Finance banking dispute
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⚠️ Experimentelle Skill-Sammlung für deutsches Recht (Arbeits-, Gesellschafts-, Insolvenz-, Datenschutz-, Prozessrecht u.a.) – inzwischen verbessert und im Alltag getestet, aber weiterhin Experiment. Bitte selber ausprobieren, Issues/PRs willkommen! Keine Rechtsberatung. Mandatsgeheimnis (§§ 203/204 StGB, § 43e BRAO), DSGVO, US-Transfer, KI-VO & Co
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Wenn es um Finance Disputes in commercial-courts-deutschland geht: ordnet Akteninhalt, Belege, Lücken und Nachforderungen; liefert eine Schnittstellenkarte mit Kollisions-, Zuständigkeits- und Nachweisfragen.
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Finance Disputes
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: GVG §§ 119, 119b (Commercial Court), ZPO §§ 184a, 614, 1025-1066, AGGVG der Länder, EU-VO 1215/2012 (Brüssel Ia) — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fachkern: Finance Disputes
- Normen-/Quellenanker: Commercial Courts/Commercial Chambers der Länder, ZPO, GVG, Zuständigkeit, Sprachwahl Englisch/Deutsch, Wortprotokoll, Geheimnisschutz und internationale Zustellung.
- Entscheidende Weiche: Gerichtsstand, Streitwert/Sachgebiet, Verfahrenssprache, Vertraulichkeit, Beweisaufnahme, Übersetzung, Protokoll und Vollstreckbarkeit steuern.
- Arbeitsprodukt: Erzeuge eine konkrete Prüf- oder Entscheidungsmatrix mit Norm, Tatbestand, Beleg, Einwand, Risikoampel und nächstem Schritt; Anschluss-Skills nur bei echter Vertiefung nennen.
Einstieg
Stelle höchstens fünf Fragen, sofern die Akte sie nicht beantwortet:
- Soll der Output auf Deutsch, Englisch oder zweisprachig sein?
- Welches Gericht/Forum ist vorgesehen oder vereinbart?
- Welche Klausel, welcher Streitwert und welche Parteien liegen vor?
- Welche Frist oder Verfahrenshandlung steht als nächstes an?
- Welche Unterlagen sind schon da: contract, correspondence, notices, expert report, exhibits, prior pleadings?
Arbeitsworkflow
Finance-/Banking-Streit — Anspruchstypen und Verteidigungsfelder
| Streittyp | Norm | Klassische Streitfragen |
|---|---|---|
| Darlehensvertrag (Schuldnerseite klagt) | §§ 488 ff. BGB | Wirksamkeit, Schriftform, Aufklärung über Risiken, Sittenwidrigkeit § 138 BGB |
| Kreditkündigung | § 490 BGB | wichtiger Grund, Verhältnismäßigkeit, Vertragstreue § 242 BGB |
| Sicherheitenverwertung | §§ 1233 ff. BGB (Pfandrecht), §§ 1257, 854 ZPO; § 14 InsO | Werthaltigkeit, Übersicherung, Anfechtung §§ 129 ff. InsO |
| Covenants / Loan Documentation | LMA/MUSTER; im DE: §§ 305 ff. BGB AGB-Kontrolle | financial covenants Verletzung; Material Adverse Effect |
| Cash Sweeps / Equity Cure | Vertragsrecht | Berechnungsstreit, Reporting-Verstoß |
| Events of Default | Vertragsbedingungen | Trigger-Bestimmung, Heilungsfrist, Cross-Default |
| Acceleration | Vertragsbedingungen | Verhältnismäßigkeit, Treu und Glauben |
| Schadensersatz wegen Falschberatung | §§ 280, 311 Abs. 2 BGB (c.i.c.) | Aufklärungspflicht, Kausalität, Mitverschulden § 254 BGB |
| Beraterhaftung (Investor) | § 280 BGB i.V.m. § 31 WpHG | Geeignetheit, Risikoaufklärung |
| Anfechtung Schenkung an Geschäftsführer | § 134 InsO | Insolvenzanfechtungsanspruch |
Spezialthemen Banking
| Thema | Norm/Praxis |
|---|---|
| KWG-Erlaubnis | §§ 32, 54 KWG; BaFin-Praxis |
| MiCAR (Krypto) | EU-VO 2023/1114, geltend seit 30.12.2024 |
| MaRisk | BaFin-Rundschreiben; relevant für Klagen wegen Aufsichtsverstößen |
| Bankgeheimnis | Vertragliche Schweigepflicht; § 383 ZPO Zeugnisverweigerung |
| § 675u BGB (Phishing) | Haftung Bank bei nicht autorisierter Zahlung; Grenzen § 675v BGB (grobe Fahrlässigkeit Kunde) |
Beweissicherung
- Documents of Title: Wechsel, Schuldscheine, Hypothekenbriefe — physische Sicherung kritisch.
- Loan File: alle Auszahlungs-Notices, Statements, Reporting-Reports.
- Communication Trail: E-Mails über Verhandlungen, Renegotiations, Standstills.
- Beratungsprotokolle § 34 WpHG (für Anlageberatung) — bei Beraterhaftungsklage entscheidend.
Trade-off und Praktiker-Tipp
- Bank-Auflage: Bei Klage durch Kunde gegen Bank: Auflage zur Vorlage des Beratungsprotokolls § 142 ZPO; bei Verweigerung Beweisvereitelung § 286 ZPO.
- Großforderungen mit ESM/EFSF-Bezug: spezielle Immunitätsregeln beachten.
- Forum mit Sachkenntnis: Commercial Court bei OLG Frankfurt mit hoher Finanz-Expertise; Mannheim für IP/Patent.
- Forum sichern: Commercial Court, Commercial Chamber, ordentliches Gericht, Schiedsgericht oder Ausland trennen.
- Sprache sichern: wirksame Englischwahl, notwendige Übersetzungen und deutsch bleibende Verfahrensschritte prüfen.
- Prozesshandlung bauen: Antrag, Schriftsatz, Evidence Map, Timetable, Hearing Script oder Mandantenmemo erstellen.
- ZPO-Realität bewahren: keine US-Discovery, kein Pleading-Theater; Tatsachenvortrag, Beweisangebot, richterliche Prozessleitung und deutsches Kostenrisiko sauber erklären.
- Nächsten Schritt festlegen: Frist, Verantwortliche, Unterlagen, gerichtliche Kommunikation und Mandantenfreigabe.
Red Flags
- Commercial-Court-Zuständigkeit oder englische Sprache wird nur behauptet, aber nicht aus Klausel, Gesetz und Landesrecht hergeleitet.
- Englischer Schriftsatz klingt wie US-Litigation und enthält keine ZPO-tauglichen Beweisangebote.
- Anlagen sind englisch/deutsch gemischt, aber Übersetzungs- und Zitierlogik fehlt.
- Geheimhaltungsinteressen werden erst in der mündlichen Verhandlung entdeckt.
- Das Wortprotokoll wird gewünscht, aber nicht rechtzeitig prozessual vorbereitet.