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Zustandigkeit 119b gvg check

Skill Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/commercial-courts-deutschland/skills/zustandigkeit-119b-gvg-check

⚠️ Experimentelle Skill-Sammlung für deutsches Recht (Arbeits-, Gesellschafts-, Insolvenz-, Datenschutz-, Prozessrecht u.a.) – inzwischen verbessert und im Alltag getestet, aber weiterhin Experiment. Bitte selber ausprobieren, Issues/PRs willkommen! Keine Rechtsberatung. Mandatsgeheimnis (§§ 203/204 StGB, § 43e BRAO), DSGVO, US-Transfer, KI-VO & Co

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Wenn es um Zuständigkeit und Eingangstor in commercial-courts-deutschland geht: ordnet Sachverhalt, Norm, Beweislast, Gegenargumente und nächsten Schritt; liefert eine Schnittstellenkarte mit Kollisions-, Zuständigkeits- und Nachweisfragen.

SKILL.md

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Zuständigkeit und Eingangstor

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: GVG §§ 119, 119b (Commercial Court), ZPO §§ 184a, 614, 1025-1066, AGGVG der Länder, EU-VO 1215/2012 (Brüssel Ia) — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Fachkern: Zuständigkeit und Eingangstor

  • Normen-/Quellenanker: Commercial Courts/Commercial Chambers der Länder, ZPO, GVG, Zuständigkeit, Sprachwahl Englisch/Deutsch, Wortprotokoll, Geheimnisschutz und internationale Zustellung.
  • Entscheidende Weiche: Gerichtsstand, Streitwert/Sachgebiet, Verfahrenssprache, Vertraulichkeit, Beweisaufnahme, Übersetzung, Protokoll und Vollstreckbarkeit steuern.
  • Arbeitsprodukt: Erzeuge eine konkrete Prüf- oder Entscheidungsmatrix mit Norm, Tatbestand, Beleg, Einwand, Risikoampel und nächstem Schritt; Anschluss-Skills nur bei echter Vertiefung nennen.

Einstieg

Stelle höchstens fünf Fragen, sofern die Akte sie nicht beantwortet:

  1. Soll der Output auf Deutsch, Englisch oder zweisprachig sein?
  2. Welches Gericht/Forum ist vorgesehen oder vereinbart?
  3. Welche Klausel, welcher Streitwert und welche Parteien liegen vor?
  4. Welche Frist oder Verfahrenshandlung steht als nächstes an?
  5. Welche Unterlagen sind schon da: contract, correspondence, notices, expert report, exhibits, prior pleadings?

Arbeitsworkflow

Besondere Anker: § 119b GVG, Landesrechtsverordnung, Parteivereinbarung, Streitwert ab 500.000 EUR und sachgebietliche Beschränkungen. Prüfe außerdem, ob eine Commercial Chamber beim LG oder ein Commercial Court beim OLG/Obersten Landesgericht gemeint ist.

Zuständigkeits-Check Commercial Court / Commercial Chamber

  1. Streitwertschwelle: Commercial Court (§ 119b GVG) regelmäßig ab 500.000 EUR Streitwert; Landesverordnungen können davon abweichen. Commercial Chamber (§§ 95, 184a GVG i.V.m. Justizstandort-Stärkungsgesetz) hat keine harte Streitwertschwelle, aber sachlich-örtliche Zuständigkeit nach §§ 23, 71 GVG.
  2. Sachgebietsfilter: B2B-Wirtschaftsstreit, kein Arbeitsrecht, kein Verbrauchersachverhalt, kein Familien-/Erbrecht. Typisch: SPA-/APA-Streit, Post-M&A-Garantieansprüche, D&O-Haftung, Lieferketten, Finanzierung.
  3. Parteivereinbarung: § 38 ZPO Gerichtsstandsvereinbarung zwischen Kaufleuten zulässig; ausdrückliche Wahl von "Commercial Court at OLG X" empfohlen. Bei Verbraucherbeteiligung greift § 38 Abs. 1 ZPO nicht.
  4. Landesrecht prüfen: Bisher tätige Commercial Courts/Commercial Chambers etwa in Hamburg, Stuttgart (BaWü), München (Bayern), Frankfurt (Hessen), Düsseldorf, Köln (NRW), Mannheim (BaWü). Aktuelle Liste live verifizieren — keine erfundenen Standorte.
  5. Schwellenwerte Justizstandort-Stärkungsgesetz im Blick behalten: Berufungssumme § 511 ZPO 1.000 EUR; Amtsgerichtszuständigkeit § 23 GVG ab 2026 bis 10.000 EUR; vereinfachtes Verfahren § 495a ZPO bis 1.000 EUR. Diese Schwellen sind für die Frage Commercial Court eigentlich irrelevant, aber für die Verfahrensstrategie und Rechtsmittel wichtig.

Rügelose Einlassung und Forum-Wechsel

Hat sich der Beklagte rügelos auf eine andere Kammer eingelassen (§ 39 ZPO), wird die Rüge der Commercial-Court-Zuständigkeit präkludiert. Daher: Zuständigkeitsrüge in der Klageerwiderung an erster Stelle.

  1. Forum sichern: Commercial Court, Commercial Chamber, ordentliches Gericht, Schiedsgericht oder Ausland trennen.
  2. Sprache sichern: wirksame Englischwahl, notwendige Übersetzungen und deutsch bleibende Verfahrensschritte prüfen.
  3. Prozesshandlung bauen: Antrag, Schriftsatz, Evidence Map, Timetable, Hearing Script oder Mandantenmemo erstellen.
  4. ZPO-Realität bewahren: keine US-Discovery, kein Pleading-Theater; Tatsachenvortrag, Beweisangebot, richterliche Prozessleitung und deutsches Kostenrisiko sauber erklären.
  5. Nächsten Schritt festlegen: Frist, Verantwortliche, Unterlagen, gerichtliche Kommunikation und Mandantenfreigabe.

Red Flags

  • Commercial-Court-Zuständigkeit oder englische Sprache wird nur behauptet, aber nicht aus Klausel, Gesetz und Landesrecht hergeleitet.
  • Englischer Schriftsatz klingt wie US-Litigation und enthält keine ZPO-tauglichen Beweisangebote.
  • Anlagen sind englisch/deutsch gemischt, aber Übersetzungs- und Zitierlogik fehlt.
  • Geheimhaltungsinteressen werden erst in der mündlichen Verhandlung entdeckt.
  • Das Wortprotokoll wird gewünscht, aber nicht rechtzeitig prozessual vorbereitet.

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