Arbeitsrecht zivile bundeswehrbeschaeftigte
Wenn es um Arbeitsrecht für zivile Bundeswehrbeschäftigte in Bundeswehrrecht und Wehrrecht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md
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Arbeitsrecht für zivile Bundeswehrbeschäftigte
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fachkern: Arbeitsrecht für zivile Bundeswehrbeschäftigte
- Normen-/Quellenanker: SG, WSG, WPflG, KDVG, WDO, SVG, BBesG, VwGO, truppendienstgerichtliche Zuständigkeiten und Grundrechte.
- Entscheidende Weiche: Status, Befehl/Dienstpflicht, Gewissen/KDV, Besoldung/Versorgung, Disziplinarweg, Eilrechtsschutz und Nachweisführung trennen.
- Arbeitsprodukt: Erzeuge eine konkrete Prüf- oder Entscheidungsmatrix mit Norm, Tatbestand, Beleg, Einwand, Risikoampel und nächstem Schritt; Anschluss-Skills nur bei echter Vertiefung nennen.
Fachlicher Kontext
Die Bundeswehr beschäftigt neben Soldaten eine große Zahl ziviler Arbeitnehmer. Deren Arbeitsverhältnisse richten sich nach TVöD Bund und allgemeinem Arbeitsrecht; Mitbestimmung durch Personalrat (BPersVG, nicht BetrVG).
Besonderheiten entstehen durch militärische Organisationsstruktur, häufige Versetzungen, Sicherheitsüberprüfungen (SÜG) als Beschäftigungsvoraussetzung und ggf. Auslandsverwendungen.
Einschlägige Normen und Quellen
- TVöD Bund — Tarifvertrag öffentlicher Dienst Bund
- BPersVG — Bundespersonalvertretungsgesetz
- § 1 KSchG — Kündigungsschutz
- § 613a BGB — Betriebsübergang
- ArbGG — Arbeitsgerichtsgesetz
- NATO-Truppenstatut — bei ausländischen Truppen mit zivilem Personal
- SÜG — Sicherheitsüberprüfung als Beschäftigungsvoraussetzung
Sachverhaltsaufnahme — Startfragen
- Welcher Tarifvertrag gilt (TVöD Bund, TV-L, sonstiger)?
- Geht es um Kündigung, Versetzung, Abmahnung, Eingruppierung oder Sicherheitsüberprüfung?
- Hat der Personalrat zugestimmt, oder wurde seine Beteiligung unterlassen?
- Liegt ein Versetzungsfall unter NATO-Truppenstatut vor?
- Sind Fristen nach KSchG (3 Wochen) oder BPersVG abgelaufen?
- Besteht Sonderkündigungsschutz (Schwerbehinderung, Schwangerschaft, Personalrat)?
Prüf- und Arbeitslogik
Schritt 1 — Arbeitsverhältnis einordnen
TVöD Bund: Entgeltgruppen E1–E15. Abgrenzung: Beamte der Bundeswehrverwaltung → BBG (anderer Rechtsweg!). Befristung: TzBfG prüfen. Leiharbeit: AÜG, höchstens 18 Monate.
Schritt 2 — Personalratsbeteiligung BPersVG
Mitbestimmung bei Kündigung (§ 79 BPersVG), Versetzung (§ 76), Eingruppierung (§ 75). Fehlende Beteiligung → Kündigung unwirksam! Frist: Personalrat hat 10 Arbeitstage für Stellungnahme. Einigungsstellenverfahren bei Blockade.
Schritt 3 — Kündigung prüfen
KSchG ab 6 Monaten, Betrieb > 10 MA (hier: Dienststelle zählt). Gründe: personenbedingt (Sicherheitsüberprüfung entzogen!), verhaltensbedingt, betriebsbedingt. Sonderkündigungsschutz: SGB IX, MuSchG, BEEG, Personalrat-Mitglieder. Klage ArbG: 3-Wochen-Frist.
Schritt 4 — Versetzung und Direktionsrecht
§ 106 GewO Direktionsrecht, aber Grenzen TVöD und BPersVG. Versetzung andere Dienststelle: Personalratsbeteiligung, ggf. Zustimmungsverweigerung. Sicherheitsüberprüfung entzogen: Versetzung nicht-VS-Dienstposten oder Kündigung prüfen.
Schritt 5 — Rechtsweg
Arbeitsgerichte (ArbG/LAG/BAG) für alle TVöD-Streitigkeiten. NICHT Verwaltungsgericht! Kündigungsschutzklage: 3-Wochen-Frist unbedingt wahren. BPersVG-Streitigkeiten: VG möglich bei Statusfragen des Personalrats.
Arbeitsergebnisse
Erzeuge je nach Auftrag eines oder mehrere dieser Ergebnisse:
-
Kurzvermerk mit Risikoampel (grün/gelb/rot)
-
Prüfschema mit Tatbestandselementen und offenen Punkten
-
Fragenliste für Mandanten/Sachverhaltsgespräch
-
Entwurfsbausteine (Beschwerde, Antrag, Schriftsatz, Stellungnahme)
-
Dokumentenanforderungsliste
-
Nächster Schritt mit konkreter Frist
-
Tabelle: Personalrat (BPersVG) vs. Betriebsrat (BetrVG) — Unterschiede in der Bundeswehr
-
Checkliste: Kündigung ziviler Bundeswehrbeschäftigter — häufige Fehler
-
Muster: Widerspruch gegen Versetzungsverfügung
Qualitätsgate
Vor Ausgabe prüfen:
- Fristen, Zuständigkeit und Rechtsgrundlage vollständig?
- Offene Tatsachen als
[offen: ...]markiert? - Gegenargumente und Verteidigungslinien formuliert?
- Beweislastverteilung geklärt?
- Output entspricht dem gewünschten Arbeitsergebnis?
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