Distressed ma
Skill Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/corporate-kanzlei/skills/distressed-ma
Wenn es um Distressed M&A in Corporate-Kanzlei geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md
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Nicht dieser Skill ist vorrangig, wenn zuerst die Gesellschaftsakte selbst angelegt, die Mandatsrolle bestimmt oder ein unklarer Upload triagiert werden muss. Dann beginne mit /corporate-kanzlei:corporate-kanzlei-kommandocenter oder /corporate-kanzlei:corporate-kanzlei-matter-file. Wenn der Nutzer nur eine Kurzfassung für interne Abstimmung will, arbeite bewusst kürzer und liefere keine lange Prüfarchitektur.
Voraussetzungen und Kontext laden
Lies zuerst, falls vorhanden, den Matter-Workspace unter ~/.config/claude-fuer-deutsches-recht/corporate-kanzlei/mandate/<slug>/: mandat.md, history.md, chronologie.md, fristen.yaml und den aktuellen Dokumentenlog. Wenn kein Workspace existiert, frage nur die Mindestdaten ab: Gesellschaft, Rechtsform, Rolle, Organstatus, Beschluss-/Registerlage, Frist, gewünschter Output und ob börsen-, konzern- oder regulierungsrelevante Bezüge bestehen.
Benötigte Unterlagen:
- 13-Wochen-Liquiditätsplanung, Insolvenzreife-Check und Fortbestehensprognose.
- Asset-/Share-Deal-Struktur, Verwalter-/Eigenverwaltungsrolle und Zahlungsfluss.
- Anfechtungs-, Haftungs-, Steuer- und Closing-Sicherungsfragen.
Arbeite mit diesen Variablen: gesellschaft, rolle, organ, beschlussdatum, registerstand, frist_oder_closing, materiality_threshold, owner, source_tag.
Workflow
- Corporate-Kontext fixieren. Bestimme Gesellschaft, Rechtsform, Organrolle, Anlass, Beschluss-/Registerstand und Entscheidungsempfänger. Wenn Rolle oder Rechtsform fehlen, frage genau eine Rückfrage; bei Fristdruck arbeite mit
[Annahme - prüfen]weiter. - Quellen inventarisieren. Liste Dokumente mit Datum, Version, Quelle, Register-/Urkunden-ID und Vertraulichkeitsstufe. Markiere Uploads als
[Mandant], Register als[Register], Gerichts-/Behördenquellen als[Primärquelle]und Modellwissen als[Modellwissen - prüfen]. - Organ- und Kompetenzebene trennen. Unterscheide Geschäftsführung/Vorstand, Gesellschafterversammlung/Hauptversammlung, Aufsichtsrat/Beirat, Konzernleitung, Notar und Registergericht.
- Materiality-Schwelle setzen. Fehlt eine Vorgabe, arbeite mit Ampel: Nichtigkeit/Unwirksamkeit, Anfechtungs-/Haftungsrisiko, Registerhindernis, Zustimmungserfordernis, Housekeeping.
- Normenprüfung durchführen. Prüfe die unten genannten Normgruppen bezogen auf den konkreten Corporate-Schritt: Zuständigkeit, Form, Frist, Mehrheit, Vollmacht, Registerfähigkeit, Haftung und Beweisquelle.
- Belegkette bauen. Jede wesentliche Aussage braucht Quelle, Dokument, Fundstelle und Unsicherheitsmarker. Keine Fundstelle erfinden. Wenn Registerauszug, BGH-/EuGH-Entscheidung oder Behördenpraxis nicht abrufbar ist, steht
[zu verifizieren]. - Risikomatrix erstellen. Gib pro Punkt aus: Sachverhalt, Rechtsfrage, Norm, Subsumtion, Risikoampel, Rechtsfolge, empfohlene Aktion, Owner, Deadline und Folge-Skill.
- Draft oder Review-Gate wählen. Wenn die Tatsachen reichen, liefere den gewünschten Output. Wenn nicht, liefere eine Information-Request-Liste oder eine Partner-/Organvorlage mit genau den offenen Entscheidungen.
