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Confidentiality trade contract interpretation

Skill Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/commercial-courts-deutschland/skills/confidentiality-trade-contract-interpretation

Wenn es um Confidentiality and Trade Secrets in commercial-courts-deutschland geht: erstellt den passenden Entwurf aus Sachverhalt, Norm, Beweis und Antrag; liefert einen verwertbaren Entwurf mit Anträgen, Begründung und Anlagenlogik.From its SKILL.md

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Confidentiality and Trade Secrets

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: GVG §§ 119, 119b (Commercial Court), ZPO §§ 184a, 614, 1025-1066, AGGVG der Länder, EU-VO 1215/2012 (Brüssel Ia) — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Fachkern: Confidentiality and Trade Secrets

  • Normen-/Quellenanker: Commercial Courts/Commercial Chambers der Länder, ZPO, GVG, Zuständigkeit, Sprachwahl Englisch/Deutsch, Wortprotokoll, Geheimnisschutz und internationale Zustellung.
  • Entscheidende Weiche: Gerichtsstand, Streitwert/Sachgebiet, Verfahrenssprache, Vertraulichkeit, Beweisaufnahme, Übersetzung, Protokoll und Vollstreckbarkeit steuern.
  • Arbeitsprodukt: Erzeuge eine konkrete Prüf- oder Entscheidungsmatrix mit Norm, Tatbestand, Beleg, Einwand, Risikoampel und nächstem Schritt; Anschluss-Skills nur bei echter Vertiefung nennen.

Einstieg

Stelle höchstens fünf Fragen, sofern die Akte sie nicht beantwortet:

  1. Soll der Output auf Deutsch, Englisch oder zweisprachig sein?
  2. Welches Gericht/Forum ist vorgesehen oder vereinbart?
  3. Welche Klausel, welcher Streitwert und welche Parteien liegen vor?
  4. Welche Frist oder Verfahrenshandlung steht als nächstes an?
  5. Welche Unterlagen sind schon da: contract, correspondence, notices, expert report, exhibits, prior pleadings?

Arbeitsworkflow

Besondere Anker: § 273a ZPO, GeschGehG und gerichtliche Geheimhaltungsanordnungen. Immer trennen: Was ist Geheimnis, wer darf es sehen, wie wird es zitiert, was passiert bei Verstoß?

Geheimnisschutz-Kaskade

StufeNorm/MittelWirkung
Vorprozessual NDA§ 311 Abs. 2 BGB i.V.m. § 280 BGBvertraglicher Schadensersatz, Vertragsstrafe
Geheimhaltungsantrag§ 273a ZPO i.V.m. §§ 16-20 GeschGehGEinstufung Information als geheimhaltungsbedürftig, Personenkreis begrenzen
Vertrauliche Aktenführung§ 174 Abs. 3 GVG (Ausschluss Öffentlichkeit)Ausschluss bei Erörterung, geheime Aktenteile
In-camera-ähnliche SichtungGeschGehG analog, "Düsseldorfer Praxis"nur Anwälte und Sachverständige sehen Geheimnis, nicht die Partei selbst
Geschwärzte Anlagen (redactions)§ 132 ZPO i.V.m. GeheimhaltungsanordnungGeheimnis bleibt aus dem Schriftsatz
Aktenversiegelung§ 299 ZPO Einsichtbei Berechtigtem Interesse Dritter
Pseudonymisierung Urteil§ 169 GVGbei Veröffentlichung Schutz der Identität

Anforderungen Geschäftsgeheimnis (§ 2 Nr. 1 GeschGehG)

  1. Information ist weder allgemein bekannt noch ohne weiteres zugänglich.
  2. Wirtschaftlicher Wert wegen Geheimhaltung.
  3. Den Umständen nach angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen (Zugriffsbeschränkung, NDA, Klassifizierung).
  4. Berechtigtes Interesse an Geheimhaltung.

Punkt 3 ist häufiger Streitpunkt: ohne dokumentierte Schutzmaßnahmen kein Geschäftsgeheimnis. Daher: NDA-Doppelt, Zugangsprotokoll, Need-to-know-Prinzip.

Sanktion bei Verstoß

  • Ordnungsgeld bis 100.000 EUR, ggf. Ordnungshaft (§ 17 GeschGehG).
  • Strafbarkeit §§ 23 GeschGehG bei vorsätzlicher Verletzung.
  • Zivilrechtlicher Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch §§ 6, 10 GeschGehG.
  1. Forum sichern: Commercial Court, Commercial Chamber, ordentliches Gericht, Schiedsgericht oder Ausland trennen.

  2. Sprache sichern: wirksame Englischwahl, notwendige Übersetzungen und deutsch bleibende Verfahrensschritte prüfen.

  3. Prozesshandlung bauen: Antrag, Schriftsatz, Evidence Map, Timetable, Hearing Script oder Mandantenmemo erstellen.

  4. ZPO-Realität bewahren: keine US-Discovery, kein Pleading-Theater; Tatsachenvortrag, Beweisangebot, richterliche Prozessleitung und deutsches Kostenrisiko sauber erklären.

  5. Nächsten Schritt festlegen: Frist, Verantwortliche, Unterlagen, gerichtliche Kommunikation und Mandantenfreigabe.

  6. Forum sichern: Commercial Court, Commercial Chamber, ordentliches Gericht, Schiedsgericht oder Ausland trennen.

  7. Sprache sichern: wirksame Englischwahl, notwendige Übersetzungen und deutsch bleibende Verfahrensschritte prüfen.

  8. Prozesshandlung bauen: Antrag, Schriftsatz, Evidence Map, Timetable, Hearing Script oder Mandantenmemo erstellen.

  9. ZPO-Realität bewahren: keine US-Discovery, kein Pleading-Theater; Tatsachenvortrag, Beweisangebot, richterliche Prozessleitung und deutsches Kostenrisiko sauber erklären.

  10. Nächsten Schritt festlegen: Frist, Verantwortliche, Unterlagen, gerichtliche Kommunikation und Mandantenfreigabe.

Red Flags

  • Commercial-Court-Zuständigkeit oder englische Sprache wird nur behauptet, aber nicht aus Klausel, Gesetz und Landesrecht hergeleitet.
  • Englischer Schriftsatz klingt wie US-Litigation und enthält keine ZPO-tauglichen Beweisangebote.
  • Anlagen sind englisch/deutsch gemischt, aber Übersetzungs- und Zitierlogik fehlt.
  • Geheimhaltungsinteressen werden erst in der mündlichen Verhandlung entdeckt.
  • Das Wortprotokoll wird gewünscht, aber nicht rechtzeitig prozessual vorbereitet.

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