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Kaufrecht dauerhafte bereitstellung digitaler elemente 475c

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Wenn es um Kaufrecht: Dauerhafte Bereitstellung digitaler Elemente Paragraf 475c BGB in BGB BT Prüfer geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten. Auswahlstichwort: Kaufrecht Dauerhafte Bereitstellung Digitaler Elemente 475c; Arbeitsfeld: BGB BT Prüfer.From its SKILL.md

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Kaufrecht: Dauerhafte Bereitstellung digitaler Elemente § 475c BGB

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: BGB §§ 535-577a, BetrKV, WEG §§ 24, 25, 27, BGB §§ 558, 558a, 558b, 573, 573c — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Fachkern: Kaufrecht: Dauerhafte Bereitstellung digitaler Elemente § 475c BGB

  • Normen-/Quellenanker: BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.
  • Entscheidende Weiche: Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.
  • Arbeitsprodukt: Liefere eine fallbezogene Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.

Normanker

  • § 475b BGB: Ware mit digitalen Elementen (Grundnorm)
  • § 475c BGB: dauerhafte Bereitstellung digitaler Elemente
  • § 475d BGB: besonderer Gewährleistungsausschluss
  • § 327 BGB ff.: Verträge über digitale Produkte als Parallelregime
  • § 434 Abs. 3 Nr. 3 BGB: Updatepflicht als Bestandteil der Mangelfreiheit

Intake

  • Welche digitalen Elemente sind Bestandteil der Ware (z.B. Betriebssystem, eingebettete Software)?
  • Wurde ein dauerhafter Bereitstellungszeitraum vereinbart oder ergibt er sich aus den Umständen?
  • Hat der Verkäufer Updates und Sicherheitsupdates rechtzeitig bereitgestellt?
  • Wann ist die Bereitstellungspflicht eingestellt worden und wurde der Käufer informiert?

Prüfraster

  1. Ware mit digitalen Elementen nach § 475b BGB: Einordnung des Produkts
  2. Dauerhafter Bereitstellungszeitraum nach § 475c BGB: vereinbarter Zeitraum oder normativ bestimmter Zeitraum
  3. Updatepflichten: Sicherheitsupdates, Funktionsupdates nach § 434 Abs. 3 Nr. 3 BGB
  4. Pflichtverletzung: fehlende, verzögerte oder fehlerhafte Updates
  5. Sachmangel bei nicht bereitgestellten Updates: Mängelansprüche nach §§ 437 ff. BGB
  6. Informationspflicht gegenüber Käufer bei Einstellung des Supports
  7. Ablehnung von Updates durch Käufer: Folgen nach § 475c Abs. 3 BGB
  8. Verjährung und Beweislast: § 477 BGB und besondere Fristen bei digitalen Elementen

Fallstricke

  • Sicherheitsupdates müssen bereitgestellt werden, auch wenn keine Funktionserweiterung erfolgt.
  • Einstellung des Supports ohne Information des Käufers kann Sachmangel begründen.
  • Käufer, der Update verweigert, verliert unter Umständen Mängelansprüche.
  • Bereitstellungszeitraum kann länger sein als der kaufrechtliche Gewährleistungszeitraum.

Stoppschilder

  • Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.
  • Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.
  • Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.
  • Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.

Anschluss-Skills

  • kaufrecht-ware-mit-digitalen-elementen-475b
  • kaufrecht-updates-sicherheitsupdates-327f-475b
  • verbrauchsgueterkauf-digitales
  • kaufrecht-beweislast-verjaehrung-digitale-elemente

Quellen

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