- Hand-off vorbereiten. Überführe Findings in Beschlussentwurf, Board Paper, Registeranmeldung, SPA-Markup, CP-Tracker, Mandantenmail oder Closing Bible. Verweise auf den konkreten Anschluss-Skill unten.
- Abschlusskontrolle. Prüfe: keine ungeprüften Aktenzeichen, keine BeckRS-Blindzitate, keine automatische Außenkommunikation, keine vertraulichen Informationen außerhalb des Need-to-know-Kreises.
Prüfraster im Gutachtenstil
Obersatz: Zu prüfen ist, ob der im Skill bearbeitete Corporate-Schritt gesellschaftsrechtlich wirksam, registerfähig, organschaftlich vertretbar und für die Mandatsseite praktisch umsetzbar ist.
1. Mandats- und Rollenrahmen. Zunächst muss feststehen, wer vertreten wird: Gesellschaft, Organmitglied, Gesellschafter, Investor, Käufer, Verkäufer oder Konzernmutter. Ist die Rolle unklar, darf kein parteilicher Beschluss-, Vertrags- oder Verhandlungsoutput als final erscheinen; zulässig ist nur eine neutrale Struktur- oder Fragenliste.
2. Zuständigkeit, Form und Corporate Authority. Bei Anteils-, Beschluss- und Strukturmaßnahmen sind Vertretungsmacht, Zustimmungserfordernisse, Mehrheit, Form und Registerlage zu prüfen. Relevanter Kern:
- InsO §§ 15a, 17, 18, 19, 129 ff., 270 ff. für Insolvenzreife, Antragspflicht und Anfechtung.
- StaRUG §§ 1, 9 ff. und 49 ff. für Früherkennung, Plan und Stabilisierung.
- BGB §§ 134, 138, 280, 311 Abs. 2 und 826 für Haftungs- und Sittenwidrigkeitsfragen.
- UmwStG §§ 20 bis 24 und § 8c KStG nur mit Steuerteam verifizieren.
3. Organ- und Zuständigkeitsprüfung. Nur wenn der konkrete Arbeitsschritt eine Organentscheidung vorbereitet, Zuständigkeit, Zustimmungsvorbehalte, Interessenkonflikte, Informationsgrundlage und Dokumentation prüfen. Der fachlich passende Haftungs- oder Board-Paper-Skill liefert die dafür einschlägige Rechtsprechung; ARAG/Garmenbeck ist kein Universalanker.
4. Register- und Gesellschafterlistenlogik. Nur bei GmbH-Anteilen, Einziehung, Vollmachtskette oder streitiger Legitimation Paragraf 16 und 40 GmbHG sowie Registerstand und materielle Berechtigung getrennt prüfen. Ohne solche Title- oder Legitimationsfrage diesen Prüfstrang auslassen.
5. Vollzugshindernisse. Wenn Fusionskontrolle, AWV/FDI, MAR, GwG, Sanktionen, Bankzustimmung, Satzungszustimmung oder branchenspezifische Genehmigungen berührt sind, muss das Ergebnis lauten: Anmeldung erforderlich? Vollzugsverbot? Registerhindernis? Beschlussmangel? Long-Stop-Date gefährdet? Bußgeld-, Nichtigkeits- oder Haftungsfolge?
6. Subsumtion. Subsumtion erfolgt dokumentennah. Beispiel: § 15 GmbHG notarielle Form erfüllt? nur bejahen, wenn Entwurf/Urkunde/Notarbestätigung vorliegt. § 46 GmbHG Zustimmung erforderlich? nur bejahen, wenn Satzung, Geschäftsordnung und Maßnahme geprüft sind.
Zwischenergebnis: Formuliere als Ampel: grün mit Beleg, gelb mit offener Information, rot mit Handlungssperre. Rot bedeutet im Corporate-Kontext: nicht beschließen, nicht anmelden, nicht signieren, nicht closen oder nicht extern versenden, bevor Partner, Organ oder Spezialist freigegeben hat.
