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Wehrdisziplinarordnung einfache disziplinarmassnahme

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Wenn es um Wehrdisziplinarordnung – Einfache Disziplinarmaßnahme in Bundeswehrrecht und Wehrrecht geht: ordnet Akteninhalt, Belege, Lücken und Nachforderungen; liefert ein direkt nutzbares Arbeitsprodukt mit Prüfpunkten, Risiken und nächstem Schritt.From its SKILL.md

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Wehrdisziplinarordnung – Einfache Disziplinarmaßnahme

Worum geht es konkret

Die Wehrdisziplinarordnung (WDO) unterscheidet einfache Disziplinarmaßnahmen (durch den Disziplinarvorgesetzten verhängt) und gerichtliche Disziplinarmaßnahmen (durch das Truppendienstgericht). Einfache Maßnahmen reichen von Verweis bis Disziplinararrest. Der Skill ordnet die Schwere ein, prüft formelle Voraussetzungen und führt durch Anhörung und Beschwerdeweg.

Wann brauchen Sie diesen Skill / Kaltstart-Fragen

  • Welches Dienstvergehen wird vorgeworfen (konkrete Norm aus SG)?
  • Welche Maßnahme steht im Raum (Verweis, strenger Verweis, Disziplinarbuße, Ausgangsbeschränkung, Disziplinararrest)?
  • Ist bereits eine Disziplinarverfügung ergangen oder droht eine Anhörung?
  • Welche Dienststellung hat der Soldat (Mannschaft, Unteroffizier, Offizier)?
  • Liegt parallel ein WStG-Strafverfahren oder ein gerichtliches Disziplinarverfahren vor?
  • Gibt es eine Personalakte mit Vorbelastungen?

Rechtlicher Rahmen

  • § 22 WDO: Disziplinarbefugnis – der Disziplinarvorgesetzte.
  • § 23 WDO: Arten einfacher Disziplinarmaßnahmen – Verweis, strenger Verweis, Disziplinarbuße, Ausgangsbeschränkung bis zu drei Wochen, Disziplinararrest bis zu drei Wochen.
  • § 24 WDO: Bemessung – Schwere des Dienstvergehens, Persönlichkeit, bisheriges dienstliches und außerdienstliches Verhalten.
  • § 32 WDO: Anhörungspflicht.
  • § 38 WDO: Disziplinarverfügung – schriftliche Form, Begründung, Rechtsbehelfsbelehrung.
  • §§ 39 ff. WDO: Beschwerde gegen die Disziplinarmaßnahme an den nächsten Disziplinarvorgesetzten.
  • § 42 WDO: Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim Truppendienstgericht.
  • § 17 SG, §§ 7 ff. SG: Dienstpflichten als materielle Grundlage.

Workflow / Schritt für Schritt

  1. Vorwurf konkretisieren. Welche Dienstpflicht aus dem SG soll verletzt worden sein? Tatzeit, -ort, Zeugen.
  2. Anhörungstermin prüfen. Anhörung nach § 32 WDO ist Pflicht. Recht zur schriftlichen Stellungnahme. Schweigerecht (Verbot des Selbstbezichtigungszwangs).
  3. Akteneinsicht. Disziplinarvorgang vollständig anfordern; Beweismittel sichten.
  4. Verteidigungsstrategie.
    • Bestreiten der Tat.
    • Bestreiten des Dienstvergehenscharakters.
    • Verfahrensfehler (fehlende Anhörung, sachlich falsche Zuständigkeit).
    • Bemessung (Verhältnismäßigkeit, Vorbelastungen, Tatschwere).
  5. Maßnahme prüfen. § 23 WDO – formal richtige Maßnahmeart? § 24 WDO – Ermessensfehler bei Bemessung?
  6. Beschwerde. § 39 WDO – 2 Wochen ab Zustellung der Disziplinarverfügung. Gerichtlicher Antrag § 42 WDO – 2 Wochen ab Beschwerdebescheid.
  7. Truppendienstgericht. § 91 WDO – mündliche Verhandlung, Beweisaufnahme. Anwesenheitsrecht des Verteidigers § 90 WDO.

