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Sanitaetsdienst heilfuersorge

Skill Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/bundeswehrrecht-wehrrecht/skills/sanitaetsdienst-heilfuersorge

Wenn es um Sanitätsdienst und Heilfürsorge in Bundeswehrrecht und Wehrrecht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md

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Sanitätsdienst und Heilfürsorge

Arbeitsbereich

Sanitätsdienst und Heilfürsorge: prüft truppenärztliche Versorgung, Leistungsumfang, Ablehnung und Rechtsbehelfe. Norm-/Quellenanker: BBesG § 70, SVG §§ 69–74, SG § 30. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Fachkern: Sanitätsdienst und Heilfürsorge

  • Normen-/Quellenanker: SG, WSG, WPflG, KDVG, WDO, SVG, BBesG, VwGO, truppendienstgerichtliche Zuständigkeiten und Grundrechte.
  • Entscheidende Weiche: Status, Befehl/Dienstpflicht, Gewissen/KDV, Besoldung/Versorgung, Disziplinarweg, Eilrechtsschutz und Nachweisführung trennen.
  • Arbeitsprodukt: Erzeuge eine konkrete Prüf- oder Entscheidungsmatrix mit Norm, Tatbestand, Beleg, Einwand, Risikoampel und nächstem Schritt; Anschluss-Skills nur bei echter Vertiefung nennen.

Fachlicher Kontext

Der Bundeswehr-Sanitätsdienst stellt truppenärztliche Versorgung für aktive Soldaten sicher. Leistungsumfang: ambulante und stationäre Behandlung, Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel.

Probleme: Ablehnung von Behandlungen, Wahlleistungen, externe Spezialisten, WDB-Heilbehandlung nach Entlassung.

Einschlägige Normen und Quellen

  • BBesG § 70 — Heilfürsorge
  • SVG §§ 69–74 — Heilbehandlung WDB
  • SG § 30 — Fürsorgepflicht
  • ZSanDBw — Sanitätsdienstvorschriften
  • GOÄ/GOZ — Gebührenordnungen

Sachverhaltsaufnahme — Startfragen

  • Aktiver Soldat oder entlassener (WDB)?
  • Welche Leistung wurde abgelehnt?
  • Wahlleistung oder Regelleistung?
  • Spezialist extern erforderlich?
  • WDB-Heilbehandlung nach Entlassung?

Prüf- und Arbeitslogik

Schritt 1 — Truppenärztliche Grundversorgung

Ambulant: Sanitätszentren (SanZ), Truppenärzte. Stationär: Bundeswehrkrankenhäuser (BwKrhs). Überweisung für Spezialisten: Genehmigungspflicht. Notfall: jede Behandlung, Kosten nachträglich geltend machen.

Schritt 2 — Leistungsumfang und Genehmigung

Notwendige Behandlungen: erstattungsfähig ohne Einschränkung. Wahlleistungen (Chefarzt, Einzelzimmer): Antrag, Zuzahlung. Externe Spezialisten: Überweisung und Genehmigung erforderlich. Ablehnung: WBO-Beschwerde.

Schritt 3 — WDB-Heilbehandlung § 69 SVG

Anerkannte WDB: Heilbehandlung auf Bundeskosten, zeitlich unbegrenzt. Antrag: BAPersBw. Keine Vorabgenehmigung bei Notfall. Abgrenzung: WDB-Folge vs. eigenständige neue Erkrankung.

Schritt 4 — Rechtsbehelfe

Ablehnung Heilfürsorge: WBO-Beschwerde, dann ggf. VG. SVG-Heilbehandlung: Widerspruch + Sozialgericht. PKV-Streit nach Entlassung: Zivilgericht.

Arbeitsergebnisse

Erzeuge je nach Auftrag eines oder mehrere dieser Ergebnisse:

  • Kurzvermerk mit Risikoampel (grün/gelb/rot)

  • Prüfschema mit Tatbestandselementen und offenen Punkten

  • Fragenliste für Mandanten/Sachverhaltsgespräch

  • Entwurfsbausteine (Beschwerde, Antrag, Schriftsatz, Stellungnahme)

  • Dokumentenanforderungsliste

  • Nächster Schritt mit konkreter Frist

  • Tabelle: Leistungsarten Sanitätsdienst vs. SVG-Heilbehandlung

  • Checkliste: Genehmigung externer Spezialist

  • Muster: Antrag WDB-Heilbehandlung

Qualitätsgate

Vor Ausgabe prüfen:

  • Fristen, Zuständigkeit und Rechtsgrundlage vollständig?
  • Offene Tatsachen als [offen: ...] markiert?
  • Gegenargumente und Verteidigungslinien formuliert?
  • Beweislastverteilung geklärt?
  • Output entspricht dem gewünschten Arbeitsergebnis?

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