Verbatim transcript video hearing
⚠️ Experimentelle Skill-Sammlung für deutsches Recht (Arbeits-, Gesellschafts-, Insolvenz-, Datenschutz-, Prozessrecht u.a.) – inzwischen verbessert und im Alltag getestet, aber weiterhin Experiment. Bitte selber ausprobieren, Issues/PRs willkommen! Keine Rechtsberatung. Mandatsgeheimnis (§§ 203/204 StGB, § 43e BRAO), DSGVO, US-Transfer, KI-VO & Co
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Wenn es um Verbatim Transcript in commercial-courts-deutschland geht: erstellt den passenden Entwurf aus Sachverhalt, Norm, Beweis und Antrag; liefert einen verwertbaren Entwurf mit Anträgen, Begründung und Anlagenlogik.
SKILL.md
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Verbatim Transcript
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: GVG §§ 119, 119b (Commercial Court), ZPO §§ 184a, 614, 1025-1066, AGGVG der Länder, EU-VO 1215/2012 (Brüssel Ia) — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fachkern: Verbatim Transcript
- Normen-/Quellenanker: Commercial Courts/Commercial Chambers der Länder, ZPO, GVG, Zuständigkeit, Sprachwahl Englisch/Deutsch, Wortprotokoll, Geheimnisschutz und internationale Zustellung.
- Entscheidende Weiche: Gerichtsstand, Streitwert/Sachgebiet, Verfahrenssprache, Vertraulichkeit, Beweisaufnahme, Übersetzung, Protokoll und Vollstreckbarkeit steuern.
- Arbeitsprodukt: Erzeuge eine konkrete Prüf- oder Entscheidungsmatrix mit Norm, Tatbestand, Beleg, Einwand, Risikoampel und nächstem Schritt; Anschluss-Skills nur bei echter Vertiefung nennen.
Einstieg
Stelle höchstens fünf Fragen, sofern die Akte sie nicht beantwortet:
- Soll der Output auf Deutsch, Englisch oder zweisprachig sein?
- Welches Gericht/Forum ist vorgesehen oder vereinbart?
- Welche Klausel, welcher Streitwert und welche Parteien liegen vor?
- Welche Frist oder Verfahrenshandlung steht als nächstes an?
- Welche Unterlagen sind schon da: contract, correspondence, notices, expert report, exhibits, prior pleadings?
Arbeitsworkflow
Besondere Anker: § 613 ZPO Wortprotokoll. Der Antrag muss beiderseitig abgestimmt werden; kläre Mitlesbarkeit, gerichtsfremde Protokollpersonen, Kosten, technische Durchführbarkeit und spätere Nutzung für Rechtsmittel/Settlement.
Wortprotokoll-Checkliste
| Punkt | Inhalt | Norm/Praxis |
|---|---|---|
| Antrag | rechtzeitig vor Termin schriftlich, gemeinsamer Antrag beider Parteien hilfreich | § 613 ZPO Justizstandort-Stärkungsgesetz |
| Form Protokollierung | Tonaufzeichnung mit anschließendem Transkript oder Stenografie | gerichtsorganisatorisch festgelegt |
| Kosten | von Parteien zu tragen (JVEG) | Vorschuss kann angefordert werden |
| Vertraulichkeit | bei § 273a ZPO-Anordnung gesondertes Handling der Transkripte | Verschluss-Sache |
| Korrekturbeantragung | Berichtigung wie bei normalem Sitzungsprotokoll (§ 164 ZPO analog) | binnen kurzer Frist nach Erhalt |
| Verwendung Rechtsmittel | Wortprotokoll ist verfahrensführendes Beweismittel und kann in Berufungsbegründung wörtlich zitiert werden | § 520 Abs. 3 ZPO Berufungsbegründung |
| Strategische Wirkung | erschwert nachträgliches Bestreiten von Zeugenaussagen | besonders wertvoll bei englischsprachigem Verfahren |
| Schiedsgerichts-Parallele | dort üblich (live transcript); im staatlichen Verfahren seit Justizstandort-Stärkungsgesetz neu | Annäherung an internationale Standards |
Trade-off Wortprotokoll versus klassisches Sitzungsprotokoll
- Wortprotokoll: Volle Belegfähigkeit, aber teuer und teilweise hinderlich für Verständigungsgespräche im Termin. Disziplin der Anwälte muss stimmen.
- Klassisches Sitzungsprotokoll (§§ 159 ff. ZPO): günstiger; richterliche Zusammenfassung kann jedoch im Detail abweichen; bei späterer Berufung Risiko der Verkürzung.
-
Forum sichern: Commercial Court, Commercial Chamber, ordentliches Gericht, Schiedsgericht oder Ausland trennen.
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Sprache sichern: wirksame Englischwahl, notwendige Übersetzungen und deutsch bleibende Verfahrensschritte prüfen.
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Prozesshandlung bauen: Antrag, Schriftsatz, Evidence Map, Timetable, Hearing Script oder Mandantenmemo erstellen.
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ZPO-Realität bewahren: keine US-Discovery, kein Pleading-Theater; Tatsachenvortrag, Beweisangebot, richterliche Prozessleitung und deutsches Kostenrisiko sauber erklären.
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Nächsten Schritt festlegen: Frist, Verantwortliche, Unterlagen, gerichtliche Kommunikation und Mandantenfreigabe.
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Forum sichern: Commercial Court, Commercial Chamber, ordentliches Gericht, Schiedsgericht oder Ausland trennen.
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Sprache sichern: wirksame Englischwahl, notwendige Übersetzungen und deutsch bleibende Verfahrensschritte prüfen.
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Prozesshandlung bauen: Antrag, Schriftsatz, Evidence Map, Timetable, Hearing Script oder Mandantenmemo erstellen.
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ZPO-Realität bewahren: keine US-Discovery, kein Pleading-Theater; Tatsachenvortrag, Beweisangebot, richterliche Prozessleitung und deutsches Kostenrisiko sauber erklären.
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Nächsten Schritt festlegen: Frist, Verantwortliche, Unterlagen, gerichtliche Kommunikation und Mandantenfreigabe.
Red Flags
- Commercial-Court-Zuständigkeit oder englische Sprache wird nur behauptet, aber nicht aus Klausel, Gesetz und Landesrecht hergeleitet.
- Englischer Schriftsatz klingt wie US-Litigation und enthält keine ZPO-tauglichen Beweisangebote.
- Anlagen sind englisch/deutsch gemischt, aber Übersetzungs- und Zitierlogik fehlt.
- Geheimhaltungsinteressen werden erst in der mündlichen Verhandlung entdeckt.
- Das Wortprotokoll wird gewünscht, aber nicht rechtzeitig prozessual vorbereitet.