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Dsfa risikoanalyse eintrittswahrscheinlichkeit schaden

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Wenn es um Dsfa Risikoanalyse Eintrittswahrscheinlichkeit Schaden in Datenschutzrecht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md

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Risikoanalyse im Rahmen der DSFA: Eintrittswahrscheinlichkeit mal Schadenschwere für Bedrohungsszenarien systematisch ermitteln

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: DSGVO; BDSG; TDDDG; Art. 44 ff — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Fokus: Risikoanalyse im Rahmen der DSFA: Eintrittswahrscheinlichkeit mal Schadenschwere für Bedrohungsszenarien systematisch ermitteln. Output: Risikomatrix mit Begruendung Ampelfarbe und Begruendung der Stufung.

Risikoanalyse Eintrittswahrscheinlichkeit mal Schadenschwere

Wann dieses Modul hilft

  • In jeder vollstaendigen DSFA
  • Bei Aktualisierung einer DSFA nach wesentlicher Änderung
  • Bei DSB-Stellungnahme, wenn die Risikobewertung pauschal blieb
  • Bei Aufsichtsanstoss, wenn die Risikomethodik gegruendet werden muss

Rechtlicher Rahmen

  • Art. 35 Abs. 7 lit. c DSGVO: Bewertung der Risiken für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen.
  • EDSA-Leitlinien WP 248 rev.01 mit Risiko-Skalen.
  • ENISA-Leitfaden zur DSFA — Methodik für Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenschwere.
  • Erwaegungsgrund 75 DSGVO: Beispiele für materielle und immaterielle Schaeden (Diskriminierung, Identitaetsdiebstahl, finanzieller Verlust, Rufschaedigung, Verlust der Vertraulichkeit besonders geschuetzter Daten).
  • Erwaegungsgrund 76 DSGVO: Risiko ist anhand einer objektiven Bewertung zu beurteilen.

Ablauf 6-Schritte-Methodik

  1. Verarbeitungsbeschreibung. Datenfluss, Datenarten, Empfaenger, Aufbewahrung, Technologie — als Grundlage für die Bedrohungsanalyse.
  2. Verhältnismäßigkeitspruefung. Welche Schutzziele sind beruehrt (Vertraulichkeit, Integritaet, Verfuegbarkeit, Transparenz, Intervenierbarkeit, Nicht-Verkettung, Datenminimierung)?
  3. Risikoanalyse. Pro Schutzziel Bedrohungsszenarien definieren:
  • Vertraulichkeit: unbefugter Zugriff, Datenleck, Insider-Zugriff
  • Integritaet: unbemerkte Änderung, Manipulation
  • Verfuegbarkeit: Ausfall, Loeschung, Ransomware
  • Transparenz: verdeckte Verarbeitung, fehlende Information
  • Intervenierbarkeit: Loeschungs- oder Berichtigungssperre
  • Nicht-Verkettung: ungewollte Zusammenfuehrung
  • Datenminimierung: über Zweck hinausreichende Speicherung Pro Szenario: Eintrittswahrscheinlichkeit (gering/mittel/hoch) und Schadenschwere für Betroffene (gering/mittel/hoch). Verknuepfung zur Risikostufe nach Matrix.
  1. Maßnahmen. Wirkung der geplanten Maßnahmen auf Wahrscheinlichkeit und Schwere; Prüfung ob die Risikostufe sinkt.
  2. Restrisiko. Risikostufe nach Maßnahmen, dokumentiert pro Szenario. Wenn hoch verbleibend, Vorab-Konsultation nach Art. 36.
  3. Konsultation / Genehmigung. DSB-Stellungnahme; Risikomatrix in die DSFA als zentrales Steuerungsdokument einbetten.

Bewertungsmatrix (3x3)

 Schadenschwere
 gering mittel hoch
Wahrscheinlichkeit
 hoch GELB ORANGE ROT
 mittel GRUEN GELB ORANGE
 gering GRUEN GRUEN GELB
  • GRUEN — Risiko niedrig, dokumentieren
  • GELB — Risiko mittel, Maßnahmen prüfen
  • ORANGE — Risiko hoch, Maßnahmen verbindlich, ggf. Vorab-Konsultation
  • ROT — Risiko sehr hoch, ohne Maßnahmen-Anpassung keine Freigabe

Mustertext / Template

RISIKOMATRIX DSFA [DATUM]

Verarbeitung: [BEZEICHNUNG]
Verantwortlicher: [NAME]
Methode: 3x3 Eintrittswahrscheinlichkeit x Schadenschwere

Szenario | W | S | Risiko vor | Massnahme | W' | S' | Risiko nach
1 Unbefugter Zugriff | h | h | ROT | [...] | g | h | GELB
2 Unbemerkte Datenmanipulation | m | h | ORANGE | [...] | g | m | GRUEN
3 Datenverlust durch Ausfall | m | m | GELB | [...] | g | m | GRUEN
4 Verdeckte Profilbildung | h | h | ROT | [...] | m | h | ORANGE
5 Loeschungssperre | g | m | GRUEN | [...] | g | m | GRUEN
6 Ungewollte Zusammenfuehrung | m | h | ORANGE | [...] | g | m | GRUEN
7 Ueberspeicherung | h | g | GELB | [...] | g | g | GRUEN

Begruendung Wahrscheinlichkeit: [Bedrohungsmodell, Erfahrungswerte, Statistik]
Begruendung Schadenschwere: [Erwaegungsgrund 75 DSGVO, Schutzbeduerftigkeit]

Gesamtrisiko vor Massnahmen: [HOCH]
Gesamtrisiko nach Massnahmen: [MITTEL]

Restrisiko hoch verbleibend: ja / nein
Bei ja: Vorab-Konsultation Art. 36 DSGVO erforderlich.

Unterschrift Verantwortlicher: ____________________
Unterschrift DSB: ____________________

Typische Fehler

  • Wahrscheinlichkeit ohne Bedrohungsmodell geschaetzt — Bauchwerte sind nicht aufsichtstauglich.
  • Schadenschwere nur aus Sicht der Organisation bewertet — Maßstab ist der Betroffene (Erwaegungsgrund 75).
  • Maßnahmenwirkung nicht beziffert — die Spalte nach Maßnahmen bleibt leer.
  • Restrisiko hoch wird hingenommen ohne Art. 36 zu konsultieren — eigenstaendige Pflichtverletzung.
  • Risikomatrix wird nicht aktualisiert — DSFA als Einmaldokument.
  • Schutzziele werden auf Vertraulichkeit reduziert — Transparenz und Intervenierbarkeit werden vergessen.

Quellen Stand 06/2026

  • Art. 35 Abs. 7 lit. c DSGVO
  • Erwaegungsgrund 75, 76 DSGVO
  • EDSA-Leitlinien WP 248 rev.01
  • ENISA — DSFA-Leitfaden
  • SDM V3.0 — Schutzziele
  • Literatur: Kommentar- und Aufsatzfundstellen nur bei eigener Quelle

Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.

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