Ki governance berufsrecht
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⚠️ Experimentelle Skill-Sammlung für deutsches Recht (Arbeits-, Gesellschafts-, Insolvenz-, Datenschutz-, Prozessrecht u.a.) – inzwischen verbessert und im Alltag getestet, aber weiterhin Experiment. Bitte selber ausprobieren, Issues/PRs willkommen! Keine Rechtsberatung. Mandatsgeheimnis (§§ 203/204 StGB, § 43e BRAO), DSGVO, US-Transfer, KI-VO & Co
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Wenn es um digitale Werkzeuge-Governance und Berufsrecht in Corporate-Kanzlei geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.
SKILL.md
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KI-Governance und Berufsrecht
Fachlicher Anker
- Normen: §§ 3, §§ 76, §§ 105.
- Entscheidungs-/Quellenanker: Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen.
- Quellenhygiene:
references/quellenhygiene.mdundreferences/zitierweise.mdbeachten.
Fachkern: KI-Governance und Berufsrecht
- Corporate-Aufgabe (KI-Governance und Berufsrecht): Rechtliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von KI-Werkzeugen in Kanzleien. EU-KI-VO (AI Act), BRAO-Verschwiegenheit, Mandanteninformation, Haftung, Qualitaetssicherung. Dokumentation für BJR-Schutz.
- Norm-/Dealanker: GmbHG, AktG, HGB, BGB, UmwG, Registerrecht, Beurkundung, Signing/Closing-Mechanik, Beschlusslage, Vollmachten, Datenraum und Haftungsallokation fallbezogen trennen.
- Entscheidende Weiche: Gesellschaftsrechtliche Wirksamkeit, Dealprozess, Mandatsführung, Gremienfreigabe, Dokumentenbeweis und Eskalation nicht vermischen.
- Arbeitsprodukt: Partnerfähiges Memo, Closing-/Action-Liste, Redline-Hinweis oder PMO-Board mit Verantwortlichen und Blockern.
Wann wird dieser Skill aufgerufen
Typische Auslöser:
- "Ich habe hier KI-Governance und Berufsrecht und brauche einen belastbaren nächsten Schritt."
- "Bitte prüfe das aus Sicht der Gesellschaft, Geschäftsführung, Gesellschafter oder Inhouse-Rechtsabteilung."
- "Mach daraus eine Beschlussvorlage, Partnernotiz, Mandantenmail oder Organunterlage."
- "Welche Register-, Beschluss-, Compliance- oder Fristpunkte fehlen noch?"
Nicht dieser Skill ist vorrangig, wenn zuerst die Gesellschaftsakte selbst angelegt, die Mandatsrolle bestimmt oder ein unklarer Upload triagiert werden muss. Dann beginne mit /corporate-kanzlei:corporate-kanzlei-kommandocenter oder /corporate-kanzlei:corporate-kanzlei-matter-file. Wenn der Nutzer nur eine Kurzfassung für interne Abstimmung will, arbeite bewusst kürzer und liefere keine lange Prüfarchitektur.
Voraussetzungen und Kontext laden
Lies zuerst, falls vorhanden, den Matter-Workspace unter ~/.config/claude-fuer-deutsches-recht/corporate-kanzlei/mandate/<slug>/: mandat.md, history.md, chronologie.md, fristen.yaml und den aktuellen Dokumentenlog. Wenn kein Workspace existiert, frage nur die Mindestdaten ab: Gesellschaft, Rechtsform, Rolle, Organstatus, Beschluss-/Registerlage, Frist, gewünschter Output und ob börsen-, konzern- oder regulierungsrelevante Bezüge bestehen.
Benötigte Unterlagen:
- Registerauszüge, Gesellschafterliste, Satzung, Geschäftsordnungen und Vollmachten.
- Organbeschlüsse, Zustimmungskataloge, Vollmachtsketten, Protokolle und Notartermine.
- Cap Table, Beteiligungskette, Umwandlungs- oder Carve-out-Plan.
Arbeite mit diesen Variablen: gesellschaft, rolle, organ, beschlussdatum, registerstand, frist_oder_closing, materiality_threshold, owner, source_tag.
