Deliktsrecht sonstiges recht
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⚠️ Experimentelle Skill-Sammlung für deutsches Recht (Arbeits-, Gesellschafts-, Insolvenz-, Datenschutz-, Prozessrecht u.a.) – inzwischen verbessert und im Alltag getestet, aber weiterhin Experiment. Bitte selber ausprobieren, Issues/PRs willkommen! Keine Rechtsberatung. Mandatsgeheimnis (§§ 203/204 StGB, § 43e BRAO), DSGVO, US-Transfer, KI-VO & Co
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Wenn es um Deliktsrecht: Sonstiges Recht in BGB BT Prüfer geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten. Auswahlstichwort: Deliktsrecht Sonstiges Recht; Arbeitsfeld: BGB BT Prüfer.
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Deliktsrecht: Sonstiges Recht
Fachkern: Deliktsrecht: Sonstiges Recht
- Normen-/Quellenanker: BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.
- Entscheidende Weiche: Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.
- Arbeitsprodukt: Liefere eine fallbezogene
Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.
Normanker
- § 823 Abs. 1 BGB: sonstige Rechte (Auffangtatbestand für absolute Rechte)
- Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG: allgemeines Persönlichkeitsrecht als Verfassungsgrundlage
- § 12 BGB: Namensrecht
- § 1004 BGB analog: quasi-negatorischer Unterlassungsanspruch
- UrhG, MarkenG, PatG: spezialgesetzliche Deliktsregeln, die § 823 BGB verdrängen können
- BGH-Linie zum APR: nur nach Live-Prüfung zitieren
Intake
- Welches Recht ist verletzt: APR, Recht am Gewerbebetrieb, Urheberrecht, Marke?
- Ist das betroffene Recht ein sonstiges Recht im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB?
- Greift eine spezialgesetzliche Regelung (UrhG, MarkenG), die § 823 BGB verdrängt?
- Ist ein immaterieller Schaden entstanden (APR-Verletzung: Geldentschädigung)?
- Besteht ein Unterlassungsanspruch nach § 1004 BGB analog?
Prüfraster
- Einordnung: absolutes Recht, das den Charakter eines sonstigen Rechts hat
- APR-Verletzung: Eingriff in Kernbereich der Persönlichkeit, Abwägung mit anderen Grundrechten
- Recht am Gewerbebetrieb: unmittelbarer betriebsbezogener Eingriff erforderlich (restriktiv)
- Immaterialgüterrechte: Abgrenzung zu spezialgesetzlichen Haftungsregeln (UrhG, MarkenG)
- Rechtswidrigkeit: Güter- und Interessenabwägung bei APR besonders relevant
- Verschulden: Vorsatz oder Fahrlässigkeit
- Schadensersatz: materielle Schäden und Geldentschädigung bei schwerwiegender APR-Verletzung
- Unterlassungsanspruch nach § 1004 BGB analog
Fallstricke
- Reiner Vermögensschaden (z.B. entgangener Gewinn ohne Betriebseingriff) ist kein sonstiges Recht.
- Recht am Gewerbebetrieb ist subsidiär; spezialgesetzliche Regelungen haben Vorrang.
- APR-Verletzung erfordert erheblichen Eingriff; geringfügige Beeinträchtigungen reichen nicht.
- Geldentschädigung wegen APR-Verletzung ist keine Schadenshöhe, sondern eigenständige Anspruchsvoraussetzung.
Stoppschilder
- Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.
- Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.
- Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.
Anschluss-Skills
- deliktsrecht-paragraph-823-1
- deliktsrecht-paragraph-826-sittenwidrige-schaedigung
- delikt-vertrag-konkurrenz
- workflow-output-gutachten-klage-brief