Glossary commercial court de en
⚠️ Experimentelle Skill-Sammlung für deutsches Recht (Arbeits-, Gesellschafts-, Insolvenz-, Datenschutz-, Prozessrecht u.a.) – inzwischen verbessert und im Alltag getestet, aber weiterhin Experiment. Bitte selber ausprobieren, Issues/PRs willkommen! Keine Rechtsberatung. Mandatsgeheimnis (§§ 203/204 StGB, § 43e BRAO), DSGVO, US-Transfer, KI-VO & Co
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Wenn es um Commercial Court Glossary in commercial-courts-deutschland geht: entwickelt Verhandlungsziel, Vergleichskorridor und Eskalationspfad; liefert eine Beweislast- und Substantiierungsmatrix.
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Commercial Court Glossary
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: GVG §§ 119, 119b (Commercial Court), ZPO §§ 184a, 614, 1025-1066, AGGVG der Länder, EU-VO 1215/2012 (Brüssel Ia) — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fachkern: Commercial Court Glossary
- Normen-/Quellenanker: Commercial Courts/Commercial Chambers der Länder, ZPO, GVG, Zuständigkeit, Sprachwahl Englisch/Deutsch, Wortprotokoll, Geheimnisschutz und internationale Zustellung.
- Entscheidende Weiche: Gerichtsstand, Streitwert/Sachgebiet, Verfahrenssprache, Vertraulichkeit, Beweisaufnahme, Übersetzung, Protokoll und Vollstreckbarkeit steuern.
- Arbeitsprodukt: Erzeuge eine konkrete Prüf- oder Entscheidungsmatrix mit Norm, Tatbestand, Beleg, Einwand, Risikoampel und nächstem Schritt; Anschluss-Skills nur bei echter Vertiefung nennen.
Einstieg
Stelle höchstens fünf Fragen, sofern die Akte sie nicht beantwortet:
- Soll der Output auf Deutsch, Englisch oder zweisprachig sein?
- Welches Gericht/Forum ist vorgesehen oder vereinbart?
- Welche Klausel, welcher Streitwert und welche Parteien liegen vor?
- Welche Frist oder Verfahrenshandlung steht als nächstes an?
- Welche Unterlagen sind schon da: contract, correspondence, notices, expert report, exhibits, prior pleadings?
Glossar (Kernbegriffe DE/EN, mit falschen Freunden)
| Deutsch | Englisch | Hinweis / Falscher Freund |
|---|---|---|
| Klageschrift | statement of claim | nicht "complaint" (US), nicht "pleading" allgemein |
| Klageerwiderung | statement of defence | nicht "answer" (US-Stil) |
| Antrag (im Schriftsatz) | request / motion | "motion" eher US; in DE: Antrag im Sinne von § 308 ZPO Bindung |
| Tenor | operative part of the judgment | "Tenor" nicht wörtlich übernehmen |
| Tatbestand | summary of facts / statement of facts | nicht "tatbestand" (clipping unverständlich) |
| Entscheidungsgründe | reasons / grounds of the decision | "decision" nicht ausreichend |
| Beweisangebot | offer of evidence / evidence proffered | nicht "discovery"; deutscher Prozess kennt keine Discovery |
| Substantiierungspflicht | duty of substantiation / specificity requirement | enge Anforderung, nicht "notice pleading" |
| Streitwert | amount in dispute / value of the claim | wichtig für Zuständigkeit und Gebühren |
| Vergleich (gerichtlich) | court settlement | nicht "comparison" |
| Aufrechnung | set-off | spezifisch § 388 BGB, nicht "offset" |
| Widerklage | counterclaim | § 33 ZPO, mit Konnexität |
| Mündliche Verhandlung | oral hearing | nicht "trial" (Common-Law-Begriff impliziert Jury) |
| Sachverständigengutachten | expert opinion / court-appointed expert | Gericht bestellt, keine Parteigutachter im Sinne der CPR |
| Vollstreckungstitel | enforceable title | Art. 53 Brüssel Ia bei Auslandsvollstreckung |
Arbeitsworkflow
- Forum sichern: Commercial Court, Commercial Chamber, ordentliches Gericht, Schiedsgericht oder Ausland trennen.
- Sprache sichern: wirksame Englischwahl, notwendige Übersetzungen und deutsch bleibende Verfahrensschritte prüfen.
- Glossar einsetzen: Begriff im Kontext belegen, falsche Freunde vermeiden (besonders "complaint", "motion", "discovery", "trial"), bei Erstnennung eines Begriffs deutschen Originalbegriff in Klammern führen.
- ZPO-Realität bewahren: keine US-Discovery, kein Pleading-Theater; Tatsachenvortrag, Beweisangebot, richterliche Prozessleitung und deutsches Kostenrisiko sauber erklären.
- Nächsten Schritt festlegen: Frist, Verantwortliche, Unterlagen, gerichtliche Kommunikation und Mandantenfreigabe.
Red Flags
- Commercial-Court-Zuständigkeit oder englische Sprache wird nur behauptet, aber nicht aus Klausel, Gesetz und Landesrecht hergeleitet.
- Englischer Schriftsatz klingt wie US-Litigation und enthält keine ZPO-tauglichen Beweisangebote.
- Anlagen sind englisch/deutsch gemischt, aber Übersetzungs- und Zitierlogik fehlt.
- Geheimhaltungsinteressen werden erst in der mündlichen Verhandlung entdeckt.
- Das Wortprotokoll wird gewünscht, aber nicht rechtzeitig prozessual vorbereitet.