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Fair disclosure knowledge

Skill Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/corporate-kanzlei/skills/fair-disclosure-knowledge

Wenn es um Fair Disclosure und Knowledge Management in Corporate-Kanzlei geht: zerlegt Ergebnis, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und Gegenposition; liefert eine Beweislast- und Substantiierungsmatrix. Auswahlstichwort: Fair Disclosure Knowledge; Arbeitsfeld: Corporate-Kanzlei.From its SKILL.md

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SKILL.md

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Fair Disclosure und Knowledge Management

Fachlicher Anker

  • Normen: §§ 3, §§ 76, §§ 105.
  • Entscheidungs-/Quellenanker: Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen.
  • Quellenhygiene: references/quellenhygiene.md und references/zitierweise.md beachten.

Fachkern: Fair Disclosure und Knowledge Management

  • Corporate-Aufgabe (Fair Disclosure und Knowledge Management): Steuert Informationsfluss in M&A-Transaktionen nach MAR, Kartellrecht-Clean-Team und Insider-Regelungen.
  • Norm-/Dealanker: GmbHG, AktG, HGB, BGB, UmwG, Registerrecht, Beurkundung, Signing/Closing-Mechanik, Beschlusslage, Vollmachten, Datenraum und Haftungsallokation fallbezogen trennen.
  • Entscheidende Weiche: Gesellschaftsrechtliche Wirksamkeit, Dealprozess, Mandatsführung, Gremienfreigabe, Dokumentenbeweis und Eskalation nicht vermischen.
  • Arbeitsprodukt: Partnerfähiges Memo, Closing-/Action-Liste, Redline-Hinweis oder PMO-Board mit Verantwortlichen und Blockern.

Wann wird dieser Skill aufgerufen

Typische Auslöser:

  • "Ich habe hier Fair Disclosure und Knowledge Management und brauche einen belastbaren nächsten Schritt."
  • "Bitte prüfe das aus Sicht der Gesellschaft, Geschäftsführung, Gesellschafter oder Inhouse-Rechtsabteilung."
  • "Mach daraus eine Beschlussvorlage, Partnernotiz, Mandantenmail oder Organunterlage."
  • "Welche Register-, Beschluss-, Compliance- oder Fristpunkte fehlen noch?"

Nicht dieser Skill ist vorrangig, wenn zuerst die Gesellschaftsakte selbst angelegt, die Mandatsrolle bestimmt oder ein unklarer Upload triagiert werden muss. Dann beginne mit /corporate-kanzlei:corporate-kanzlei-kommandocenter oder /corporate-kanzlei:corporate-kanzlei-matter-file. Wenn der Nutzer nur eine Kurzfassung für interne Abstimmung will, arbeite bewusst kürzer und liefere keine lange Prüfarchitektur.

Voraussetzungen und Kontext laden

Lies zuerst, falls vorhanden, den Matter-Workspace unter ~/.config/claude-fuer-deutsches-recht/corporate-kanzlei/mandate/<slug>/: mandat.md, history.md, chronologie.md, fristen.yaml und den aktuellen Dokumentenlog. Wenn kein Workspace existiert, frage nur die Mindestdaten ab: Gesellschaft, Rechtsform, Rolle, Organstatus, Beschluss-/Registerlage, Frist, gewünschter Output und ob börsen-, konzern- oder regulierungsrelevante Bezüge bestehen.

Benötigte Unterlagen:

  • aktueller Vertragsentwurf, Markup, Term Sheet und Annex-/Schedule-Struktur.
  • CP-Tracker, Closing Deliverables, Gesellschafter-/Organfreigaben.
  • Disclosure Letter, Knowledge-Definition, W&I- oder Garantie-Struktur.

Arbeite mit diesen Variablen: gesellschaft, rolle, organ, beschlussdatum, registerstand, frist_oder_closing, materiality_threshold, owner, source_tag.

