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Teaser im processdocs

Skill Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/corporate-kanzlei/skills/teaser-im-processdocs

Wenn es um Teaser, Information Memorandum und Prozessdokumente in Corporate-Kanzlei geht: erstellt den passenden Entwurf aus Sachverhalt, Norm, Beweis und Antrag; liefert einen verwertbaren Entwurf mit Anträgen, Begründung und Anlagenlogik.From its SKILL.md

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SKILL.md

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Teaser, Information Memorandum und Prozessdokumente

Fachlicher Anker

  • Normen: §§ 3, §§ 76, §§ 105.
  • Entscheidungs-/Quellenanker: Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen.
  • Quellenhygiene: references/quellenhygiene.md und references/zitierweise.md beachten.

Fachkern: Teaser, Information Memorandum und Prozessdokumente

  • Corporate-Aufgabe (Teaser, Information Memorandum und Prozessdokumente): Verkaeuferkanzlei oder Investmentbank benoetigt anonymisierten Teaser, IM und VDD.
  • Norm-/Dealanker: GmbHG, AktG, HGB, BGB, UmwG, Registerrecht, Beurkundung, Signing/Closing-Mechanik, Beschlusslage, Vollmachten, Datenraum und Haftungsallokation fallbezogen trennen.
  • Entscheidende Weiche: Gesellschaftsrechtliche Wirksamkeit, Dealprozess, Mandatsführung, Gremienfreigabe, Dokumentenbeweis und Eskalation nicht vermischen.
  • Arbeitsprodukt: Partnerfähiges Memo, Closing-/Action-Liste, Redline-Hinweis oder PMO-Board mit Verantwortlichen und Blockern.

Wann wird dieser Skill aufgerufen

Typische Auslöser:

  • "Ich habe hier Teaser, Information Memorandum und Prozessdokumente und brauche einen belastbaren nächsten Schritt."
  • "Bitte prüfe das aus Sicht der Gesellschaft, Geschäftsführung, Gesellschafter oder Inhouse-Rechtsabteilung."
  • "Mach daraus eine Beschlussvorlage, Partnernotiz, Mandantenmail oder Organunterlage."
  • "Welche Register-, Beschluss-, Compliance- oder Fristpunkte fehlen noch?"

Nicht dieser Skill ist vorrangig, wenn zuerst die Gesellschaftsakte selbst angelegt, die Mandatsrolle bestimmt oder ein unklarer Upload triagiert werden muss. Dann beginne mit /corporate-kanzlei:corporate-kanzlei-kommandocenter oder /corporate-kanzlei:corporate-kanzlei-matter-file. Wenn der Nutzer nur eine Kurzfassung für interne Abstimmung will, arbeite bewusst kürzer und liefere keine lange Prüfarchitektur.

Voraussetzungen und Kontext laden

Lies zuerst, falls vorhanden, den Matter-Workspace unter ~/.config/claude-fuer-deutsches-recht/corporate-kanzlei/mandate/<slug>/: mandat.md, history.md, chronologie.md, fristen.yaml und den aktuellen Dokumentenlog. Wenn kein Workspace existiert, frage nur die Mindestdaten ab: Gesellschaft, Rechtsform, Rolle, Organstatus, Beschluss-/Registerlage, Frist, gewünschter Output und ob börsen-, konzern- oder regulierungsrelevante Bezüge bestehen.

Benötigte Unterlagen:

  • Datenraumindex, Q&A-Tracker, IRL und Disclosure-Log.
  • NDA, Clean-Room-Protokoll und MAR-Insiderliste falls börsennotierte Gesellschaft betroffen ist.
  • Registerauszüge, wesentliche Verträge, Litigation-Liste, IP/IT- und HR-Unterlagen.

Arbeite mit diesen Variablen: gesellschaft, rolle, organ, beschlussdatum, registerstand, frist_oder_closing, materiality_threshold, owner, source_tag.

