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Dienstunfaehigkeit entlassung dienstzeit

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Wenn es um Dienstunfähigkeit – Entlassung und Zurruhesetzung in Bundeswehrrecht und Wehrrecht geht: zerlegt Ergebnis, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und Gegenposition; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md

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Dienstunfähigkeit – Entlassung und Zurruhesetzung

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Fachkern: Dienstunfähigkeit – Entlassung und Zurruhesetzung

  • Normen-/Quellenanker: SG, WSG, WPflG, KDVG, WDO, SVG, BBesG, VwGO, truppendienstgerichtliche Zuständigkeiten und Grundrechte.
  • Entscheidende Weiche: Status, Befehl/Dienstpflicht, Gewissen/KDV, Besoldung/Versorgung, Disziplinarweg, Eilrechtsschutz und Nachweisführung trennen.
  • Arbeitsprodukt: Erzeuge eine konkrete Prüf- oder Entscheidungsmatrix mit Norm, Tatbestand, Beleg, Einwand, Risikoampel und nächstem Schritt; Anschluss-Skills nur bei echter Vertiefung nennen.

Worum geht es konkret

Verliert der Soldat seine Dienstfähigkeit, führt dies zu unterschiedlichen Folgen je nach Statusgruppe: Soldat auf Zeit – Entlassung; Berufssoldat – Zurruhesetzung mit Ruhegehalt nach BeamtVG/SVG. Maßstab ist die Wehrdienstfähigkeit (Tauglichkeitsgrade T1–T5) und die spezifische Verwendungsfähigkeit. Der Skill ordnet medizinische Begutachtung, Verfahren der Statusentscheidung, Versorgung und Rechtsbehelfe.

Wann dieses Modul hilft / Kaltstart-Fragen

  • Status: Berufssoldat, Soldat auf Zeit, FWDL?
  • Diagnose, Behandlung, Heilungsperspektive?
  • Vorläufige oder dauernde Dienstunfähigkeit?
  • Bisherige Begutachtungen (Truppenarzt, Bundeswehrkrankenhaus, fachärztlich)?
  • Steht Wiedereingliederung im Raum (Begrenzte Dienstfähigkeit)?
  • Welche Versorgungsfolgen (Ruhegehalt, Beschädigtenversorgung)?

Rechtlicher Rahmen

  • § 44 III SG: Dienstunfähigkeit des Berufssoldaten – Zurruhesetzung.
  • § 55 II SG: Entlassung des Soldaten auf Zeit wegen Dienstunfähigkeit.
  • § 47 SG: Begrenzte Dienstfähigkeit (analog BeamtStG).
  • § 18 SVG i.V.m. BeamtVG: Ruhegehalt des Berufssoldaten.
  • §§ 81 ff. SVG: Beschädigtenversorgung bei WDB-Kausalität.
  • ZDv A-1340/1 (ärztliche Begutachtung) – nur nach Vorlage.
  • Tauglichkeitsgrade T1–T5 nach Wehrmedizinischer Dienstvorschrift.
  • WBO-Beschwerderecht und § 17 WBO Verfahren.

/ Schritt für Schritt

  1. Sachstand klären. Diagnose, Behandlungsplan, Verlauf, Prognose.
  2. Begutachtung. Truppenarzt - BwKrhs - Spezialist. Eigenes Gutachten möglich.
  3. Statusfolge prüfen.
  • Berufssoldat: Zurruhesetzung § 44 III SG plus Ruhegehalt.
  • Soldat auf Zeit: Entlassung § 55 II SG plus ggf. Übergangsgebührnisse.
  • Begrenzte Dienstfähigkeit: § 47 SG analog – Weiterverwendung mit reduzierter Belastung.
  1. WDB-Frage. Ist die Dienstunfähigkeit Folge einer Wehrdienstbeschädigung / eines Einsatzunfalls? Wenn ja: § 81 ff. SVG-Versorgung zusätzlich.
  2. Verfahrensgang. Anhörung des Soldaten, Stellungnahme, ärztliche Kontrolluntersuchung, Verfügung mit Rechtsbehelfsbelehrung.
  3. Beschwerde § 1 WBO – 1 Monat. Eilantrag bei vorläufiger Maßnahme.
  4. Versorgungsrechnung. Mindestversorgung, Ruhegehaltssatz nach Dienstzeit, Erhöhung bei Dienstbeschädigung.
  5. Wiedereingliederung parallel: Reha, Berufsförderungsdienst (BFD).