Workflow

  1. Corporate-Kontext fixieren. Bestimme Gesellschaft, Rechtsform, Organrolle, Anlass, Beschluss-/Registerstand und Entscheidungsempfänger. Wenn Rolle oder Rechtsform fehlen, frage genau eine Rückfrage; bei Fristdruck arbeite mit [Annahme - prüfen] weiter.
  2. Quellen inventarisieren. Liste Dokumente mit Datum, Version, Quelle, Register-/Urkunden-ID und Vertraulichkeitsstufe. Markiere Uploads als [Mandant], Register als [Register], Gerichts-/Behördenquellen als [Primärquelle] und Modellwissen als [Modellwissen - prüfen].
  3. Organ- und Kompetenzebene trennen. Unterscheide Geschäftsführung/Vorstand, Gesellschafterversammlung/Hauptversammlung, Aufsichtsrat/Beirat, Konzernleitung, Notar und Registergericht.
  4. Materiality-Schwelle setzen. Fehlt eine Vorgabe, arbeite mit Ampel: Nichtigkeit/Unwirksamkeit, Anfechtungs-/Haftungsrisiko, Registerhindernis, Zustimmungserfordernis, Housekeeping.
  5. Normenprüfung durchführen. Prüfe die unten genannten Normgruppen bezogen auf den konkreten Corporate-Schritt: Zuständigkeit, Form, Frist, Mehrheit, Vollmacht, Registerfähigkeit, Haftung und Beweisquelle.
  6. Belegkette bauen. Jede wesentliche Aussage braucht Quelle, Dokument, Fundstelle und Unsicherheitsmarker. Keine Fundstelle erfinden. Wenn Registerauszug, BGH-/EuGH-Entscheidung oder Behördenpraxis nicht abrufbar ist, steht [zu verifizieren].
  7. Risikomatrix erstellen. Gib pro Punkt aus: Sachverhalt, Rechtsfrage, Norm, Subsumtion, Risikoampel, Rechtsfolge, empfohlene Aktion, Owner, Deadline und Folge-Skill.
  8. Draft oder Review-Gate wählen. Wenn die Tatsachen reichen, liefere den gewünschten Output. Wenn nicht, liefere eine Information-Request-Liste oder eine Partner-/Organvorlage mit genau den offenen Entscheidungen.
  9. Hand-off vorbereiten. Überführe Findings in Beschlussentwurf, Board Paper, Registeranmeldung, SPA-Markup, CP-Tracker, Mandantenmail oder Closing Bible. Verweise auf den konkreten Anschluss-Skill unten.
  10. Abschlusskontrolle. Prüfe: keine ungeprüften Aktenzeichen, keine BeckRS-Blindzitate, keine automatische Außenkommunikation, keine vertraulichen Informationen außerhalb des Need-to-know-Kreises.

Prüfraster im Gutachtenstil

Obersatz: Zu prüfen ist, ob der im Skill bearbeitete Corporate-Schritt gesellschaftsrechtlich wirksam, registerfähig, organschaftlich vertretbar und für die Mandatsseite praktisch umsetzbar ist.

1. Mandats- und Rollenrahmen. Zunächst muss feststehen, wer vertreten wird: Gesellschaft, Organmitglied, Gesellschafter, Investor, Käufer, Verkäufer oder Konzernmutter. Ist die Rolle unklar, darf kein parteilicher Beschluss-, Vertrags- oder Verhandlungsoutput als final erscheinen; zulässig ist nur eine neutrale Struktur- oder Fragenliste.

2. Zuständigkeit, Form und Corporate Authority. Bei Anteils-, Beschluss- und Strukturmaßnahmen sind Vertretungsmacht, Zustimmungserfordernisse, Mehrheit, Form und Registerlage zu prüfen. Relevanter Kern:

  • BGB §§ 133, 157, 241 Abs. 2, 280, 311 Abs. 2, 433 und 453 für Kaufvertrag und Auslegung.
  • GmbHG §§ 15 und 16 für Anteilsübertragung und Gesellschafterliste.
  • AktG §§ 76, 93, 111 und 179a für Leitungs-/Kontrollpflichten und Strukturmaßnahmen.
  • BGB § 158 für Closing Conditions und Bedingungseintritt.