Workflow
- Corporate-Kontext fixieren. Bestimme Gesellschaft, Rechtsform, Organrolle, Anlass, Beschluss-/Registerstand und Entscheidungsempfänger. Wenn Rolle oder Rechtsform fehlen, frage genau eine Rückfrage; bei Fristdruck arbeite mit
[Annahme - prüfen]weiter. - Quellen inventarisieren. Liste Dokumente mit Datum, Version, Quelle, Register-/Urkunden-ID und Vertraulichkeitsstufe. Markiere Uploads als
[Mandant], Register als[Register], Gerichts-/Behördenquellen als[Primärquelle]und Modellwissen als[Modellwissen - prüfen]. - Organ- und Kompetenzebene trennen. Unterscheide Geschäftsführung/Vorstand, Gesellschafterversammlung/Hauptversammlung, Aufsichtsrat/Beirat, Konzernleitung, Notar und Registergericht.
- Materiality-Schwelle setzen. Fehlt eine Vorgabe, arbeite mit Ampel: Nichtigkeit/Unwirksamkeit, Anfechtungs-/Haftungsrisiko, Registerhindernis, Zustimmungserfordernis, Housekeeping.
- Normenprüfung durchführen. Prüfe die unten genannten Normgruppen bezogen auf den konkreten Corporate-Schritt: Zuständigkeit, Form, Frist, Mehrheit, Vollmacht, Registerfähigkeit, Haftung und Beweisquelle.
- Belegkette bauen. Jede wesentliche Aussage braucht Quelle, Dokument, Fundstelle und Unsicherheitsmarker. Keine Fundstelle erfinden. Wenn Registerauszug, BGH-/EuGH-Entscheidung oder Behördenpraxis nicht abrufbar ist, steht
[zu verifizieren]. - Risikomatrix erstellen. Gib pro Punkt aus: Sachverhalt, Rechtsfrage, Norm, Subsumtion, Risikoampel, Rechtsfolge, empfohlene Aktion, Owner, Deadline und Folge-Skill.
- Draft oder Review-Gate wählen. Wenn die Tatsachen reichen, liefere den gewünschten Output. Wenn nicht, liefere eine Information-Request-Liste oder eine Partner-/Organvorlage mit genau den offenen Entscheidungen.
- Hand-off vorbereiten. Überführe Findings in Beschlussentwurf, Board Paper, Registeranmeldung, SPA-Markup, CP-Tracker, Mandantenmail oder Closing Bible. Verweise auf den konkreten Anschluss-Skill unten.
- Abschlusskontrolle. Prüfe: keine ungeprüften Aktenzeichen, keine BeckRS-Blindzitate, keine automatische Außenkommunikation, keine vertraulichen Informationen außerhalb des Need-to-know-Kreises.
Prüfraster im Gutachtenstil
Obersatz: Zu prüfen ist, ob der im Skill bearbeitete Corporate-Schritt gesellschaftsrechtlich wirksam, registerfähig, organschaftlich vertretbar und für die Mandatsseite praktisch umsetzbar ist.
1. Mandats- und Rollenrahmen. Zunächst muss feststehen, wer vertreten wird: Gesellschaft, Organmitglied, Gesellschafter, Investor, Käufer, Verkäufer oder Konzernmutter. Ist die Rolle unklar, darf kein parteilicher Beschluss-, Vertrags- oder Verhandlungsoutput als final erscheinen; zulässig ist nur eine neutrale Struktur- oder Fragenliste.
2. Zuständigkeit, Form und Corporate Authority. Bei Anteils-, Beschluss- und Strukturmaßnahmen sind Vertretungsmacht, Zustimmungserfordernisse, Mehrheit, Form und Registerlage zu prüfen. Relevanter Kern:
- GmbHG §§ 15, 16, 40, 46, 47 und 48 für Anteilsübertragung, Gesellschafterliste und Beschlüsse.
- AktG §§ 76, 93, 111, 116, 179a und 186 für Leitung, Aufsicht, Business Judgment und Strukturmaßnahmen.
- HGB §§ 8 ff., 15 und §§ 161 ff. für Registerpublizität und Personengesellschaften.
- UmwG §§ 2, 123, 190 ff. für Verschmelzung, Spaltung und Formwechsel.
3. Organ- und Zuständigkeitsprüfung. Nur wenn der konkrete Arbeitsschritt eine Organentscheidung vorbereitet, Zuständigkeit, Zustimmungsvorbehalte, Interessenkonflikte, Informationsgrundlage und Dokumentation prüfen. Der fachlich passende Haftungs- oder Board-Paper-Skill liefert die dafür einschlägige Rechtsprechung; ARAG/Garmenbeck ist kein Universalanker.
