Maklervertrag provision mietvertrag
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Wenn es um Maklervertrag und Provision Paragrafen 652 ff. BGB in BGB BT Prüfer geht: ordnet Sachverhalt, Norm, Beweislast, Gegenargumente und nächsten Schritt; liefert ein direkt nutzbares Arbeitsprodukt mit Prüfpunkten, Risiken und nächstem Schritt. Auswahlstichwort: Maklervertrag Provision Mietvertrag; Arbeitsfeld: BGB BT Prüfer.From its SKILL.md
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Maklervertrag und Provision §§ 652 ff. BGB
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: BGB §§ 535-577a, BetrKV, WEG §§ 24, 25, 27, BGB §§ 558, 558a, 558b, 573, 573c — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fachkern: Maklervertrag und Provision §§ 652 ff. BGB
- Normen-/Quellenanker: BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.
- Entscheidende Weiche: Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.
- Arbeitsprodukt: Liefere eine fallbezogene
Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.
Normanker
- § 652 BGB: Entstehung des Maklerlohnanspruchs (Nachweis oder Vermittlung)
- § 653 BGB: Höhe des Maklerlohns
- § 654 BGB: Verwirkung des Maklerlohns bei vertragswidrigem Verhalten
- § 655 BGB: Herabsetzung des Maklerlohns (bei unverhältnismäßig hoher Provision)
- §§ 2 ff. WoVermG: Bestellerprinzip bei Wohnraumvermittlung (Verbraucherschutz)
- Amtliches BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/
Intake
- Welche Art von Maklervertrag liegt vor (Wohnraumvermittlung, Gewerbeimmobilien, sonstiges)?
- Wie lautet die Provisionsvereinbarung (Höhe, Fälligkeit, Bedingungen)?
- Wurde der Hauptvertrag tatsächlich geschlossen?
- Besteht eine Kausalverknüpfung zwischen Maklertätigkeit und Vertragsschluss?
- Doppelmakler oder Eigenprovision?
Prüfraster
- Maklervertrag: wirksam geschlossen (konkludent möglich nach § 652 BGB)?
- Tätigkeitsart bestimmen: Nachweis eines Vertragspartners oder Vermittlung des Vertrags
- Hauptvertrag: geschlossen, wirksam und dem Makler kausal zuzurechnen?
- Kausalität: Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit für den Abschluss des Hauptvertrags
- Verfristung: Vertragsschluss muss in angemessenem Zeitraum nach Maklertätigkeit erfolgen
- Verwirkung nach § 654 BGB: Doppelmakler, Interessenkollision, vertragswidrige Bevorzugung der Gegenseite
- Bestellerprinzip nach WoVermG bei Wohnraummakler: Provision nur vom Auftraggeber (Vermieter)
- Herabsetzungsrecht nach § 655 BGB bei offensichtlichem Missverhältnis
Fallstricke
- Kausalität: Eigene Kenntnis des Kaufinteressenten vom Objekt vor Einschaltung des Maklers schließt Provision aus.
- Doppelmaklertätigkeit ohne Einverständnis beider Parteien führt nach § 654 BGB zur Verwirkung der Provision.
- Bei Wohnraumanmietung darf Makler vom Mieter keine Provision verlangen (§ 2 WoVermG); Rückforderungsrecht.
- Alleinauftrag versus einfacher Maklervertrag: Unterschied für Haftung bei Nichtabschluss.
Stoppschilder
- Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.
- Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.
- Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.
Anschluss-Skills
- geschaeftsbesorgung-auftrag-mandat
- auftrag-und-unentgeltliche-taetigkeit
- vertragstypen-mischvertrag-router
- bt-vertragsentwurf-modellvertrag
Quellen
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