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Geschaeftsbesorgung zahlungsdienste goa

Skill Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/bgb-bt-pruefer/skills/geschaeftsbesorgung-zahlungsdienste-goa

Wenn es um Geschäftsbesorgung und Zahlungsdienste in BGB BT Prüfer geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten. Auswahlstichwort: Geschaeftsbesorgung Zahlungsdienste Goa; Arbeitsfeld: BGB BT Prüfer.From its SKILL.md

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Geschäftsbesorgung und Zahlungsdienste

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: BGB §§ 535-577a, BetrKV, WEG §§ 24, 25, 27, BGB §§ 558, 558a, 558b, 573, 573c — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Fachkern: Geschäftsbesorgung und Zahlungsdienste

  • Normen-/Quellenanker: BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.
  • Entscheidende Weiche: Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.
  • Arbeitsprodukt: Liefere eine fallbezogene Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.

Normanker

  • §§ 675c–676c BGB: Zahlungsdienstrecht (Umsetzung der PSD2)
  • § 675j BGB: Autorisierung von Zahlungsvorgängen
  • § 675u BGB: Erstattungsanspruch bei nicht autorisiertem Zahlungsvorgang
  • § 675v BGB: Haftung des Zahlungsdienstnutzers bei unautorisierten Zahlungen
  • § 675w BGB: Nachweis der Autorisierung
  • § 676a BGB: Ausführungsfrist
  • ZAG: Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz als öffentlich-rechtlicher Rahmen

Intake

  • Wurde ein Zahlungsvorgang ohne Autorisierung des Zahlers ausgeführt?
  • Hat der Zahlungsdienstleister die Transaktion ordnungsgemäß ausgeführt?
  • Liegt ein Betrugsfall (Phishing, SIM-Swap) oder ein technischer Fehler vor?
  • Wann wurde der nicht autorisierte Zahlungsvorgang bemerkt und gemeldet?
  • Hat der Zahlungsnutzer grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt?

Prüfraster

  1. Autorisierung nach § 675j BGB: hat der Zahler zugestimmt (ausdrücklich oder konkludent)?
  2. Nicht autorisierter Zahlungsvorgang: Erstattungsanspruch nach § 675u BGB
  3. Haftungsverteilung nach § 675v BGB: grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Nutzers?
  4. Nachweis der Autorisierung nach § 675w BGB: beweisrechtliche Stellung des Zahlungsdienstleisters
  5. Korrekte Ausführung: hat Bank richtige IBAN und richtigen Betrag ausgeführt?
  6. Fehlüberweisung: Rückrufverfahren und Schadensersatz
  7. Meldefrist für nicht autorisierte Zahlungen: 13 Monate nach Belastung
  8. Verjährung: § 195 BGB

Fallstricke

  • Bank muss bei Erstattungsanspruch nach § 675u BGB sofort erstatten, sofern kein Betrugsnachweis.
  • Grobe Fahrlässigkeit des Nutzers (PIN-Weitergabe) schließt Erstattungsanspruch nach § 675v Abs. 3 BGB aus.
  • Nachweis der Autorisierung liegt nach § 675w BGB beim Zahlungsdienstleister.
  • Fehlüberweisung auf falsche IBAN: Bank haftet nur bei eigener Pflichtverletzung.

Stoppschilder

  • Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.
  • Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.
  • Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.
  • Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.

Anschluss-Skills

  • geschaeftsbesorgung-auftrag-mandat
  • darlehen-und-finanzierung
  • schnittstelle-bgb-at-methodenlehre-agb
  • workflow-livequellen-rechtsstand

Quellen

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