Costs court counterclaim setoff
⚠️ Experimentelle Skill-Sammlung für deutsches Recht (Arbeits-, Gesellschafts-, Insolvenz-, Datenschutz-, Prozessrecht u.a.) – inzwischen verbessert und im Alltag getestet, aber weiterhin Experiment. Bitte selber ausprobieren, Issues/PRs willkommen! Keine Rechtsberatung. Mandatsgeheimnis (§§ 203/204 StGB, § 43e BRAO), DSGVO, US-Transfer, KI-VO & Co
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Wenn es um Costs and Budget in commercial-courts-deutschland geht: ordnet Sachverhalt, Norm, Beweislast, Gegenargumente und nächsten Schritt; liefert eine Schnittstellenkarte mit Kollisions-, Zuständigkeits- und Nachweisfragen.
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Costs and Budget
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: GVG §§ 119, 119b (Commercial Court), ZPO §§ 184a, 614, 1025-1066, AGGVG der Länder, EU-VO 1215/2012 (Brüssel Ia) — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fachkern: Costs and Budget
- Normen-/Quellenanker: Commercial Courts/Commercial Chambers der Länder, ZPO, GVG, Zuständigkeit, Sprachwahl Englisch/Deutsch, Wortprotokoll, Geheimnisschutz und internationale Zustellung.
- Entscheidende Weiche: Gerichtsstand, Streitwert/Sachgebiet, Verfahrenssprache, Vertraulichkeit, Beweisaufnahme, Übersetzung, Protokoll und Vollstreckbarkeit steuern.
- Arbeitsprodukt: Erzeuge eine konkrete Prüf- oder Entscheidungsmatrix mit Norm, Tatbestand, Beleg, Einwand, Risikoampel und nächstem Schritt; Anschluss-Skills nur bei echter Vertiefung nennen.
Einstieg
Stelle höchstens fünf Fragen, sofern die Akte sie nicht beantwortet:
- Soll der Output auf Deutsch, Englisch oder zweisprachig sein?
- Welches Gericht/Forum ist vorgesehen oder vereinbart?
- Welche Klausel, welcher Streitwert und welche Parteien liegen vor?
- Welche Frist oder Verfahrenshandlung steht als nächstes an?
- Welche Unterlagen sind schon da: contract, correspondence, notices, expert report, exhibits, prior pleadings?
Arbeitsworkflow
Kosten-Modell deutsches Verfahren (auch Commercial Court)
| Kostenart | Norm | Berechnungsgrundlage |
|---|---|---|
| Gerichtskosten | GKG (Gerichtskostengesetz), insbesondere Anlage 1 KV | Streitwert-degressiv; 3,0-Gebühr bei LG-Klage erste Instanz, ermäßigt auf 1,0 bei frühem Vergleich |
| Anwaltskosten Inland | RVG, insbesondere VV 3100 (Verfahrens-1,3), 3104 (Termins-1,2), 3200 (Berufung) | Streitwertabhängige Gebühren oder Vergütungsvereinbarung § 3a RVG |
| Vergütungsvereinbarung | § 3a RVG | Stundensätze grosskanzlei-typisch 350-700 EUR; Mandatsbedarf bei internationalen Streitigkeiten |
| Übersetzungen | JVEG | 1,55 EUR pro angefangene 55 Zeichen Standardtext; bei Anlagen oft erhebliche Posten |
| Wortprotokoll § 613 ZPO Justizstandort-Stärkungsgesetz | JVEG | Stenografie/Tonprotokoll kostenpflichtig, vorher Antrag |
| Sachverständige | § 8 ff. JVEG | nach Honorargruppen; bei IT/Finanz oft hoch (Honorargruppe M3) |
| Sicherheitsleistung Ausländer | § 110 ZPO Prozesskostensicherheit | Kläger ohne Wohnsitz/Sitz in EU/EWR |
| Streitwert Zwischenfeststellung | § 256 ZPO | für Sicherungsverfahren oft niedriger als Hauptsacheverfahren |
| Vollstreckungskosten | GvKostG, § 788 ZPO | trägt Schuldner |
Schwellen-Beispiele Streitwert/Gerichtsgebühren (orientativ; live aktuelle KV-Werte prüfen)
| Streitwert | Verfahrensgebühr 3,0 (KV 1210) | Berufungsgebühr 4,0 (KV 1220) |
|---|---|---|
| 100.000 EUR | ca. 3.273 EUR | ca. 4.364 EUR |
| 500.000 EUR | ca. 10.041 EUR | ca. 13.388 EUR |
| 5.000.000 EUR | ca. 49.143 EUR (Höchstsatz erreichbar) | dito |
(Stand vor letzter GKG-Novelle, vor Verwendung im Mandat aktuelle Gebührentabelle bestätigen.)
Trade-off Kostenmodell
- Streitwertdeckelung GKG: ab ca. 30 Mio. EUR Streitwert Höchstgebühr; bei Mega-Mandaten Gericht "billig" gegenüber Schiedsgericht.
- Erstattungsfähigkeit: Vergütungsvereinbarung übersteigt RVG nicht erstattbar gegenüber Gegner (§ 3a Abs. 1 RVG, § 91 ZPO Grenzen). Bei W&I-Verfahren regelmäßiger Streitpunkt.
- Cost Cap mit Mandant: §§ 49b BRAO, § 4 RVG: keine Erfolgshonorare grundsätzlich (Ausnahmen § 4a RVG nur bei wirtschaftlicher Notwendigkeit).
- Forum sichern: Commercial Court, Commercial Chamber, ordentliches Gericht, Schiedsgericht oder Ausland trennen.
- Sprache sichern: wirksame Englischwahl, notwendige Übersetzungen und deutsch bleibende Verfahrensschritte prüfen.
- Prozesshandlung bauen: Antrag, Schriftsatz, Evidence Map, Timetable, Hearing Script oder Mandantenmemo erstellen.
- ZPO-Realität bewahren: keine US-Discovery, kein Pleading-Theater; Tatsachenvortrag, Beweisangebot, richterliche Prozessleitung und deutsches Kostenrisiko sauber erklären.
- Nächsten Schritt festlegen: Frist, Verantwortliche, Unterlagen, gerichtliche Kommunikation und Mandantenfreigabe.
Red Flags
- Commercial-Court-Zuständigkeit oder englische Sprache wird nur behauptet, aber nicht aus Klausel, Gesetz und Landesrecht hergeleitet.
- Englischer Schriftsatz klingt wie US-Litigation und enthält keine ZPO-tauglichen Beweisangebote.
- Anlagen sind englisch/deutsch gemischt, aber Übersetzungs- und Zitierlogik fehlt.
- Geheimhaltungsinteressen werden erst in der mündlichen Verhandlung entdeckt.
- Das Wortprotokoll wird gewünscht, aber nicht rechtzeitig prozessual vorbereitet.