Output-Module
- Corporate-Vermerk: Kurzbild, Sachverhalt, Normen, Subsumtion, Risikoampel, Empfehlung.
- Beschluss-/Board-Paper-Modul: Zuständigkeit, Beschlussvorschlag, Informationsgrundlage, BJR-Dokumentation, Anlagenliste.
- Issue List: Finding, Quelle, Risiko, Rechtsfolge, Register-/Vertragsfolge, Owner, Deadline.
- Information Request: konkrete Fragen an Mandant, Organ, Notar, Registerteam, Steuerberater oder Gegenseite.
- Matter-Update: kurzer Eintrag für
history.mdund ggf. Frist-/Owner-Eintrag fürfristen.yaml.
Quellen und Zitierregel
Nutze nur frei prüfbare Quellen oder vom Nutzer bereitgestellte/lizenzierte Quellen. Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsdatum, Aktenzeichen und Link auf dejure.org, openjur.de, bundesgerichtshof.de, bundesverfassungsgericht.de, curia.europa.eu oder eur-lex.europa.eu. Keine BeckRS-Alleinzitate, keine anwalt24-Belege, keine erfundenen Randnummern. Quellen-Tags: [Mandant], [Register], [BGH-Datenbank], [dejure.org], [EUR-Lex], [Web-Recherche - prüfen], [Modellwissen - prüfen].
Hand-Off zu anderen Skills
Nach diesem Skill weiter mit:
/corporate-kanzlei:corporate-kanzlei-restructuring-starug-insolvenzplan- wenn StaRUG, Planoptionen oder Insolvenzplanstruktur geprüft werden./corporate-kanzlei:corporate-kanzlei-signing-closing-conditions- wenn CPs, Closing Deliverables oder Signing Pack koordiniert werden.
Was dieser Arbeitsgang nicht macht
- Er ersetzt keine Partner-, Organ- oder Mandantenentscheidung über Beschluss, Signing, Registeranmeldung oder Closing.
- Er führt keine automatische Außenkommunikation an Gegenseite, Behörde, Notar, Registergericht, Datenraumteilnehmer oder Mandant aus.
- Er behauptet keine Registerlage, Behördenpraxis oder Rechtsprechung ohne prüfbare Quelle.
- Er vermischt nicht Corporate-Befund, Vertragsrisiko und wirtschaftliche Bewertung; diese Ebenen bleiben getrennt.
- Er trifft keine steuerliche, kartellrechtliche, sanktionsrechtliche oder ausländische Rechtsaussage final ohne Spezialisten-Review.
- Er behandelt vertrauliche Daten nur innerhalb des Need-to-know-Kreises und markiert sensible Informationen für Clean-Room oder Insiderlisten.
Berufsrechtliche Hinweise
Vor Mandatsarbeit sind Interessenkonflikte nach § 43a BRAO und § 3 BORA, Verschwiegenheit nach § 43a Abs. 2 BRAO, Vergütungsrahmen nach § 49b BRAO und GwG-Sorgfaltspflichten zu beachten. Bei personenbezogenen Daten gelten DSGVO Art. 5, 6, 25 und 32. Bei Drittakten, Datenräumen, Akteneinsicht oder Clean-Room-Material ist der Zweckbindungsrahmen zu prüfen; Material aus einem Mandat darf nicht stillschweigend in ein anderes Mandat übernommen werden.
Bisheriger Skill-Kern, integriert und weiterzuverwenden
Distressed M&A
Triage — klaere vor Beginn
- Ist Insolvenzantrag bereits gestellt (insolvency proceedings) oder Vorfeldphase (pre-insolvency)?
- Verkauf durch: Insolvenzverwalter, vorläufigen Verwalter, oder Gesellschaft selbst (Eigenverwaltung/StaRUG)?
- Asset Deal oder Share Deal? (Im Insolvenzfall fast immer Asset Deal — Verbindlichkeiten bleiben bei InsoSchuldner)
- Liquiditaetssituation: Wie viele Tage/Wochen hat der Prozess Zeit?
