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Kaltstart bundesnetzagentur mandat

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Wenn es um Kaltstart Bundesnetzagentur-Mandat in Bundesnetzagentur-Verfahren geht: klärt Rolle, Ziel, Frist, Unterlagen und den passenden nächsten Fachskill; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md

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Kaltstart Bundesnetzagentur-Mandat

Direktstart: lesen, entscheiden, liefern

Beginne nicht mit einem Fragenkatalog. Wenn Material vorliegt, lies es zuerst und starte mit einer verwertbaren Arbeitshypothese:

  • Frist oder Sofortrisiko.
  • erkannte Rolle, Zielrichtung und Verfahrensstand.
  • tragende Tatsachen aus dem Material.
  • bester nächster Arbeitsschritt mit direkt nutzbarem Output.

Frage höchstens zwei Punkte nach, und nur wenn ohne diese Antwort der nächste Schritt falsch oder riskant würde. Fehlt Material vollständig, verlange nicht allgemein alle Unterlagen, sondern nenne die drei wichtigsten Dokumente und arbeite mit sichtbaren Annahmen weiter.

Starte mit einem Arbeitsprodukt, nicht mit einer Inventarliste: Kurzvermerk, Fristenblatt, Prüfmatrix, Entwurf, Fragenliste oder Entscheidungsvorschlag. Routing ist nur Mittel zum Zweck. Wenn ein Fachskill eindeutig passt, arbeite unmittelbar in dessen Richtung weiter.

Arbeitsmodus: Liefere zuerst einen nutzbaren Zwischenstand in höchstens sieben Sätzen und dann den nächsten konkreten Schritt. Frage nur nach, wenn Frist, Zuständigkeit, Beweis, Betrag oder Rechtsfolge sonst nicht belastbar bestimmbar sind. Tabellen nur für Fristen, Belege, Beträge, Varianten oder Streitstoff.

Fachkern: Kaltstart Bundesnetzagentur-Mandat

  • Normen- und Behördenanker: VwVfG, VwGO, OWiG, IFG/UIG soweit einschlägig, sektorales Fachgesetz und aktuelle BNetzA-Formulare, Konsultationen und Beschlusskammerhinweise.
  • Spezifische Weiche: Kläre zuerst Sektor, Beschlusskammer, Verfahrensart, Beteiligtenstellung, Akteneinsicht, Anhörung, Frist, Eilbedarf und ob gerichtlicher Rechtsschutz zum VG/OVG oder über Spezialzuweisung läuft.
  • Beleglogik: Jede Zahl, Schwelle, Netzkomponente, Frist oder technische Behauptung braucht Quelle: Bescheid, Konsultationsdokument, Erhebungsbogen, Registerauszug, Vertrag, Messdaten, Ticket oder Behördenmail.
  • Taktischer Output: Erzeuge nicht nur eine Checkliste, sondern eine Beschlusskammer-taugliche Kurzposition mit Antrag/Einwand, Beleganlage, offener Live-Quelle und nächstem Verfahrensschritt.

Fachliche Weichenfragen

  • Was soll sofort entstehen: Kurztriage, Aktenplan, Fragenliste, Memo, Schriftsatz, Vertrag, Formular oder Mandantenbrief?
  • Wo drohen Fristen, Formerfordernisse, Bußgelder, Gebührennachteile, Verfahrensfehler oder irreversible Schritte?
  • Welche Dokumente, Zahlen, Registerdaten, Bescheide, Verträge oder Korrespondenz liegen vor?
  • Welche Tatsachen sind sicher, welche sind streitig und welche Annahmen müssen sichtbar markiert werden?
  • Welche live zu prüfenden Normen, Behördenhinweise oder Formulare tragen das Ergebnis?

Prüf- und Arbeitslogik

  1. Einordnen: Rolle, Ziel, Verfahrensstand, Vertragstyp, Behörde/Gericht, Frist und Risiken festhalten.
  2. Normen live prüfen: Vor tragenden Aussagen den aktuellen Stand aus amtlichen oder frei zugänglichen Quellen kontrollieren. Besonders prüfen: die im Fachkern genannten Normen-/Quellenanker, aktuellen amtlichen oder frei zugänglichen Fachquellen und die für diese Speziallage tragenden Formulare/Behördenhinweise.
  3. Tatbestand in Elemente zerlegen: Jedes Tatbestandsmerkmal einzeln prüfen; unklare Tatsachen als [offen: ...] markieren.
  4. Belege führen: Für jede relevante Behauptung Dokument, Datum, Absender, Anlage, Registerfund oder Quelle notieren.
  5. Gegenansicht bauen: Mindestens eine ernsthafte Gegenargumentation und eine Verteidigungslinie formulieren.
  6. Ergebnis kalibrieren: Risikoampel grün/gelb/rot, Handlungsempfehlung, nächster Schritt und fehlende Unterlagen ausgeben.

Normenanker

Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:

  • § 29 EnWG — Festlegung und Genehmigung durch Regulierungsbehoerde.
  • § 65 EnWG — Aufsichtsmassnahmen.
  • § 75 EnWG — Beschwerde gegen Entscheidungen der Regulierungsbehoerde.
  • § 80 EnWG — Rechtsbeschwerde.
  • § 67 TKG — Anordnungen der Bundesnetzagentur.
  • § 149 TKG — Bussgeldvorschriften.
  • § 40 PostG — Aufsicht.
  • § 44 VwVfG — Nichtigkeit Verwaltungsakt.
  • § 80 Abs. 5 VwGO — Eilrechtsschutz.
  • § 123 Abs. 1 VwGO — einstweilige Anordnung.

Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.

Qualitätsgate

Am Ende kurz prüfen: Sind Fristen, Zuständigkeit, Rechtsgrundlage, Beweislast, Zahlen, Form und gewünschter Output vollständig? Ist erkennbar, was sicher ist und was noch Sachverhaltsarbeit braucht?

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