4. Register- und Gesellschafterlistenlogik. Nur bei GmbH-Anteilen, Einziehung, Vollmachtskette oder streitiger Legitimation Paragraf 16 und 40 GmbHG sowie Registerstand und materielle Berechtigung getrennt prüfen. Ohne solche Title- oder Legitimationsfrage diesen Prüfstrang auslassen.
5. Vollzugshindernisse. Wenn Fusionskontrolle, AWV/FDI, MAR, GwG, Sanktionen, Bankzustimmung, Satzungszustimmung oder branchenspezifische Genehmigungen berührt sind, muss das Ergebnis lauten: Anmeldung erforderlich? Vollzugsverbot? Registerhindernis? Beschlussmangel? Long-Stop-Date gefährdet? Bußgeld-, Nichtigkeits- oder Haftungsfolge?
6. Subsumtion. Subsumtion erfolgt dokumentennah. Beispiel: § 15 GmbHG notarielle Form erfüllt? nur bejahen, wenn Entwurf/Urkunde/Notarbestätigung vorliegt. § 46 GmbHG Zustimmung erforderlich? nur bejahen, wenn Satzung, Geschäftsordnung und Maßnahme geprüft sind.
Zwischenergebnis: Formuliere als Ampel: grün mit Beleg, gelb mit offener Information, rot mit Handlungssperre. Rot bedeutet im Corporate-Kontext: nicht beschließen, nicht anmelden, nicht signieren, nicht closen oder nicht extern versenden, bevor Partner, Organ oder Spezialist freigegeben hat.
Output-Module
- Corporate-Vermerk: Kurzbild, Sachverhalt, Normen, Subsumtion, Risikoampel, Empfehlung.
- Beschluss-/Board-Paper-Modul: Zuständigkeit, Beschlussvorschlag, Informationsgrundlage, BJR-Dokumentation, Anlagenliste.
- Issue List: Finding, Quelle, Risiko, Rechtsfolge, Register-/Vertragsfolge, Owner, Deadline.
- Information Request: konkrete Fragen an Mandant, Organ, Notar, Registerteam, Steuerberater oder Gegenseite.
- Matter-Update: kurzer Eintrag für
history.mdund ggf. Frist-/Owner-Eintrag fürfristen.yaml.
<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie
[Name der Mandantin]werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (
1,1.1,1.1.1und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
Quellen und Zitierregel
Nutze nur frei prüfbare Quellen oder vom Nutzer bereitgestellte/lizenzierte Quellen. Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsdatum, Aktenzeichen und Link auf dejure.org, openjur.de, bundesgerichtshof.de, bundesverfassungsgericht.de, curia.europa.eu oder eur-lex.europa.eu. Keine BeckRS-Alleinzitate, keine anwalt24-Belege, keine erfundenen Randnummern. Quellen-Tags: [Mandant], [Register], [BGH-Datenbank], [dejure.org], [EUR-Lex], [Web-Recherche - prüfen], [Modellwissen - prüfen].
Hand-Off zu anderen Skills
Nach diesem Skill weiter mit:
/corporate-kanzlei:corporate-kanzlei-gesellschaftsrecht-register- wenn Registerstand, Gesellschafterliste, Organstellung oder Vollmachtskette geprüft werden müssen./corporate-kanzlei:corporate-kanzlei-handelsregisterabruf- wenn der offizielle Registerstand belegt werden muss./corporate-kanzlei:corporate-kanzlei-transaktionsstruktur- wenn Share Deal, Asset Deal, Carve-out, Umwandlung oder Holdingstruktur verglichen werden./corporate-kanzlei:corporate-kanzlei-umwandlungsrecht- wenn Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel oder Ausgliederung strukturiert werden./corporate-kanzlei:corporate-kanzlei-board-paper-business-judgment- wenn Organentscheidung und Business-Judgment-Dokumentation vorbereitet werden.
Was dieser Arbeitsgang nicht macht
- Er ersetzt keine Partner-, Organ- oder Mandantenentscheidung über Beschluss, Signing, Registeranmeldung oder Closing.
- Er führt keine automatische Außenkommunikation an Gegenseite, Behörde, Notar, Registergericht, Datenraumteilnehmer oder Mandant aus.
- Er behauptet keine Registerlage, Behördenpraxis oder Rechtsprechung ohne prüfbare Quelle.