Workflow

  1. Corporate-Kontext fixieren. Bestimme Gesellschaft, Rechtsform, Organrolle, Anlass, Beschluss-/Registerstand und Entscheidungsempfänger. Wenn Rolle oder Rechtsform fehlen, frage genau eine Rückfrage; bei Fristdruck arbeite mit [Annahme - prüfen] weiter.
  2. Quellen inventarisieren. Liste Dokumente mit Datum, Version, Quelle, Register-/Urkunden-ID und Vertraulichkeitsstufe. Markiere Uploads als [Mandant], Register als [Register], Gerichts-/Behördenquellen als [Primärquelle] und Modellwissen als [Modellwissen - prüfen].
  3. Organ- und Kompetenzebene trennen. Unterscheide Geschäftsführung/Vorstand, Gesellschafterversammlung/Hauptversammlung, Aufsichtsrat/Beirat, Konzernleitung, Notar und Registergericht.
  4. Materiality-Schwelle setzen. Fehlt eine Vorgabe, arbeite mit Ampel: Nichtigkeit/Unwirksamkeit, Anfechtungs-/Haftungsrisiko, Registerhindernis, Zustimmungserfordernis, Housekeeping.
  5. Normenprüfung durchführen. Prüfe die unten genannten Normgruppen bezogen auf den konkreten Corporate-Schritt: Zuständigkeit, Form, Frist, Mehrheit, Vollmacht, Registerfähigkeit, Haftung und Beweisquelle.
  6. Belegkette bauen. Jede wesentliche Aussage braucht Quelle, Dokument, Fundstelle und Unsicherheitsmarker. Keine Fundstelle erfinden. Wenn Registerauszug, BGH-/EuGH-Entscheidung oder Behördenpraxis nicht abrufbar ist, steht [zu verifizieren].
  7. Risikomatrix erstellen. Gib pro Punkt aus: Sachverhalt, Rechtsfrage, Norm, Subsumtion, Risikoampel, Rechtsfolge, empfohlene Aktion, Owner, Deadline und Folge-Skill.
  8. Draft oder Review-Gate wählen. Wenn die Tatsachen reichen, liefere den gewünschten Output. Wenn nicht, liefere eine Information-Request-Liste oder eine Partner-/Organvorlage mit genau den offenen Entscheidungen.
  9. Hand-off vorbereiten. Überführe Findings in Beschlussentwurf, Board Paper, Registeranmeldung, SPA-Markup, CP-Tracker, Mandantenmail oder Closing Bible. Verweise auf den konkreten Anschluss-Skill unten.
  10. Abschlusskontrolle. Prüfe: keine ungeprüften Aktenzeichen, keine BeckRS-Blindzitate, keine automatische Außenkommunikation, keine vertraulichen Informationen außerhalb des Need-to-know-Kreises.

Prüfraster im Gutachtenstil

Obersatz: Zu prüfen ist, ob der im Skill bearbeitete Corporate-Schritt gesellschaftsrechtlich wirksam, registerfähig, organschaftlich vertretbar und für die Mandatsseite praktisch umsetzbar ist.

1. Mandats- und Rollenrahmen. Zunächst muss feststehen, wer vertreten wird: Gesellschaft, Organmitglied, Gesellschafter, Investor, Käufer, Verkäufer oder Konzernmutter. Ist die Rolle unklar, darf kein parteilicher Beschluss-, Vertrags- oder Verhandlungsoutput als final erscheinen; zulässig ist nur eine neutrale Struktur- oder Fragenliste.

2. Zuständigkeit, Form und Corporate Authority. Bei Anteils-, Beschluss- und Strukturmaßnahmen sind Vertretungsmacht, Zustimmungserfordernisse, Mehrheit, Form und Registerlage zu prüfen. Relevanter Kern:

  • BGB §§ 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 und 280 für vorvertragliche Aufklärungspflichten.
  • GeschGehG §§ 2, 4, 6 und 17 für Geschäftsgeheimnisse im Datenraum.
  • GWB §§ 35 ff. und § 41 sowie Art. 7 FKVO für Gun-Jumping und Clean-Room-Fragen.
  • MAR Art. 7, 17 und 18 bei börsennotierter Gesellschaft.