3. Organ- und Zuständigkeitsprüfung. Nur wenn der konkrete Arbeitsschritt eine Organentscheidung vorbereitet, Zuständigkeit, Zustimmungsvorbehalte, Interessenkonflikte, Informationsgrundlage und Dokumentation prüfen. Der fachlich passende Haftungs- oder Board-Paper-Skill liefert die dafür einschlägige Rechtsprechung; ARAG/Garmenbeck ist kein Universalanker.

4. Register- und Gesellschafterlistenlogik. Nur bei GmbH-Anteilen, Einziehung, Vollmachtskette oder streitiger Legitimation Paragraf 16 und 40 GmbHG sowie Registerstand und materielle Berechtigung getrennt prüfen. Ohne solche Title- oder Legitimationsfrage diesen Prüfstrang auslassen.

5. Vollzugshindernisse. Wenn Fusionskontrolle, AWV/FDI, MAR, GwG, Sanktionen, Bankzustimmung, Satzungszustimmung oder branchenspezifische Genehmigungen berührt sind, muss das Ergebnis lauten: Anmeldung erforderlich? Vollzugsverbot? Registerhindernis? Beschlussmangel? Long-Stop-Date gefährdet? Bußgeld-, Nichtigkeits- oder Haftungsfolge?

6. Subsumtion. Subsumtion erfolgt dokumentennah. Beispiel: § 15 GmbHG notarielle Form erfüllt? nur bejahen, wenn Entwurf/Urkunde/Notarbestätigung vorliegt. § 46 GmbHG Zustimmung erforderlich? nur bejahen, wenn Satzung, Geschäftsordnung und Maßnahme geprüft sind.

Zwischenergebnis: Formuliere als Ampel: grün mit Beleg, gelb mit offener Information, rot mit Handlungssperre. Rot bedeutet im Corporate-Kontext: nicht beschließen, nicht anmelden, nicht signieren, nicht closen oder nicht extern versenden, bevor Partner, Organ oder Spezialist freigegeben hat.

Output-Module

  • Corporate-Vermerk: Kurzbild, Sachverhalt, Normen, Subsumtion, Risikoampel, Empfehlung.
  • Beschluss-/Board-Paper-Modul: Zuständigkeit, Beschlussvorschlag, Informationsgrundlage, BJR-Dokumentation, Anlagenliste.
  • Issue List: Finding, Quelle, Risiko, Rechtsfolge, Register-/Vertragsfolge, Owner, Deadline.
  • Information Request: konkrete Fragen an Mandant, Organ, Notar, Registerteam, Steuerberater oder Gegenseite.
  • Matter-Update: kurzer Eintrag für history.md und ggf. Frist-/Owner-Eintrag für fristen.yaml.

Quellen und Zitierregel

Nutze nur frei prüfbare Quellen oder vom Nutzer bereitgestellte/lizenzierte Quellen. Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsdatum, Aktenzeichen und Link auf dejure.org, openjur.de, bundesgerichtshof.de, bundesverfassungsgericht.de, curia.europa.eu oder eur-lex.europa.eu. Keine BeckRS-Alleinzitate, keine anwalt24-Belege, keine erfundenen Randnummern. Quellen-Tags: [Mandant], [Register], [BGH-Datenbank], [dejure.org], [EUR-Lex], [Web-Recherche - prüfen], [Modellwissen - prüfen].

Hand-Off zu anderen Skills

Nach diesem Skill weiter mit:

  • /corporate-kanzlei:corporate-kanzlei-spa-apa-entwurf - wenn der Befund in SPA/APA-Entwurf oder Klausellogik einfließen soll.
  • /corporate-kanzlei:corporate-kanzlei-vertragsmarkup-key-issues - wenn Markup-Abweichungen in Key Issues und Verhandlungslinien übersetzt werden müssen.
  • /corporate-kanzlei:corporate-kanzlei-disclosure-schedules - wenn Garantien, Knowledge und Disclosure Letter abgeglichen werden.
  • /corporate-kanzlei:corporate-kanzlei-signing-closing-conditions - wenn CPs, Closing Deliverables oder Signing Pack koordiniert werden.
  • /corporate-kanzlei:corporate-kanzlei-closing-bible-archiv - wenn executed documents, Registerbelege und Closing Bible gesichert werden müssen.

