Beurteilung konkurrentenstreit auswahlentscheidung
Wenn es um Beurteilung, Konkurrentenstreit und Auswahlentscheidung in Bundeswehrrecht und Wehrrecht geht: ordnet Sachverhalt, Norm, Beweislast, Gegenargumente und nächsten Schritt; liefert eine Schnittstellenkarte mit Kollisions-, Zuständigkeits- und Nachweisfragen.From its SKILL.md
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Beurteilung, Konkurrentenstreit und Auswahlentscheidung
Arbeitsbereich
Beurteilung, Konkurrentenstreit, Auswahlentscheidung: prüft Beurteilungsfehlerlehre, Bestenauslese, Auswahlvermerk und einstweiligen Rechtsschutz. Norm-/Quellenanker: Art. 33 Abs. 2 GG, § 3 SG, ZDv A-1340/50. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fachkern: Beurteilung, Konkurrentenstreit und Auswahlentscheidung
- Normen-/Quellenanker: SG, WSG, WPflG, KDVG, WDO, SVG, BBesG, VwGO, truppendienstgerichtliche Zuständigkeiten und Grundrechte.
- Entscheidende Weiche: Status, Befehl/Dienstpflicht, Gewissen/KDV, Besoldung/Versorgung, Disziplinarweg, Eilrechtsschutz und Nachweisführung trennen.
- Arbeitsprodukt: Erzeuge eine konkrete Prüf- oder Entscheidungsmatrix mit Norm, Tatbestand, Beleg, Einwand, Risikoampel und nächstem Schritt; Anschluss-Skills nur bei echter Vertiefung nennen.
Fachlicher Kontext
Beurteilungen sind Grundlage für Beförderungen und Verwendungsentscheidungen. Fehlerhafte Beurteilungen blockieren Karrieren; unterlegene Bewerber haben Konkurrentenschutzrecht aus Art. 33 Abs. 2 GG.
Typische Fehler: unzuständiger Beurteiler, fehlende Begründung, Nichtberücksichtigung wesentlicher Leistungen, Verstoß gegen ZDv-Maßstäbe. Einstweiliger Rechtsschutz ist oft zeitkritisch.
Einschlägige Normen und Quellen
- Art. 33 Abs. 2 GG — Bestenauslese
- § 3 SG — Ernennungs- und Verwendungsgrundsätze
- § 23 SG — Personalakte und Beurteilungen
- ZDv A-1340/50 — Beurteilungsbestimmungen
- §§ 6, 17 WBO — Beschwerde und gerichtlicher Antrag
- § 123 VwGO — Einstweiliger Rechtsschutz (analog)
Sachverhaltsaufnahme — Startfragen
- Welche Beurteilung oder Auswahlentscheidung wird angefochten?
- Wann wurde die Beurteilung eröffnet (Fristbeginn!)?
- Welche konkreten Fehler werden gerügt?
- Gibt es Auswahlentscheidung zugunsten eines Konkurrenten?
- Ist die Stelle noch unbesetzt (einstweiliger Rechtsschutz sinnvoll)?
- Soll Besetzungsstopp beantragt werden?
Prüf- und Arbeitslogik
Schritt 1 — Beurteilungsfehlerlehre
Dienstherr hat Beurteilungsspielraum: nur Fehler kontrollierbar, nicht Richtigkeit. Kontrollfähige Fehler: Unzuständigkeit des Beurteilers, Verfahrensfehler, sachfremde Erwägungen, Widerspruch zum Akteninhalt. Nicht prüfbar: Wertung an sich, solange nachvollziehbar.
Schritt 2 — Auswahlentscheidung und Bestenauslese
Art. 33 Abs. 2 GG: Eignung, Befähigung, fachliche Leistung. Aktuelle Beurteilung hat Vorrang vor älteren. Gleichwertigkeit: Hilfskriterien zulässig (Vorbildung, Einsatzerfahrung). Auswahlvermerk: muss Bewerbervergleich erkennbar machen.
Schritt 3 — WBO-Beschwerde gegen Beurteilung
Frist: 1 Monat nach Eröffnung (§ 6 WBO). Ziel: Aufhebung und Neubeurteilung. Gleichzeitig: WBO-Beschwerde gegen Auswahlentscheidung (separate Maßnahme!). Eröffnungsprotokoll aufbewahren.
Schritt 4 — Einstweiliger Rechtsschutz
Antrag auf gerichtliche Entscheidung § 17 WBO beim TDG. Besetzungsstopp: TDG kann vorläufig untersagen. Sofort handeln: Beförderung schafft vollendete Tatsachen! Akteneinsicht beantragen (Auswahlvermerk, Beurteilungen Mitbewerber).
Arbeitsergebnisse
Erzeuge je nach Auftrag eines oder mehrere dieser Ergebnisse:
-
Kurzvermerk mit Risikoampel (grün/gelb/rot)
-
Prüfschema mit Tatbestandselementen und offenen Punkten
-
Fragenliste für Mandanten/Sachverhaltsgespräch
-
Entwurfsbausteine (Beschwerde, Antrag, Schriftsatz, Stellungnahme)
-
Dokumentenanforderungsliste
-
Nächster Schritt mit konkreter Frist
-
Muster-WBO-Beschwerde gegen Beurteilung
-
Checkliste: Beurteilungsfehler — Typen und Nachweis
-
Prüfschema: Auswahlentscheidung Art. 33 Abs. 2 GG
Qualitätsgate
Vor Ausgabe prüfen:
- Fristen, Zuständigkeit und Rechtsgrundlage vollständig?
- Offene Tatsachen als
[offen: ...]markiert? - Gegenargumente und Verteidigungslinien formuliert?
- Beweislastverteilung geklärt?
- Output entspricht dem gewünschten Arbeitsergebnis?
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