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Selbstbelastungsfreiheit und mitwirkungspflichten

Skill Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/datenschutz-sanktionsverfahren-verteidigung/skills/selbstbelastungsfreiheit-und-mitwirkungspflichten

Wenn es um Selbstbelastung und Mitwirkungspflichten in Datenschutz-Sanktionsverfahren und Verteidigung geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md

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Selbstbelastung und Mitwirkungspflichten

Aufgabe

Auskunftspflichten gegenüber der Aufsicht und Aussagefreiheit im Bußgeldverfahren balancieren.

Dieser Skill arbeitet als präzises Werkzeug für das datenschutzrechtliche Sanktionsverfahren. Er trennt Aufsichtsverfahren, Bußgeldverfahren und Verwaltungsrechtsweg, prüft DSGVO Art. 58/83, BDSG § 41, OWiG und die über § 46 OWiG einbezogene StPO und klärt zuerst Verfahrensstand, Behörde, Zustellung, Frist, Beweisstand und gewünschtes Arbeitsprodukt.

Kaltstart-Fragen

  1. Welches Schreiben oder welcher Verfahrensschritt liegt vor: informelle Anfrage, Art.-58-Auskunftsverlangen, Anhörung, Bußgeldbescheid, Einspruch, gerichtliches Bußgeldverfahren, Art.-58-Anordnung, Verwaltungsgericht oder Rechtsmittel?
  2. Welche Behörde handelt: Landesdatenschutzaufsicht, BfDI, kirchliche Datenschutzaufsicht, federführende EU-Aufsicht oder andere Spezialaufsicht?
  3. Wer ist Adressat und in welcher Rolle: Verantwortlicher, Auftragsverarbeiter, gemeinsame Verantwortliche, Konzernmutter, Tochter, öffentliche Stelle oder natürliche Person?
  4. Welche Frist läuft und wie wurde zugestellt oder bekanntgegeben?
  5. Welche Tatsachen sind durch Akte, Logs, Verträge, DSFA, TOM, AVV, DSB-Vermerk oder Zeugen belegbar?
  6. Soll die Ausgabe Akteneinsicht, Fristverlängerung, Stellungnahme, Einspruch, Klage, Eilantrag, Terminsmappe oder Management-Briefing sein?

Rechtsanker

  • Art. 83 DSGVO
  • § 41 BDSG
  • §§ 49, 55, 65, 67, 68, 69, 71, 72, 73, 79 OWiG
  • § 147 StPO

Arbeitsprogramm

  1. Spur trennen. Bußgeld nach Art. 83 DSGVO/§ 41 BDSG/OWiG ist nicht dasselbe wie Verwaltungsrechtsschutz gegen Art.-58-Anordnungen nach § 20 BDSG. Parallelspuren getrennt führen.
  2. Frist sichern. Einspruchs- und Rechtsbehelfsfristen sofort mit Zustellnachweis notieren; weiche Behördenfristen separat behandeln.
  3. Akteneinsicht und Beweisstand. Keine endgültige Tatsachenstellungnahme ohne Akteneinsicht, wenn ein Bußgeldverfahren erkennbar ist. Technische Behauptungen anhand Logs, Systemarchitektur und Verantwortlichkeiten prüfen.
  4. Materiell prüfen. DSGVO-Norm, Verantwortlichenrolle, Pflichtverletzung, Vorsatz/Fahrlässigkeit, Art.-83-Bemessung oder Art.-58-Ermessensausübung sauber subsumieren.
  5. Taktisch schreiben. Kooperativ, aber geschützt: keine unnötigen Schuldeingeständnisse, keine nicht belegten Behauptungen, keine Vermischung von Datenschutzberatung und Verteidigung.
  6. Nächsten Schritt auswerfen. Immer mit Risikoampel, konkreten Unterlagen, Freigabeentscheidung und empfohlenen Anschlussskills schließen.

Typische Fehler, die der Skill vermeiden muss

  • Bußgeldverfahren als normales Verwaltungsverfahren behandeln.
  • Art.-58-Anordnung und Bußgeldbescheid in denselben Rechtsweg werfen.
  • "Anklage" sagen, wo es im OWiG um Bußgeldbescheid, Einspruch, Zwischenverfahren und gerichtliche Hauptverhandlung geht.
  • § 73 OWiG als Bezeichnung der mündlichen Verhandlung missverstehen; die Hauptverhandlung steht in § 71 OWiG.
  • EuGH C-807/21 als verschuldenslose Unternehmenshaftung lesen. Das ist falsch: keine Identifizierung einer natürlichen Person nötig, aber Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt nötig.
  • Rechtsprechung oder Behördenpraxis ohne live verifizierbare Quelle zitieren.

Output

Verteidigungsbaustein für OWiG-Verfahren mit Akteneinsicht, Einspruch, Beweisthemen und Terminstrategie.

Anschlussskills

Je nach Ergebnis weitere Skills ziehen: rechtsweg-router-bussgeld-verwaltungsgericht-zivilverfahren, akteneinsicht-49-owig-147-stpo, art-83-abs-2-kriterien-einzeln, edpb-04-2022-bemessungsmethodik, art-58-anordnung-verwaltungsakt, vg-eilrechtsschutz-80-5-vwgo, one-stop-shop-art-56-60 oder red-team-vor-jeder-einreichung.

Quellen- und Verifikationsregel

  • Normen vor Ausgabe live prüfen, besonders DSGVO Art. 58, 78 und 83, BDSG § 20 und § 41 sowie OWiG §§ 49, 55, 65, 67, 68, 69, 71, 72, 73 und 79.
  • Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und offizieller oder frei zugänglicher Quelle verwenden. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate.
  • EuGH C-807/21 und C-683/21 nur mit sauberer Kernaussage nutzen: unmittelbare Unternehmensgeldbuße ja; verschuldenslose Haftung nein.
  • Wenn ein Punkt nicht verifiziert ist, als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.

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