Was dieser Arbeitsgang nicht macht

  • Er ersetzt keine Partner-, Organ- oder Mandantenentscheidung über Beschluss, Signing, Registeranmeldung oder Closing.
  • Er führt keine automatische Außenkommunikation an Gegenseite, Behörde, Notar, Registergericht, Datenraumteilnehmer oder Mandant aus.
  • Er behauptet keine Registerlage, Behördenpraxis oder Rechtsprechung ohne prüfbare Quelle.
  • Er vermischt nicht Corporate-Befund, Vertragsrisiko und wirtschaftliche Bewertung; diese Ebenen bleiben getrennt.
  • Er trifft keine steuerliche, kartellrechtliche, sanktionsrechtliche oder ausländische Rechtsaussage final ohne Spezialisten-Review.
  • Er behandelt vertrauliche Daten nur innerhalb des Need-to-know-Kreises und markiert sensible Informationen für Clean-Room oder Insiderlisten.

Berufsrechtliche Hinweise

Vor Mandatsarbeit sind Interessenkonflikte nach § 43a BRAO und § 3 BORA, Verschwiegenheit nach § 43a Abs. 2 BRAO, Vergütungsrahmen nach § 49b BRAO und GwG-Sorgfaltspflichten zu beachten. Bei personenbezogenen Daten gelten DSGVO Art. 5, 6, 25 und 32. Bei Drittakten, Datenräumen, Akteneinsicht oder Clean-Room-Material ist der Zweckbindungsrahmen zu prüfen; Material aus einem Mandat darf nicht stillschweigend in ein anderes Mandat übernommen werden.

Bisheriger Skill-Kern, integriert und weiterzuverwenden

Fair Disclosure und Knowledge Management

Triage — klaere vor Transaktionsbeginn

  1. Borsennotierte Gesellschaft beteiligt? (MAR Art. 17-18; Insider-Log; Ad-hoc-Pflicht)
  2. Wettbewerber-Transaktion? (GWB Clean Team; kartellrechtliches Vollzugsverbot)
  3. Wer im Deal-Team muss abgeschirmt werden? (Firewall-Liste)
  4. Vertrauliche Information: Klassifiziert? Need-to-know definiert?
  5. Informationsaustausch mit Kreditgebern/Co-Investoren geplant? (Separate NDAs; Lender-Clean-Team)

Zentrale Normen

  • Art. 17 MAR — Ad-hoc-Publizitaet; kursrelevante Informationen sofort; Aufschub möglich
  • Art. 18 MAR — Insider-Liste; alle Personen mit Zugang zu Insiderinformationen; aktuell halten
  • Art. 14 MAR — Insiderhandelsverbot; Weitergabe verboten; kein Trading auf Basis Insiderinfo
  • §§ 1, 19 GWB — kartellrechtliche Verbote; Informationsaustausch zwischen Wettbewerbern vor Freigabe
  • § 41 GWB — Vollzugsverbot; keine Integration vor Kartellfreigabe; auch kein Informationsaustausch
  • § 43a BRAO — Kanzlei-Verschwiegenheit; Firewall zwischen mandatswidersprechenden Teams
  • § 17 UWG — Geschäftsgeheimnis; Transaktionsinformationen sind schuetzwuerdig

Aktuelle Rechtsprechung

  • BKartA, Entscheidung B2-141/18 — Gun Jumping: Kaeufer-Verkaefer hatten vor Kartellfreigabe Informationen über Preise und Kunden ausgetauscht; Bussgeld; Clean Team nachtraeglich eingerichtet

Insider-Management: Kategorien und Regeln

Insider-Kreis (Art. 18 MAR)

Alle Personen die Zugang zu Insiderinformationen der Zielgesellschaft haben:

  • Vollstaendiges Deal-Team (Anwaelte, Banker, Berater)
  • Management-Mitglieder des Targets (wenn eingeweiht)
  • Expert-Call-Teilnehmer (wenn spezifische Informationen)