- Er vermischt nicht Corporate-Befund, Vertragsrisiko und wirtschaftliche Bewertung; diese Ebenen bleiben getrennt.
- Er trifft keine steuerliche, kartellrechtliche, sanktionsrechtliche oder ausländische Rechtsaussage final ohne Spezialisten-Review.
- Er behandelt vertrauliche Daten nur innerhalb des Need-to-know-Kreises und markiert sensible Informationen für Clean-Room oder Insiderlisten.
Berufsrechtliche Hinweise
Vor Mandatsarbeit sind Interessenkonflikte nach § 43a BRAO und § 3 BORA, Verschwiegenheit nach § 43a Abs. 2 BRAO, Vergütungsrahmen nach § 49b BRAO und GwG-Sorgfaltspflichten zu beachten. Bei personenbezogenen Daten gelten DSGVO Art. 5, 6, 25 und 32. Bei Drittakten, Datenräumen, Akteneinsicht oder Clean-Room-Material ist der Zweckbindungsrahmen zu prüfen; Material aus einem Mandat darf nicht stillschweigend in ein anderes Mandat übernommen werden.
Bisheriger Skill-Kern, integriert und weiterzuverwenden
KI-Governance und Berufsrecht
Triage — klaere vor KI-Einsatz
- Welche KI-Werkzeuge werden eingesetzt (generative KI, Dokumentenanalyse, Recherche)?
- Welche Mandatsdaten werden verarbeitet (anonym, pseudonymisiert, im Klartext)?
- Werden Daten an externe Server uebertragen? (Datenschutz; Mandatsgeheimnis)
- Muss der Mandant über KI-Einsatz informiert werden?
- Wer traegt Verantwortung für KI-generierte Ergebnisse (Qualitatskontrolle)?
- EU-KI-VO (AI Act): In welche Risikoklasse faellt der Anwendungsfall?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist für den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
Zentrale Normen
- § 43a BRAO — Verschwiegenheitspflicht; mandatsrelevante Daten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden
- § 2 BORA — Berufsrechtliche Sorgfalt; KI-Ergebnisse müssen qualitaetsgesichert werden
- Art. 6, 9 DSGVO — Rechtsgrundlage für Datenverarbeitung; besondere Kategorien; Auftragsverarbeitung (Art. 28)
- EU-KI-VO (AI Act, Verordnung (EU) 2024/1689) — Hochrisiko-KI-Systeme (Art. 6); verbotene KI (Art. 5); Transparenzpflichten
- § 93 AktG / § 43 GmbHG — BJR: Entscheidungen auf KI-Basis müssen angemessen begruendet und kontrolliert sein
Aktuelle Rechtsprechung
- CCBE/BRAK Stellungnahme 2023 — Berufsrechtliche Hinweise zu KI in Kanzleien: Mandanteninformation empfohlen; keine Verarbeitung mandatsrelevanter Daten ohne Einwilligung in Drittland-KI-Dienste
KI-Risikoklassen (EU-KI-VO): Relevanz für Kanzleien
| Risikoklasse | Beispiele | Anforderungen |
|---|---|---|
| Unakzeptables Risiko (verboten) | Social Scoring; biometrische Identifizierung Echtzeit | Kein Einsatz |
| Hochrisiko (Art. 6) | Rechtspflege-Entscheidungen; Zugang zu Dienstleistungen | Konformitaetsbewertung; Registrierung; Protokollierung |
| Begrenzte Transparenz | Generative KI (Chatbots); Deepfake | Kennzeichnungspflicht; Transparenz |
| Minimales Risiko | Recherche-Werkzeuge; Textbearbeitung; Zusammenfassung | Freiwillig; keine zwingenden Pflichten |
Kanzlei-Anwendungen (Dokumentenanalyse, Rechercheassistenz): meist minimales bis begrenztes Risiko, wenn kein Endentscheid delegiert wird.
