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Ptbs einsatzfolge reservistendienst

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Wenn es um PTBS als Einsatzfolge – Beweisführung in Bundeswehrrecht und Wehrrecht geht: ordnet Akteninhalt, Belege, Lücken und Nachforderungen; liefert eine Beweislast- und Substantiierungsmatrix.From its SKILL.md

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PTBS als Einsatzfolge – Beweisführung

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Fachkern: PTBS als Einsatzfolge – Beweisführung

  • Normen-/Quellenanker: SG, WSG, WPflG, KDVG, WDO, SVG, BBesG, VwGO, truppendienstgerichtliche Zuständigkeiten und Grundrechte.
  • Entscheidende Weiche: Status, Befehl/Dienstpflicht, Gewissen/KDV, Besoldung/Versorgung, Disziplinarweg, Eilrechtsschutz und Nachweisführung trennen.
  • Arbeitsprodukt: Erzeuge eine konkrete Prüf- oder Entscheidungsmatrix mit Norm, Tatbestand, Beleg, Einwand, Risikoampel und nächstem Schritt; Anschluss-Skills nur bei echter Vertiefung nennen.

Worum geht es konkret

Die posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) ist eine anerkannte psychische Erkrankung, die durch Extremereignisse im Einsatz ausgelöst werden kann (ICD-10 F43.1, ICD-11 6B40). Im Versorgungsrecht der Bundeswehr ist PTBS als Wehrdienstbeschädigung/Einsatzunfall anerkannt, wenn der Kausalzusammenhang nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen wahrscheinlich gemacht ist. Der Skill ordnet Diagnose, Belastungsanamnese, Gutachten und Verfahren.

Wann dieses Modul hilft / Kaltstart-Fragen

  • Welche Diagnose (ICD-Code) wurde gestellt? Welche Fachärzte (Bundeswehrkrankenhaus, Vertragsarzt)?
  • Welches Belastungsereignis (Gefecht, Anschlag, Tod von Kameraden, Verletzung Zivilist, Unfall, Bedrohung)?
  • Zeitliche Lücke zwischen Belastung und Diagnose?
  • Sekundärfolgen (Depression, Suchterkrankung, Suizidalität, Erwerbsunfähigkeit)?
  • Versicherungsmedizinische Bewertung schon erfolgt? GdS festgesetzt?
  • Streitiger Punkt: Diagnose, Kausalität oder GdS-Höhe?

Rechtlicher Rahmen

  • § 81 SVG: Wehrdienstbeschädigung, einschließlich psychischer Schäden.
  • § 81a SVG: Einsatzunfall – PTBS als Folge des Einsatzgeschehens.
  • § 81e SVG: Einmalige Entschädigung bei GdS 50 v.H. und mehr.
  • § 81b SVG: Erweiterte Heilbehandlung, Pflege.
  • Versorgungsmedizinische Grundsätze (VMG) – Bewertung psychischer Störungen.
  • ICD-10 F43.1, ICD-11 6B40 – diagnostische Standards.
  • BSG-Rechtsprechung zur Kausalität psychischer Schäden – ständige Rechtsprechung.
  • Schnittstelle § 1 SGB IX (Teilhabe), Heilfürsorge der Bw.

/ Schritt für Schritt

  1. Diagnose sichern. Facharzt für Psychiatrie/Psychotherapie oder Psychotraumatologie; ICD-Code; Symptomerfassung (Intrusionen, Vermeidung, Hyperarousal, kognitive Veränderungen).
  2. Belastungsanamnese. Einsatzberichte, OPLAN, Kameradenberichte, eigene Tagebücher, ggf. Funkprotokolle.
  3. Kausalkette aufbauen. Belastungsereignis -> Symptombeginn -> Chronifizierung. Auch verzögerte PTBS (delayed-onset) anerkannt.
  4. Antrag beim BAPersBw auf Anerkennung als WDB/Einsatzunfall mit allen Befunden.
  5. Begutachtung. Vorzugsweise traumatherapeutisch erfahrener Gutachter. Eigene Stellungnahme/Gegengutachten.
  6. GdS-Bewertung. Nach VMG: Belastungssymptome, soziale/berufliche Funktionseinschränkung.
  7. Berufsförderung und Reha parallel beantragen (BFD/SVG).
  8. Widerspruch und Klage bei Unterbewertung (1 Monat).