3. Organ- und Zuständigkeitsprüfung. Nur wenn der konkrete Arbeitsschritt eine Organentscheidung vorbereitet, Zuständigkeit, Zustimmungsvorbehalte, Interessenkonflikte, Informationsgrundlage und Dokumentation prüfen. Der fachlich passende Haftungs- oder Board-Paper-Skill liefert die dafür einschlägige Rechtsprechung; ARAG/Garmenbeck ist kein Universalanker.

4. Register- und Gesellschafterlistenlogik. Nur bei GmbH-Anteilen, Einziehung, Vollmachtskette oder streitiger Legitimation Paragraf 16 und 40 GmbHG sowie Registerstand und materielle Berechtigung getrennt prüfen. Ohne solche Title- oder Legitimationsfrage diesen Prüfstrang auslassen.

5. Vollzugshindernisse. Wenn Fusionskontrolle, AWV/FDI, MAR, GwG, Sanktionen, Bankzustimmung, Satzungszustimmung oder branchenspezifische Genehmigungen berührt sind, muss das Ergebnis lauten: Anmeldung erforderlich? Vollzugsverbot? Registerhindernis? Beschlussmangel? Long-Stop-Date gefährdet? Bußgeld-, Nichtigkeits- oder Haftungsfolge?

6. Subsumtion. Subsumtion erfolgt dokumentennah. Beispiel: § 15 GmbHG notarielle Form erfüllt? nur bejahen, wenn Entwurf/Urkunde/Notarbestätigung vorliegt. § 46 GmbHG Zustimmung erforderlich? nur bejahen, wenn Satzung, Geschäftsordnung und Maßnahme geprüft sind.

Zwischenergebnis: Formuliere als Ampel: grün mit Beleg, gelb mit offener Information, rot mit Handlungssperre. Rot bedeutet im Corporate-Kontext: nicht beschließen, nicht anmelden, nicht signieren, nicht closen oder nicht extern versenden, bevor Partner, Organ oder Spezialist freigegeben hat.

Output-Module

  • Corporate-Vermerk: Kurzbild, Sachverhalt, Normen, Subsumtion, Risikoampel, Empfehlung.
  • Beschluss-/Board-Paper-Modul: Zuständigkeit, Beschlussvorschlag, Informationsgrundlage, BJR-Dokumentation, Anlagenliste.
  • Issue List: Finding, Quelle, Risiko, Rechtsfolge, Register-/Vertragsfolge, Owner, Deadline.
  • Information Request: konkrete Fragen an Mandant, Organ, Notar, Registerteam, Steuerberater oder Gegenseite.
  • Matter-Update: kurzer Eintrag für history.md und ggf. Frist-/Owner-Eintrag für fristen.yaml.
<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->

Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie [Name der Mandantin] werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.

Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.

Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (1, 1.1, 1.1.1 und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.

<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->

Quellen und Zitierregel

Nutze nur frei prüfbare Quellen oder vom Nutzer bereitgestellte/lizenzierte Quellen. Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsdatum, Aktenzeichen und Link auf dejure.org, openjur.de, bundesgerichtshof.de, bundesverfassungsgericht.de, curia.europa.eu oder eur-lex.europa.eu. Keine BeckRS-Alleinzitate, keine anwalt24-Belege, keine erfundenen Randnummern. Quellen-Tags: [Mandant], [Register], [BGH-Datenbank], [dejure.org], [EUR-Lex], [Web-Recherche - prüfen], [Modellwissen - prüfen].

Hand-Off zu anderen Skills

Nach diesem Skill weiter mit:

  • /corporate-kanzlei:corporate-kanzlei-datenraum-aufbau - wenn Dokumente, Datenraumlücken oder Clean-Room-Fragen der nächste Engpass sind.
  • /corporate-kanzlei:corporate-kanzlei-datenraum-gap-clean-room - wenn Informationslücken, Wettbewerberdaten oder Clean-Room-Grenzen geklärt werden müssen.
  • /corporate-kanzlei:corporate-kanzlei-due-diligence-legal - wenn aus Unterlagen ein Corporate-/Legal-DD-Befund gebaut werden soll.
  • /corporate-kanzlei:corporate-kanzlei-qa-information-requests - wenn Findings in Information Requests und Q&A übersetzt werden müssen.
  • /corporate-kanzlei:corporate-kanzlei-due-diligence-reporting - wenn ein adressatengerechter DD-Report entstehen soll.

