Ruecktritt kuendigung
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Wenn es um Workflow: Fristen, Rücktritt und Kündigung in BGB BT Prüfer geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten. Auswahlstichwort: Ruecktritt Kuendigung; Arbeitsfeld: BGB BT Prüfer.From its SKILL.md
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Workflow: Fristen, Rücktritt und Kündigung
Normanker
- § 281 BGB: Schadensersatz statt Leistung (Fristsetzung als Grundvoraussetzung)
- § 323 BGB: Rücktritt wegen Nichtleistung oder Schlechtleistung
- § 324 BGB: Rücktritt bei Verletzung einer Pflicht nach § 241 Abs. 2 BGB
- §§ 346 ff. BGB: Rechtsfolgen des Rücktritts (Rückgewährkette)
- §§ 542 und 573 BGB: Kündigung von Mietverträgen
- §§ 621 und 627 BGB: Kündigung von Dienstverträgen
- §§ 648 und 648a BGB: Kündigung von Werkverträgen
Intake
- Welche Pflichtverletzung liegt vor (Nichtleistung, Schlechtleistung, Nebenpflichtverletzung)?
- Wurde eine Frist gesetzt und ist sie abgelaufen?
- Ist die Fristsetzung entbehrlich (ernsthafte Verweigerung, Fixgeschäft)?
- Wird Rücktritt oder Kündigung angestrebt?
- Was ist das Vertragsverhältnis (Dauerschuldverhältnis → Kündigung; einmaliges Schuldverhältnis → Rücktritt)?
Prüfraster
- Pflichtverletzungs-Art bestimmen: Nicht- oder Schlechtleistung, Nebenpflichtverletzung
- Fristsetzungserfordernis: § 323 und § 281 BGB (Grundregel: Frist erforderlich)
- Entbehrlichkeit der Frist: ernsthafte und endgültige Weigerung, Fixgeschäft, besondere Umstände
- Rücktritt (§ 323 BGB): bei Nichterfüllung nach Fristablauf; Gestaltungsrecht
- Dauerschuldverhältnisse: statt Rücktritt Kündigung nach §§ 314 und 543 BGB
- Rechtsfolgen des Rücktritts: §§ 346 ff. BGB (Rückgewähr, Wertersatz, Nutzungsherausgabe)
- Kündigung-Typen: ordentlich vs. außerordentlich; Fristen je nach Vertragstyp
- Form und Zugang: Rücktritt und Kündigung sind empfangsbedürftige Gestaltungsrechte
Fallstricke
- Fristsetzung zu kurz: keine angemessene Zeit gewährt; Rücktritt unwirksam.
- Bei Dauerschuldverhältnissen ist Rücktritt oft ausgeschlossen; nur Kündigung möglich.
- Rücktritt macht Rückgewähr erforderlich (§§ 346 ff. BGB); Kosten und Wertersatz beachten.
- Widerruf von Gestaltungsrechten (Rücktritt, Kündigung) grundsätzlich nicht möglich.
Stoppschilder
- Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.
- Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.
- Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.
Anschluss-Skills
- workflow-output-gutachten-klage-brief
- bt-fristen-erklaerungen-zugang
- schadensrecht-paragraphen-249-253
- werkvertrag-abnahme-und-faelligkeit
Quellen
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