Kaufrecht rechtsmangel paragraph 435
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Kaufrecht: Rechtsmangel § 435 BGB
Fachkern: Kaufrecht: Rechtsmangel § 435 BGB
- Normen-/Quellenanker: BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.
- Entscheidende Weiche: Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.
- Arbeitsprodukt: Liefere eine fallbezogene
Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.
Normanker
- § 435 BGB: Rechtsmangel (Rechte Dritter und öffentlich-rechtliche Lasten)
- § 437 BGB: Käuferrechte (gelten auch bei Rechtsmangel)
- §§ 986 ff. BGB: Einreden des Besitzers (Besitzrecht Dritter)
- GBO: Grundbucheintragungen als Indiz für Rechtsmängel (bei Grundstückskäufen)
- § 311b BGB: Beurkundungspflicht beim Grundstückskauf
Intake
- Haben Dritte Rechte an der verkauften Sache, die den Käufer beeinträchtigen (Pfandrecht, Nießbrauch, Miete)?
- Bestehen öffentlich-rechtliche Lasten (Erschließungsbeiträge, Denkmalschutz, Baulasten)?
- Wurde der Käufer über die Rechte Dritter informiert?
- Welche Käuferrechte sollen geltend gemacht werden?
Prüfraster
- Rechtsmangel-Einordnung nach § 435 BGB: Recht eines Dritten oder sonstige Last
- Sachmangel vs. Rechtsmangel: klare Abgrenzung (Sachmangel betrifft Beschaffenheit, Rechtsmangel betrifft Rechtsstellung)
- Beeinträchtigung des Käufers: muss der Käufer das Recht des Dritten dulden?
- Öffentlich-rechtliche Lasten: Benutzungseinschränkungen, Erschließungsbeiträge
- Käuferrechte nach § 437 BGB: Nacherfüllung (Beseitigung des Rechtsmangels), Rücktritt, Minderung, Schadensersatz
- Fristsetzung zur Beseitigung des Rechtsmangels
- Kenntnis des Käufers nach § 442 BGB: bekannte Rechtsmängel können Ansprüche ausschließen
- Verjährung nach § 438 BGB
Fallstricke
- Öffentlich-rechtliche Lasten können Rechtsmangel sein, auch wenn keine privaten Rechte Dritter bestehen.
- Mieter hat aus Kaufvertrag kein Klagerecht gegen Käufer (kein Vertragsverhältnis), aber es kann Vollstreckungsschutz für Mieter bestehen.
- Kauf bricht nicht Miete nach § 566 BGB: Mieter bleibt berechtigt trotz Eigentümerwechsel.
- Aufgedeckte Rechtsmängel müssen zeitnah gerügt werden.
Stoppschilder
- Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.
- Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.
- Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.
Anschluss-Skills
- kaufrecht-sachmangel-paragraph-434
- kaufrecht-nacherfuellung-ruecktritt-minderung
- mietvertrag-grundschema-paragraph-535
- workflow-anspruchslandkarte
Quellen
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