Kaufrecht abweichungsvereinbarung objektive anforderungen 476
Wenn es um Kaufrecht: Abweichung von objektiven Anforderungen Paragraf 476 BGB in BGB BT Prüfer geht: ordnet Sachverhalt, Norm, Beweislast, Gegenargumente und nächsten Schritt; liefert ein direkt nutzbares Arbeitsprodukt mit Prüfpunkten, Risiken und nächstem Schritt.From its SKILL.md
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Kaufrecht: Abweichung von objektiven Anforderungen § 476 BGB
Aufgabe
Schwerpunkt: keine versteckte AGB-Aushebelung. Prüfe eigene Vorabinformation und ausdrückliche gesonderte Vereinbarung; einfache Klausel, Checkbox-Salat oder technische Fußnote reicht nicht automatisch.
Sofort klären
- Ist der Käufer Verbraucher und der Verkäufer Unternehmer?
- Geht es um eine Sache, ein digitales Produkt oder eine Ware mit digitalen Elementen?
- Kann die Ware ohne App, Cloud, Firmware, Konto, Schlüssel, Sensorik oder Update ihre Funktion erfüllen?
- Welcher Mangel zeigt sich: Hardware, Software, fehlendes Update, Sicherheitslücke, App-Abschaltung, Reparatursperre, fehlende Anleitung oder falsche öffentliche Äußerung?
- Wann wurden Ware, digitale Elemente, Updates und Reparaturversuch bereitgestellt?
- Welches Arbeitsprodukt wird gebraucht: Anspruchsmatrix, Mandantenbrief, Klageentwurf, Händlerantwort, Beweis- und Fristenplan?
Rechtsanker
- § 327, § 327a, § 327e, § 327f BGB für digitale Produkte und die Abgrenzung zu Waren mit digitalen Elementen.
- § 434 BGB: subjektive Anforderungen, objektive Anforderungen, Montage-/Installationsanforderungen; Beschaffenheit umfasst Funktionalität, Kompatibilität und Interoperabilität.
- § 475b BGB: Sachmangel einer Ware mit digitalen Elementen einschließlich Aktualisierungspflichten.
- § 475c BGB: dauerhafte Bereitstellung digitaler Elemente, mindestens zwei Jahre Haftungszeitraum für digitale Elemente.
- § 475e BGB: Sonderverjährung bei dauerhafter Bereitstellung, Aktualisierungspflicht, Mangelanzeige und Übergabe zur Nacherfüllung.
- § 476 BGB: Abweichung von objektiven Anforderungen nur mit eigener Information und ausdrücklicher gesonderter Vereinbarung.
- § 477 BGB: Beweislastvermutung, bei dauerhafter Bereitstellung digitaler Elemente besonders prüfen.
- Richtlinie (EU) 2024/1799 zum Recht auf Reparatur: Stand Juni 2026 als EU-Richtlinie mit Umsetzungsprüfung behandeln; nicht als bereits vollständig deutsches BGB-Recht behaupten, wenn das Umsetzungsgesetz nicht geprüft ist.
Arbeitsprogramm
- Vertragstyp trennen. Kauf einer Ware mit digitalen Elementen (§ 475b/§ 475c) ist nicht dasselbe wie reiner Digitalvertrag (§§ 327 ff.). § 327a Abs. 3 ist der Router.
- Mangelzeitpunkt und Zeitraum klären. Bei Hardware regelmäßig Gefahrübergang; bei Updatepflicht und dauerhaften digitalen Elementen den Zeitraum der Bereitstellung/Erwartbarkeit prüfen.
- Updatepflicht konkretisieren. Welche Updates waren vereinbart, welche waren objektiv für Vertragsmäßigkeit/Sicherheit nötig, wer hat informiert, was hat der Verbraucher installiert oder nicht installiert?
- Reparaturrecht mitdenken. Nacherfüllung kann Reparatur oder Ersatzlieferung sein; Right-to-Repair künftig zusätzlich mit Hersteller-/Repairer-Informationspflichten, Reparaturformular, Plattform und Verbot sachwidriger Reparaturhindernisse prüfen.
- Beweise bauen. Screenshots App, Update-Logs, Händlerchat, öffentliche Werbung, Reparaturprotokoll, Diagnosedaten, Seriennummer, Firmwarestand, Konto-/Cloud-Abhängigkeit.
- Output liefern. Immer mit Kurzampel, Anspruchsgrundlagen, Fristen, Beweislast, nächstem Schreiben und Anschluss-Skills.
Quellenhygiene
Normen live über gesetze-im-internet.de prüfen. EU-Rechtsstand live über EUR-Lex oder Kommissionsseite prüfen. Keine BeckRS-/juris-/Kommentar-Blindzitate. Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei überprüfbarer Quelle.
Anschluss-Skills
Nach der Erstprüfung je nach Schwerpunkt kaufrecht-sachmangel-paragraph-434, kaufrecht-nacherfuellung-ruecktritt-minderung, kaufrecht-schadensersatz-aufwendungsersatz, verbrauchsgueterkauf-digitales, schnittstelle-bgb-at-methodenlehre-agb oder produzentenhaftung-und-verkehrssicherung ziehen.
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