Trade-off-Matrix

StatusFolgeVersorgung
Berufssoldat dauerhaft unfähigZurruhesetzung § 44 III SGRuhegehalt § 18 SVG + ggf. WDB
SaZ dauerhaft unfähigEntlassung § 55 II SGÜbergangsgebührnisse, BFD
Begrenzt dienstfähigWeiterverwendung § 47 SGvolles Gehalt mit Reduzierung
WDB-bedingtZusätzlich SVG-VersorgungBeschädigtenrente

Praxistipps

  • Begutachtung möglichst durch Spezialisten – Truppenärzte sind Generalisten.
  • "Verwendungsfähigkeit für besondere Auslandseinsätze" ist Sonderkriterium – Tauglichkeit T2 reicht häufig nicht.
  • Vor Zurruhesetzung Wiedereingliederung versuchen (§ 47 SG analog) – Erhalt des Status hat erhebliche Versorgungsvorteile.
  • Ruhegehalt setzt 5 Dienstjahre voraus (§ 4 BeamtVG entsprechend) – darunter Mindestversorgung oder Anrechnung in gesetzliche Rente.
  • WDB-Kausalität verdoppelt häufig die Versorgungsbasis (Schadenausgleich + Grundversorgung).

Mustertexte

Stellungnahme zum Zurruhesetzungsverfahren: "Zur beabsichtigten Zurruhesetzung nehme ich wie folgt Stellung: 1. Diagnose, Therapie und Prognose siehe ärztliche Berichte Anl. 1–3. 2. Begrenzte Dienstfähigkeit nach § 47 SG ist möglich; vorgeschlagen wird Verwendung [...]. 3. Hilfsweise: Zurruhesetzung mit gleichzeitiger WDB-Feststellung nach § 81 SVG, weil die Dienstunfähigkeit Folge des Einsatzes [...] vom [Datum] ist."

WBO-Beschwerde gegen Entlassungsverfügung: "Gegen die Entlassungsverfügung vom [Datum] lege ich fristwahrend Beschwerde ein. Rügen: 1. Begutachtung lückenhaft – Spezialgutachten nicht eingeholt. 2. Begrenzte Dienstfähigkeit (§ 47 SG analog) nicht geprüft. 3. WDB-Kausalität übersehen – § 81 SVG-Verfahren parallel einzuleiten. Antrag: Aufhebung der Entlassungsverfügung, hilfsweise Zurruhesetzung mit Anerkennung der WDB."

Typische Fehler

  • Truppenärztliche Beurteilung pauschal akzeptiert.
  • Begrenzte Dienstfähigkeit nicht geprüft – sofortige Zurruhesetzung statt Erhalt des Status.
  • WDB-Kausalität getrennt vom Statusverfahren prüfen – Versorgungslücke.
  • Übergangsgebührnisse SaZ nicht beantragt.
  • Frist § 6 WBO verpasst.

Quellen Stand 06/2026

  • §§ 44, 47, 55 SG – Volltext gesetze-im-internet.de.
  • SVG, BeamtVG – Volltexte gesetze-im-internet.de.
  • ZDv A-1340/1 – nur nach Vorlage.
  • BVerwG Wehrdienstsenate – ständige Rechtsprechung zur Dienstunfähigkeit (Az. nach Verifikation).
  • BAPersBw – Verwaltungspraxis und Formulare.
  • Versorgungsmedizinische Grundsätze – BMAS.

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