DSGVO-Compliance für KI-Werkzeuge
| Prüfpunkt | Anforderung | Maßnahme |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | Art. 6 I DSGVO | Berechtigtes Interesse oder Einwilligung |
| Auftragsverarbeitung | Art. 28 DSGVO | AVV mit KI-Anbieter abschliessen |
| Datenuebertragung Drittland | Art. 44 ff. DSGVO | Standardvertragsklauseln (SCC); ggf. Anonymisierung |
| Auskunft Betroffener | Art. 15 DSGVO | Mandant kann Auskunft verlangen |
| Privacy by Design | Art. 25 DSGVO | Keine unnoetigen Daten; Pseudonymisierung |
Schritt-für-Schritt-Workflow
Vorab: Der untenstehende ist die typische Standardlinie. Wenn die Mandantenlage abweicht (siehe "Strategische Optionen" oben), sind die Schritte entsprechend zu verkuerzen, umzustellen oder durch ein anderes Skill zu ersetzen — der ist Leitfaden, nicht Pflichtprogramm.
- KI-Werkzeug evaluieren — Anbieter; Rechenzentrum; Daten-Policies; EU-KI-VO-Einordnung
- AVV abschliessen — mit Anbieter nach Art. 28 DSGVO; Drittland-SCC falls noetig
- Mandanteninformation — bei Verarbeitung personenbezogener oder mandatsrelevanter Daten informieren
- Pseudonymisierungs-Protokoll — Mandantennamen ersetzen; Sachverhalte entpersonalisieren bevor Eingabe in KI
- Qualitaetssicherung — jedes KI-Ergebnis durch Anwalt inhaltlich prüfen; kein blindes Uebernehmen
- Dokumentation — wann wurde KI eingesetzt; wie wurde Ergebnis geprueft; Akte dokumentiert
- Fehlerprotokoll — bei KI-Irrtum: korrigieren; Mandant informieren; Verbesserung
Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)
Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu prüfen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.
| Konstellation | Empfohlener Weg |
|---|---|
| Standard — KI-Tool-Einsatz in Kanzlei dokumentieren | Einsatz-Dokumentation nach Template unten |
| Variante A — nur Research-Einsatz ohne Mandantendaten | Vereinfachte Dokumentation; DSGVO-Risiko gering |
| Variante B — Mandantendaten werden verarbeitet | Volle Risikoanalyse; AVV und Mandantenhinweis noetig |
| Variante C — KI generiert Schriftsaetze | Prüfpflicht des Anwalts hervorheben; Haftungsklausel erwaegen |
Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.
Output-Template KI-Einsatzdokumentation
KI-EINSATZDOKUMENTATION
Mandat: [MATTER-NR.]
Aufgabe: [Beschreibung z.B. "Dokumentenanalyse 45 Vertraege im Datenraum"]
KI-Werkzeug: [WERKZEUGNAME, Anbieter, Version]
Datum: [DATUM]
VERWENDETE DATEN:
[ ] Mandatsrelevante Daten verarbeitet — Pseudonymisierung erfolgt am [DATUM]
[ ] Nur allgemeine Rechts-/Sachinformationen
AVV MIT ANBIETER: [Ja, vom DATUM / Nein, bitte nachtragen]
QUALITAETSSICHERUNG:
KI-Output reviewed von: [NAME, Funktion]
Methode: [Stichprobenpruefung X % / Vollpruefung]
Abweichungen von KI-Output: [Keine / Beschreibung der Korrekturen]
MANDANTENINFORMATION:
[ ] Mandant informiert ueber KI-Einsatz am [DATUM]
[ ] Nicht informiert — Begruendung: [Nur allg. Recherche; keine mandantenspez. Daten]
FAZIT: KI-Ergebnisse wurden angemessen geprueft; Eigenverantwortung des Anwalts gewahrt.
--- vor Versand klären ---
- Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Bestand / Abfindung / Reputation / Schnelle Loesung]
- Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestabfindung / Freistellung / Zeugnisformulierung]
- Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgespraech / Settlement vor Klageerhebung]
Rote Schwellen
- Mandatsrelevante Daten ohne AVV in Drittland-KI-Dienst → DSGVO-Verstoss; Bussgelder
- KI-Ergebnis ohne Qualitaetspruefung weitergegeben → Anwaltshaftung; § 2 BORA
- KI-gestutzte Entscheidung ohne Dokumentation → kein BJR-Schutz (§ 93 AktG)
- EU-KI-VO Hochrisiko-System ohne Konformitaetsbewertung → ab 2026 Bussgeld bis 30 Mio. EUR oder 6 % Weltumsatz
Quellen
- § 43a BRAO; Art. 6, 9, 28 DSGVO; EU-KI-VO (EU) 2024/1689; § 93 AktG
- Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen zitieren. Literatur nur nutzen, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff sie verifiziert.
Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.