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Produzentenhaftung verkehrssicherung

Skill Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/bgb-bt-pruefer/skills/produzentenhaftung-verkehrssicherung

Wenn es um Produzentenhaftung und Verkehrssicherung in BGB BT Prüfer geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten. Auswahlstichwort: Produzentenhaftung Verkehrssicherung; Arbeitsfeld: BGB BT Prüfer.From its SKILL.md

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Produzentenhaftung und Verkehrssicherung

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: BGB §§ 535-577a, BetrKV, WEG §§ 24, 25, 27, BGB §§ 558, 558a, 558b, 573, 573c — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Fachkern: Produzentenhaftung und Verkehrssicherung

  • Normen-/Quellenanker: BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.
  • Entscheidende Weiche: Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.
  • Arbeitsprodukt: Liefere eine fallbezogene Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.

Normanker

  • § 823 Abs. 1 BGB: Deliktische Haftung für Rechtsgutsverletzungen (Produzentenverantwortung)
  • §§ 1 ff. ProdHaftG: Gefährdungshaftung für fehlerhafte Produkte
  • § 3 ProdHaftG: Produktfehler (Konstruktionsfehler, Fabrikationsfehler, Instruktionsfehler)
  • § 4 ProdHaftG: Hersteller, Quasi-Hersteller, Importeur
  • § 8 ProdHaftG: Haftungsausschlüsse
  • Amtliches BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/

Intake

  • Wer ist Hersteller (Produzent, Quasi-Hersteller, Importeur, Händler)?
  • Welcher Fehlertyp liegt vor (Konstruktion, Fabrikation, Instruktion, Produktbeobachtungspflicht)?
  • Welcher Schaden ist entstanden (Körperschaden, Sachschaden, reiner Vermögensschaden)?
  • Ist das Produkt in Verkehr gebracht worden?
  • Ist der Entwicklungsrisikobehalt nach § 1 Abs. 2 Nr. 5 ProdHaftG relevant?

Prüfraster

  1. Anspruchsgrundlage wählen: § 823 Abs. 1 BGB (Verschuldenshaftung) oder ProdHaftG (Gefährdungshaftung) oder beide
  2. Produkt-Begriff nach § 2 ProdHaftG: bewegliche Sache (auch als Teil eines anderen Produkts) oder Strom
  3. Fehlertypen nach § 3 ProdHaftG: Konstruktionsfehler, Fabrikationsfehler, Instruktionsfehler
  4. Produktbeobachtungspflicht nach Inverkehrbringen (§ 823 BGB: weitergehend als ProdHaftG)
  5. Inverkehrbringen: Zeitpunkt und Rechtsfolgen (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 ProdHaftG)
  6. Kausalität zwischen Fehler und Schaden: Anscheinsbeweis bei Produzentenhaftung
  7. Hersteller-Beweislast beim ProdHaftG: Hersteller muss Fehlerfreiheit oder Ausschlussgründe beweisen
  8. Haftungsausschlüsse nach § 1 Abs. 2 ProdHaftG: Entwicklungsrisiko, zwingende Rechtsnormen
  9. Haftungsbegrenzungen: § 10 ProdHaftG (Höchstgrenzen), § 9 ProdHaftG (Mitverschulden)

Fallstricke

  • § 823 BGB setzt Verschulden voraus; ProdHaftG ist Gefährdungshaftung ohne Verschulden.
  • Instruktionsfehler oft übersehen: mangelhafte Gebrauchsanleitung kann Fehler begründen.
  • Entwicklungsrisiko-Einwand nach § 1 Abs. 2 Nr. 5 ProdHaftG: Hersteller muss Exkulpation beweisen.
  • Bei reinen Vermögensschäden hilft ProdHaftG nicht; dann nur § 823 BGB oder § 826 BGB.

Stoppschilder

  • Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.
  • Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.
  • Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.
  • Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.

Anschluss-Skills

  • deliktsrecht-paragraph-823-1
  • delikt-organisationspflicht
  • delikt-verkehrspflicht-digital
  • schadensrecht-paragraphen-249-253

Quellen

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