Pflichten:

  • Sofort in Insider-Liste aufnehmen (Datum, Funktion, Zugangsground)
  • Schriftliche Belehrung über Insider-Pflichten (Unterschrift)
  • Liste bei BaFin-Anfrage sofort vorlegen können

Kartellrechtliche Firewall (Clean Team)

Bei Wettbewerber-Transaktionen:

  1. Clean-Team-Mitglieder bestimmen (operativ unabhaengig)
  2. Zugang zu wettbewerbssensiblen Daten nur durch Clean Team
  3. Ergebnisse nur aggregiert/anonymisiert an Verhandlungsteam
  4. Protokoll aller Clean-Team-Aktivitaeten
  5. Physische und IT-Abschirmung

Firewall in der Kanzlei

Bei widersprechenden Mandaten in derselben Kanzlei:

  • Verschiedene Teams; keine gemeinsamen Akten
  • Separate IT-Verzeichnisse; Zugangssperren
  • Keine Kommunikation über mandatsrelevante Informationen
  • Schriftlicher Firewall-Beschluss

Schritt-für-Schritt-Workflow

  1. Insider-Status bestimmen — borsennotierte Gesellschaft; Kursrelevanz-Prüfung
  2. Insider-Liste anlegen — alle Teammitglieder; Datum des Zugangs; Belehrung
  3. Clean-Room einrichten — bei Wettbewerber-Transaktionen; § 1 GWB Abgrenzung
  4. Firewall in Kanzlei — bei parallelen widersprechenden Mandaten
  5. Need-to-know-Regeln definieren — wer bekommt welche Informationen; Protokoll
  6. Ad-hoc-Moeglichkeit staendig prüfen — Signing = sofortige Ad-hoc; kein Aufschub mehr
  7. Insider-Liste beim Closing archivieren — vollstaendig; mit Datum und Unterschriften

Output-Template Insider-Belehrung

INSIDER-BELEHRUNG GEMAESS ART. 18 MAR
Transaktion: [DEAL-NAME] (Codename)
Zielgesellschaft: [NAME] / ISIN [NR.]

Sie haben heute Zugang zu Insiderinformationen erhalten.

Insiderinformation ist jede nicht öffentliche kursrelevante Information ueber [FIRMA].

VERBOTEN:
- Kauf oder Verkauf von Wertpapieren der [FIRMA] oder verbundener Gesellschaften
- Weitergabe der Information an Dritte ohne Genehmigung
- Empfehlung an andere, auf Basis dieser Information zu handeln

GENEHMIGT:
- Verwendung der Information nur für den Zweck dieser Transaktion
- Weitergabe nur an Personen auf der Insider-Liste (Need-to-know)

MELDUNG: Bei Verdacht auf Insider-Verletzung sofort an [COMPLIANCE-BEAUFTRAGTEN NAME].

Datum des Zugangs: [DATUM]
Art der Information: [Kurzbeschreibung ohne Details]

Ich bestatige die Kenntnis dieser Belehrung:
[NAME] [FUNKTION] [UNTERSCHRIFT] [DATUM]

Rote Schwellen

  • Insider-Liste nicht vollstaendig → Art. 18 MAR; BaFin-Bussgeld bis 1 Mio. EUR pro Eintrag
  • Gun Jumping (Informationsaustausch vor Kartellfreigabe) → § 41 GWB; Bussgeld bis 10 % Weltumsatz
  • Firewall in Kanzlei verletzt → § 43a BRAO; Schadensersatz; berufsrechtliche Konsequenzen
  • Ad-hoc nach Signing verzoegert → Art. 17 MAR; BaFin-Bussgeld bis 15 Mio. EUR oder 2.5 % Weltumsatz

Quellen

  • Art. 14, 17, 18 MAR; §§ 1, 19, 41 GWB; § 43a BRAO; § 17 UWG
  • Assmann/Schneider/Muelbert WpHG Art. 17, 18 MAR; Immenga/Mestmaecker GWB § 41

Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.

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