Leasing bgb bt schnittstelle
Skill Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/bgb-bt-pruefer/skills/leasing-bgb-bt-schnittstelle
Wenn es um Leasing BGB-BT Schnittstelle in BGB BT Prüfer geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md
npx -y skills add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --skill leasing-bgb-bt-schnittstelleAssembled from the repository path, not quoted from the project. Check it against their README if it does not work.
SKILL.md
3.5 KB, ~1.1k tokens by cl100k_base, as published. Nobody here has run it
Leasing BGB-BT Schnittstelle
Fachkern: Leasing BGB-BT Schnittstelle
- Normen-/Quellenanker: BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.
- Entscheidende Weiche: Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.
- Arbeitsprodukt: Liefere eine fallbezogene
Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.
Normanker
- §§ 535 ff. BGB: Mietrecht als Basisrahmen für Mietleasing
- §§ 433 ff. BGB: Kaufrecht für Finanzierungsleasing-Drei-Parteien-Verhältnis
- § 506 BGB: Entgeltliche Finanzierungshilfe (Verbraucherleasingvertrag)
- §§ 358 und 359 BGB: Verbundener Vertrag und Einwendungsdurchgriff
- § 314 BGB: Kündigung aus wichtigem Grund bei Dauerschuldverhältnissen
- Amtliches BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/
Intake
- Welche Art von Leasingvertrag liegt vor (Finanzierungsleasing, Mietleasing, Sale-and-lease-back)?
- Wer sind die Parteien (Leasinggeber, Leasingnehmer, Lieferant)?
- Ist der Leasingnehmer Verbraucher oder Unternehmer?
- Welches Problem liegt vor (Mangel am Leasingobjekt, Kündigung, Ablauf)?
- Wurde Gewährleistung abgetreten oder steht der Einwendungsdurchgriff zur Verfügung?
Prüfraster
- Vertragstyp bestimmen: Finanzierungsleasing (kaufähnlich) oder Mietleasing (mietähnlich)?
- Drei-Parteien-Verhältnis beim Finanzierungsleasing: Leasinggeber-Lieferant, Leasinggeber-Leasingnehmer
- Gewährleistungsabtretung: Hat Leasinggeber Mängelrechte gegen Lieferanten an Leasingnehmer abgetreten?
- Mangelrechte prüfen: Leasingnehmer kann als Zessionar direkt gegen Lieferanten vorgehen
- Kündigung des Leasingvertrags: ordentliche und außerordentliche Kündigung nach § 314 BGB
- Verbraucherschutz: § 506 BGB für Verbraucherleasing; Widerruf nach §§ 495 und 355 BGB
- Einwendungsdurchgriff nach §§ 358 und 359 BGB bei verbundenen Verträgen
- Haftung bei vorzeitiger Vertragsauflösung: Restwertrisikoverteilung
Fallstricke
- Beim Finanzierungsleasing hat der Leasinggeber oft keine eigenen Gewährleistungsansprüche; nur abgetretene Rechte.
- Fehlt die Abtretung, ist der Leasingnehmer bei Mängeln rechtlos gestellt.
- Verbraucherleasingvertrag muss Mindestangaben nach § 506 BGB enthalten; Fehler können Nichtigkeit bewirken.
- Kündigung des Leasingvertrags wegen Mangels setzt in der Regel erfolglosen Nacherfüllungsversuch voraus.
Stoppschilder
- Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.
- Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.
- Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.
Anschluss-Skills
- mietvertrag-grundschema-paragraph-535
- darlehen-und-finanzierung
- kaufvertrag-grundschema-paragraph-433
- vertragstypen-mischvertrag-router
Quellen
What ships with it
Read from the repository
Just SKILL.md. No reference files, no scripts.