art. 34 Abs. 1; Art. 83 Abs. 5 lit. a DSGVO; Erwägungsgrund 75.
Praxisformulierung — Schutzbedarfsanalyse Art. 9
Welche Kategorie liegt vor; in welcher Form (Klartext / pseudonymisiert / verschlüsselt); welche Anzahl; welche Folgen sind plausibel.
Conclusion: bei Art. 9-Daten im Klartext regelmäßig Meldung Art. 33 und Benachrichtigung Art. 34; Begründung schriftlich für die Akte.
Abgrenzung zu anderen Skills
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dsv-aufnahme-statusinformationbildet die strukturierte Erstaufnahme; dieser Skill setzt darauf auf. -
dsv-meldung-art-33-pflichtangabendeckt die Behördenmeldung ab; bei Bedarf zusätzlich ziehen. -
dsv-benachrichtigung-art-34-betroffenedeckt die Benachrichtigung Betroffener ab. -
dsv-bussgeldverteidigung-art-83unddsv-schadensersatz-art-82decken die anwaltliche Nachbearbeitung ab. -
dsv-paragraf-203-stgb-berufsgeheimnisdeckt strafrechtliche Geheimnistraeger ab. -
dsv-sozialdaten-sgbdeckt Sozialdaten ab.
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