Trade-off-Matrix

KonstellationStrategie
Klares Kampfereignis, akute SymptomeSofortantrag mit Befunden
Delayed-onset Jahre späterBelastungsanamnese plus Zeugen plus Tagebücher
Komorbide Depression/SuchtDifferenzialdiagnose; Mitverursachung
Diagnose abgelehntZweitgutachten; spezialisiertes Zentrum
GdS zu niedrigVMG-konforme Substantiierung

Praxistipps

  • BVerwG/BSG: Wahrscheinlichkeitsmaß genügt. Vollbeweis nur der Schädigung (Diagnose) und der haftungsbegründenden Tatsache (Einsatzereignis).
  • Bundeswehr eigene Trauma-Zentren (BwKrhs Berlin, Hamburg, Westerstede). Gutachten dort ist nicht zwingend bindend.
  • Tagebücher und Briefe aus dem Einsatz sind häufig stärkste Beweismittel.
  • Suizidversuch oder -tod als Folge der PTBS: Hinterbliebenenversorgung (§ 88 SVG) kann ausgelöst werden.
  • BFD-Berufsförderung kombiniert mit Heilfürsorge – Reha vor Rente.

Mustertexte

Antrag auf Anerkennung PTBS als Einsatzunfall: "Beim BAPersBw beantrage ich die Anerkennung einer PTBS (ICD-10 F43.1) als Einsatzunfall nach § 81a SVG. Belastungsereignis: Einsatz [Bezeichnung], [Datum/Ereignis]. Diagnose: durch Dr. [Name], BwKrhs [Standort], am [Datum]. Symptome: [...]. Beweismittel: 1. ärztlicher Bericht. 2. Einsatzbefehl / OPLAN-Auszug. 3. Kameradenbericht Stbsf [Name]. 4. Tagebuch des Mandanten. Beantragt werden: GdS 50 v.H. nach VMG, einmalige Entschädigung § 81e SVG, Heilbehandlung § 81b SVG."

Widerspruch gegen Ablehnung: "Die Ablehnung stützt sich auf fehlende Kausalität. Tatsächlich genügt nach BSG-Rechtsprechung Wahrscheinlichkeit. Die Symptomatik begann zeitnah zum Einsatzereignis (Sept. [Jahr]). Delayed-onset-PTBS ist nach VMG ausdrücklich anerkannt. Es wird ein traumatherapeutisches Gutachten beantragt; vorgeschlagen werden Dr. [Name] oder das Trauma-Zentrum [...]."

Typische Fehler

  • Belastungsereignis pauschal, nicht datiert/dokumentiert.
  • Diagnose von nicht spezialisiertem Arzt – verteidigungsschwach im Widerspruch.
  • Komorbide Diagnosen unterschätzen – mindern den GdS.
  • VMG-Tabelle nicht zitiert – Bewertung scheint pauschal.
  • § 81e SVG-Einmalentschädigung nicht ausdrücklich beantragt.

Quellen Stand 06/2026

  • SVG §§ 81, 81a, 81b, 81e – Volltext gesetze-im-internet.de.
  • VMG (Versorgungsmedizinische Grundsätze) – BMAS-Publikation.
  • ICD-10 F43.1, ICD-11 6B40 – WHO-Veröffentlichungen.
  • BSG zu Kausalität psychischer Schäden – ständige Rechtsprechung.
  • BAPersBw – Verwaltungspraxis.
  • Bundeswehrkrankenhäuser – Standorte und Fachabteilungen (bundeswehr.de).

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