Kaufrecht right to repair und nacherfuellung
Wenn es um Kaufrecht: Right to Repair und Nacherfüllung in BGB BT Prüfer geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten. Auswahlstichwort: Kaufrecht Right To Repair Und Nacherfuellung; Arbeitsfeld: BGB BT Prüfer.From its SKILL.md
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Kaufrecht: Right to Repair und Nacherfüllung
Fachkern: Kaufrecht: Right to Repair und Nacherfüllung
- Normen-/Quellenanker: BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.
- Entscheidende Weiche: Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.
- Arbeitsprodukt: Liefere eine fallbezogene
Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.
Normanker
- § 439 BGB: Nacherfüllung (Nachbesserung und Nachlieferung als Wahlrecht des Käufers)
- Richtlinie (EU) 2024/1799 (Right to Repair): Reparaturpflichten des Herstellers
- § 475 BGB: Verbrauchsgüterkauf
- § 309 Nr. 8 lit. b BGB: AGB-Verbot der Erschwerung von Nachbesserung
- §§ 327 ff. BGB: Verträge über digitale Produkte (Reparierbarkeit digitaler Produkte)
Intake
- Liegt ein Verbrauchsgüterkauf vor?
- Besteht ein Sachmangel, für den Nacherfüllung verlangt wird?
- Welche Form der Nacherfüllung wählt der Käufer: Nachbesserung oder Nachlieferung?
- Ist die gewählte Form für den Verkäufer unverhältnismäßig?
- Gibt es EU-rechtliche Right-to-Repair-Verpflichtungen, die den Hersteller betreffen?
Prüfraster
- Nacherfüllungsrecht nach § 439 BGB: Käuferwahl zwischen Nachbesserung und Nachlieferung
- Unverhältnismäßigkeit: kann Verkäufer Alternativform wählen (§ 439 Abs. 4 BGB)?
- Kosten der Nacherfüllung: Verkäufer trägt alle Kosten nach § 439 Abs. 2 BGB
- Fehlschlagen der Nacherfüllung: zwei erfolglose Versuche im Zweifel (§ 440 Satz 2 BGB)
- Right to Repair RL 2024: Reparaturpflichten des Herstellers (unabhängig vom Verkäufer)
- Abgrenzung: Hersteller-Reparaturpflicht und Verkäufer-Nacherfüllungspflicht
- Digitale Produkte: Reparierbarkeit und Updatepflicht nach §§ 327 ff. BGB
- Verjährung und Beweislast
Fallstricke
- Right to Repair RL gilt gegenüber dem Hersteller, nicht dem Händler; Ansprüche richten sich gegen verschiedene Personen.
- Unverhältnismäßigkeit der Nacherfüllung ist streng auszulegen; Komforterwägungen reichen nicht.
- Zweimaiges Fehlschlagen der Nachbesserung ist Regelfall, nicht Mindestanforderung.
- Kosten der Nacherfüllung (Transport, Arbeit, Material) trägt vollständig der Verkäufer.
Stoppschilder
- Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.
- Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.
- Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.
Anschluss-Skills
- kaufrecht-nacherfuellung-ruecktritt-minderung
- kaufrecht-updates-sicherheitsupdates-327f-475b
- verbrauchsgueterkauf-digitales
- workflow-livequellen-rechtsstand
Quellen
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