- Arbeitnehmer: § 613a BGB; Widerspruchsrecht; Betriebsrat; Sozialplan in der Insolvenz?
- Sicherheiten: Welche Sicherungseigentuemer, Pfandrechte, Grundschulden sind betroffen?
- Ausländische Tochtergesellschaften im Konzern: separate Insolvenzen oder Konzernanmeldung?
Zentrale Normen
- §§ 159-173 InsO — Liquidation; Verwertung der Masse; Forderungsanmeldung
- §§ 80, 148-161 InsO — Insolvenzeroe ffnung; Verwaltungs- und Verfuegungsbefugnis des Verwalters
- §§ 129-147 InsO — Insolvenzanfechtung; §§ 133, 130 InsO Vorsatz- und Deckungsanfechtung
- § 179a AktG — Zustimmung HV bei Uebertragung des gesamten Gesellschaftsvermoegen bei AG
- §§ 21-34 StaRUG — Restrukturierungsrahmen; Stabilisierungsanordnung; kein Vollstreckungsschutz ohne Anordnung
- § 613a BGB — Betriebsuebergang; Haftung Erwerber für Altverbindlichkeiten (Ausnahmen in Insolvenz)
- §§ 125-128 InsO — Interessenausgleich; Sozialplan; Namensliste; erleichterte Kuendigung
- § 35 InsO — Insolvenzmasse; was faellt dazu?
Distressed M&A: Prozessstruktur
| Phase | Dauer | Inhalt | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| Screening/Erstkontakt | 1-2 Wochen | Insolvenzverwalter kontaktieren; NDA; Process Letter | Zeitdruck; keine Exklusivitaet |
| Erste Analyse | 1-2 Wochen | Reduzierter Datenraum; Kurz-DD; Arbeitnehmer-Check | Informationen lueckenhaft |
| Indikatives Angebot | 1-3 Tage | IOI/Non-Binding Offer; Kaufpreisrahmen | Verwalter hat Massemaximierungspflicht |
| Detaillierte Verhandlung | 1-2 Wochen | APA/Asset Purchase Agreement; Schedules | Haftungsausschluss maximal |
| Signing & Closing | 1 Woche | Closing meist = Signing; kein Vollzug-Vorbehalt | Schnell; Masseverwertung |
Distressed M&A: Asset Deal Besonderheiten
Im Gegensatz zum normalen M&A ist im Distressed-Fall der Asset Deal Standard:
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Arbeitnehmer-Selektionsmoeglickeit — kein automatischer Uebergang aller Arbeitnehmer, aber § 613a BGB beachten
- Steuerliche Vergangenheit bleibt bei Insolvenzschuldner — kein Steuerrisiko aus Vergangenheit
- Freie Vermögensauswahl — Erwerber kann einzelne Assets, Verträge, IP herauspicken
- Insolvenzanfechtungsrisiko gering — fairer Marktwert-Prozess schuetzt vor § 133 InsO
§ 613a BGB im Insolvenzfall
In der Insolvenz gilt § 613a BGB grundsätzlich weiter. Allerdings:
- Erwerber haftet nicht für rueckstaendige Ansprueche aus der Insolvenz (§ 613a II BGB)
- Kaeufer kann mit Insolvenzverwalter vor Erwerb bestimmte Arbeitnehmervertraege beenden (§§ 125-128 InsO)
- Sozialplanvolumen ist in der Insolvenz begrenzt (§ 123 InsO; max. 2.5 Monatsentgelte)
- Widerspruchsrecht der Arbeitnehmer (§ 613a VI BGB) beachten — Widerspruch verhindert Uebergang
Schritt-für-Schritt-Workflow
- Erstbewertung — Informationen von Insolvenzverwalter einholen; Massezustand; Fortfuehrungsprognose
- Schnell-DD — Schwerpunkte: wesentliche Verträge CoC/Kuendigungsrecht, Arbeitnehmer, IP, Hauptkunden
- Bewertungsrahmen — Liquidationswert als Floor; Fortfuehrungswert als Ceiling; marktgerechter Preis
- APA-Entwurf — Assets-Liste exakt definieren; Assumed Contracts; Excluded Liabilities; Personaluebernahme
- Arbeitnehmer-Konzept — Uebernahme-Liste; Widerspruchsrecht-Frist; Betriebsrat konsultieren
- Anfechtungsrisiko prüfen — war Preis marktgerecht? War Kaeufer in Kenntnis der Krise?
