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Db 017 b2b kundendaten crm export durch mitarbeiter

Skill Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/datenbankrecht/skills/db-017-b2b-kundendaten-crm-export-durch-mitarbeiter

⚠️ Experimentelle Skill-Sammlung für deutsches Recht (Arbeits-, Gesellschafts-, Insolvenz-, Datenschutz-, Prozessrecht u.a.) – inzwischen verbessert und im Alltag getestet, aber weiterhin Experiment. Bitte selber ausprobieren, Issues/PRs willkommen! Keine Rechtsberatung. Mandatsgeheimnis (§§ 203/204 StGB, § 43e BRAO), DSGVO, US-Transfer, KI-VO & Co

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Wenn es um Datenbankrecht: B2B-Kundendaten CRM Export durch Mitarbeiter in Datenbankrecht und Datenbankherstellerrecht geht: zerlegt Ergebnis, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und Gegenposition; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.

SKILL.md

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Datenbankrecht: B2B-Kundendaten CRM Export durch Mitarbeiter

Aufgabe

Dieser Skill bearbeitet B2B-Kundendaten CRM Export durch Mitarbeiter im Bereich Datenbankrecht. Er soll nicht schematisch antworten, sondern zuerst die praktische Lage sortieren: Wer handelt, welche Unterlagen liegen vor, welche Frist läuft, welche Behörde oder Gegenpartei entscheidet und welches Ergebnis gebraucht wird.

Kaltstart in 6 Fragen

  1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene?
  2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation?
  3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll?
  4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen?
  5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden?
  6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen?

Prüfprogramm

  • Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen.
  • UrhG §§ 87a ff. und Datenbankrichtlinie live prüfen
  • Investition in Beschaffung, Überprüfung oder Darstellung sauber belegen
  • Entnahme/Weiterverwendung technisch und rechtlich trennen
  • Schranken, TDM, Vertrag, DSGVO und Data Act mitprüfen
  • Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben.
  • Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen.
  • Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren.

Typische Fallen

  • Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion.
  • Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht.
  • Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren.
  • Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern.

Output

  • Datenbankrechte-Memo
  • Datenabruf-Risikomatrix
  • Lizenzklausel
  • Abmahnantwort
  • EV-Check
  • Beweisprotokoll
<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->

Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie [Name der Mandantin] werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.

Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.

Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (1, 1.1, 1.1.1 und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.

<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->

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