Trade-off-Matrix

VorwurfSchweigenAktive Verteidigung
Beweisarm, HörensagenSchweigen, Verfahren scheitern lassenRisiko: Vermutung der Tatbegehung
Beweisbar, aber Bemessung fraglichGeständnis, Bemessungsfehler rügen
Mehrere TatvorwürfeTeilweises Einräumen, Kern bestreitenPauschal bestreiten
Strenger Verweis möglichDisziplinarbuße als Tausch akzeptieren?

Praxistipps

  • Anhörung nicht ohne Verteidiger und ohne Akteneinsicht durchführen. Recht auf Beistand § 90 WDO entsprechend.
  • Disziplinararrest setzt richterliche Bestätigung voraus (§ 34 WDO) – dort liegt häufig ein Verfahrensfehler.
  • Bei parallelem Strafverfahren: § 16 WDO Aussetzung des Disziplinarverfahrens.
  • Personalakte einsehen – frühere getilgte Maßnahmen dürfen nicht mehr verwertet werden (Verwertungsverbot § 8 WDO).
  • Beschwerdefrist 2 Wochen ist kürzer als die WBO-Frist – Verwechslungsgefahr.

Mustertexte

Schriftliche Stellungnahme zur Anhörung: "Sehr geehrter Herr [Dienstgrad], zur Anhörung vom [Datum] nehme ich wie folgt Stellung: Zur Sache mache ich derzeit keine Angaben (§ 32 II WDO). Ich beantrage Akteneinsicht und ergänzende Stellungnahme nach Vorlage des vollständigen Vorgangs. Hilfsweise rüge ich bereits jetzt [konkreter Verfahrensmangel]."

Beschwerde gegen Disziplinarverfügung: "Gegen die Disziplinarverfügung vom [Datum], zugestellt am [Datum], lege ich Beschwerde nach § 39 WDO ein und beantrage, die Verfügung aufzuheben, hilfsweise die Maßnahme auf [...] zu reduzieren. Begründung: 1. Sachverhalt unzutreffend ermittelt. 2. Verfahrensmangel: keine ordnungsgemäße Anhörung. 3. Bemessung ermessensfehlerhaft."

Typische Fehler

  • Einlassung in der Anhörung ohne vorherige Akteneinsicht.
  • Frist von 2 Wochen mit WBO-Frist 1 Monat verwechselt.
  • Disziplinararrest akzeptiert, obwohl richterliche Bestätigung fehlte.
  • Parallelverfahren übersehen – § 16 WDO wäre Aussetzung möglich.
  • Bemessungsfehler nicht gerügt – Truppendienstgericht prüft Bemessung sonst nur eingeschränkt.

Querverweise

  • soldatengesetz-rechtsstellung-grundpflichten
  • disziplinarverfahren-intake
  • truppendienstgericht-zustaendigkeit-verfahren
  • gerichtliches-disziplinarverfahren-soldat
  • wehrstrafrecht-fahnenflucht-gehorsamsverweigerung-schnittstelle
  • rechtsbeistand-im-disziplinarverfahren

Quellen Stand 06/2026

  • WDO 2025 – Volltext gesetze-im-internet.de.
  • Soldatengesetz §§ 7 ff., 17 – Volltext gesetze-im-internet.de.
  • BVerwG-Wehrdienstsenate zur Bemessung von Disziplinarmaßnahmen nur mit konkretem Aktenzeichen aus der BVerwG-Datenbank zitieren; ohne Live-Check normbasiert über WDO, Soldatengesetz und Verhältnismäßigkeit argumentieren.
  • Truppendienstgericht Süd/Nord – Verfahren und Spruchpraxis (publik bei den Truppendienstgerichten).
  • Dienstvorschriften (ZDv) nur nach Vorlage durch Mandanten.

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