Was dieser Arbeitsgang nicht macht

  • Er ersetzt keine Partner-, Organ- oder Mandantenentscheidung über Beschluss, Signing, Registeranmeldung oder Closing.
  • Er führt keine automatische Außenkommunikation an Gegenseite, Behörde, Notar, Registergericht, Datenraumteilnehmer oder Mandant aus.
  • Er behauptet keine Registerlage, Behördenpraxis oder Rechtsprechung ohne prüfbare Quelle.
  • Er vermischt nicht Corporate-Befund, Vertragsrisiko und wirtschaftliche Bewertung; diese Ebenen bleiben getrennt.
  • Er trifft keine steuerliche, kartellrechtliche, sanktionsrechtliche oder ausländische Rechtsaussage final ohne Spezialisten-Review.
  • Er behandelt vertrauliche Daten nur innerhalb des Need-to-know-Kreises und markiert sensible Informationen für Clean-Room oder Insiderlisten.

Berufsrechtliche Hinweise

Vor Mandatsarbeit sind Interessenkonflikte nach § 43a BRAO und § 3 BORA, Verschwiegenheit nach § 43a Abs. 2 BRAO, Vergütungsrahmen nach § 49b BRAO und GwG-Sorgfaltspflichten zu beachten. Bei personenbezogenen Daten gelten DSGVO Art. 5, 6, 25 und 32. Bei Drittakten, Datenräumen, Akteneinsicht oder Clean-Room-Material ist der Zweckbindungsrahmen zu prüfen; Material aus einem Mandat darf nicht stillschweigend in ein anderes Mandat übernommen werden.

Bisheriger Skill-Kern, integriert und weiterzuverwenden

Teaser, Information Memorandum und Prozessdokumente

Triage — klaere vor Erstellung

  1. Welches Dokument: Teaser (anonym), IM (nach NDA), Management Presentation, VDD Report?
  2. Borsennotiertes Unternehmen? → MAR-Compliance; keine kursrelevanten Infos ohne Ad-hoc
  3. Adressaten: strategische Kaeufer, PE-Fonds, Family Offices, Debt-Investoren?
  4. Vertraulichkeit: Was darf schon im Teaser preisgegeben werden (Name, Branche, Standort)?
  5. Timing: Parallel zu Datenraum-Aufbau oder vorher?
  6. Governance: Wer genehmigt IM? (Vorstand/GF-Unterschrift; AR-Kenntnis erforderlich?)

Zentrale Normen

  • §§ 311 II, 241 II BGB — vorvertragliche Aufklaerungspflichten; IM-Inhalt muss vollstaendig und korrekt sein; Haftung bei Fehlinformationen
  • § 123 BGB — Anfechtung bei arglistiger Taeuschung im IM; 1 Jahr Frist (§ 124 BGB)
  • Art. 17 MAR — kursrelevante Informationen im IM nicht ohne Ad-hoc-Prüfung veröffentlichen; nationale Sanktionen nach WpHG mitdenken
  • §§ 11, 14, 15 WpUeG — Angebotsunterlage bei börsennotierten Zielgesellschaften erstellen, der BaFin übermitteln und erst nach Prüfung veröffentlichen
  • §§ 8-15 UWG — irreführende Werbung; IM darf keine unwahren Angaben enthalten

Dokumententypen im M&A-Prozess

DokumentInhaltVertraulichkeitZeitpunkt
Teaser (anonym)Branche, Groesse, EBITDA-Range, USP; kein NameÖffentlich / vor NDAProzess-Start
NDAVertraulichkeit; Rueckgabepflicht; WettbewerbsschutzBeiderseitsVor IM-Versand
Information Memorandum (IM)Vollstaendige Unternehmensbeschreibung; Finanzkennzahlen; Markt; Strategie; RisikenNach NDAPhase I
Management PresentationAusfuehrliche Praesentation; Management-Fragen; Q&AShortlist-BieterPhase II
Vendor Due Diligence (VDD)Sell-Side-aufbereiteter DD-Report (Legal, Tax, Financial); für Kaeufer-NutzungShortlist/Binding-PhasePhase II
Process LetterAblauf; Anforderungen; BieterrichtlinienNach NDAProzess-Start
LoI / Term SheetIndikativer Preis; Struktur; ZeitplanVerhandlungPreferred Bidder