- Signing/Closing — meist zeitgleich; Kaufpreis in Insolvenzmasse; Schlüssel-Übergabe
- Post-Closing Integration — schnell; Kundeninfo; Lieferantenkuendigungen behandeln
Output-Template APA Outline — Distressed
Adressat: Insolvenzverwalter / Kaeufer — Tonfall sachlich, rechtssicher
ASSET PURCHASE AGREEMENT (DISTRESSED M&A)
Parteien: [INSOLVENZVERWALTER als Verkaefer] / [KAEUFER]
Datum: [DATUM]
1. KAUFGEGENSTAND (INCLUDED ASSETS)
- Anlagevermogen: [Liste Maschinen, Fahrzeuge, Inventar]
- IP: [Marken, Patente, Know-how, Kundendaten]
- Assumed Contracts: [Vertragsliste — nur genannte Vertraege gehen ueber]
- Lagerbestand: [zum Stichtag]
2. AUSGESCHLOSSENE VERBINDLICHKEITEN (EXCLUDED LIABILITIES)
Kaeufer uebernimmt KEINE Verbindlichkeiten des Schuldners ausser den Assumed Liabilities.
3. KAUFPREIS
[EUR]; Zahlung: [sofort bei Closing / Ratenzahlung]
4. ARBEITNEHMER
Uebernahme von [X] Arbeitnehmern gem. Anlage X.
§ 613a BGB Hinweis an Arbeitnehmer bis [DATUM].
5. REPRESENTATIONS (MINIMAL SCOPE)
Nur: Titel/Verfuegungsbefugnis des Verwalters; keine Business Reps
6. HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Vollstaendiger Ausschluss aller Gewaehrleistungen; § 444 BGB nicht anwendbar (keine Arglist)
7. CLOSING
Datum: [DATUM]; Simultaneous Signing & Closing
Rote Schwellen
- § 133 InsO Anfechtungsrisiko: Kaeufer wusste von Zahlungsunfaehigkeit → Transaktion anfechtbar
- § 613a BGB-Uebergang vergessen → ungewollte Haftung für Arbeitnehmerrueckstaende (§ 613a II)
- Kein fairer Marktpreisprozess → Insolvenzverwalter-Haftung; Gläubiger-Schadensersatz
- Assumed Contracts unvollstaendig — wichtige Kundenvertraege nicht uebertragen
- Zeitdruck: Signing ohne abgeschlossene DD — Haftungsausschluss im APA muss maximal sein
Quellen
- InsO: https://www.gesetze-im-internet.de/inso/
- § 80 InsO (Verwaltungs- und Verfuegungsrecht des Insolvenzverwalters): https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__80.html
- §§ 129-147 InsO (Insolvenzanfechtung; verschaerfte Vorsatzanfechtung § 133 InsO i.d.F. SanInsFoG seit 01.01.2021 — 4-Jahres-Frist statt 10 Jahre): https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__129.html
- §§ 159-173 InsO (Verwertung der Masse): https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__159.html
- § 613a BGB (Betriebsuebergang): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__613a.html
- § 179a AktG: https://www.gesetze-im-internet.de/aktg/__179a.html
- StaRUG (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz; in Kraft seit 01.01.2021 durch SanInsFoG, BGBl. I 2020, 3256): https://www.gesetze-im-internet.de/starug/
- § 15a InsO (Insolvenzantragspflicht: 3 Wochen ZU / 6 Wochen UE): https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__15a.html
- § 15b InsO (Zahlungsverbot bei Insolvenzreife seit 01.01.2021; rechtsformneutral): https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__15b.html
- Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
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