IM-Struktur: Standard

INFORMATION MEMORANDUM — [DEAL-CODENAME]
STRENG VERTRAULICH — NUR FUER ADRESSATEN NACH NDA
[Datum / Version / Investmentbank]

DISCLAIMER
Dieses IM enthält zukunftsgerichtete Aussagen und Prognosen. [Kanzlei/Bank] übernimmt keine Verantwortung für Richtigkeit;
empfohlene eigenstaendige Pruefung durch den Leser. Haftungsfreizeichnung gilt nicht bei Arglist.

INHALT
I. EXECUTIVE SUMMARY (2-3 Seiten)
 - Investment Highlights
 - Transaktionsueberblick
 - Finanzielle Eckdaten

II. UNTERNEHMENSPROFIL
 - Geschichte und Entwicklung
 - Geschaeftsmodell und Produktportfolio
 - Markt und Wettbewerb
 - Strategie und Wachstumspotenzial

III. FINANZIELLE INFORMATIONEN
 - GuV und EBITDA-Entwicklung (letzte 3 Jahre)
 - Bilanzkennzahlen
 - Working Capital und Net Debt
 - Forecast laufendes Jahr und Planungshorizont

IV. MANAGEMENT
 - Fuehrungsteam und Biographien
 - Organisationsstruktur
 - Key Person Risiken

V. RECHTLICHE UND REGULATORISCHE INFORMATIONEN
 - Unternehmensstruktur (Vereinfacht; kein vollstaendiges Organigramm vor Phase II)
 - Wesentliche Vertraege und Kunden (anonymisiert)
 - Laufende Verfahren (wenn wesentlich offenbarungspflichtig)

VI. TRANSAKTIONSSTRUKTUR UND PROZESS
 - Transaktionsgegenstand
 - Angestrebte Kaufpreisstruktur
 - Zeitplan und Prozess

ANLAGEN (Phase II)

Schritt-für-Schritt-Workflow

  1. Abstimmung mit Mandant — welche Informationen können offenbart werden; Vertraulichkeitsgrenzen
  2. Datenerhebung — Jahresabschluesse, Management-Interviews, Marktdaten
  3. Teaser erstellen — anonym; EBITDA-Range; Branche; USP; 2-3 Seiten
  4. IM erstellen — nach NDA; vollstaendig, korrekt; Disclaimer einbauen; Forward-Looking-Warnings
  5. Interne Freigabe — Geschäftsführung / Vorstand zeichnet ab; ggf. AR-Kenntnis
  6. Disclaimer und Haftungsklausel — Standardformulierung; Empfaenger-Beschraenkung
  7. Verteilung — nur nach unterzeichnetem NDA; Empfaengerliste protokollieren
  8. Update-Management — bei wesentlichen Änderungen: neue Version; alle Empfaenger informieren

Rote Schwellen

  • Wesentliche Fehlinformationen im IM → c.i.c.-Haftung § 311 II BGB; Anfechtung möglich
  • Kursrelevante Informationen ohne Ad-hoc → Art. 17 MAR; BaFin-Bussgeld
  • IM ohne Disclaimer → erhoehtes Haftungsrisiko bei fahrlassiger Fehlinformation
  • Verteilung ohne NDA → Vertraulichkeitsverlust; Insider-Probleme
  • Zukunftsgerichtete Aussagen ohne angemessene Qualifikation → Haftungsrisiko

Quellen

  • §§ 311 II, 241 II, 123 BGB; Art. 17 MAR; §§ 11, 14, 15 WpUeG; §§ 8-15 UWG
  • Holzapfel/Poellath, Unternehmenskauf (16. Aufl. 2022) Kap. 2

Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.

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