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Deliktsrecht tierhalter und gebaeude

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Wenn es um Deliktsrecht: Tierhalter und Gebäude in BGB BT Prüfer geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md

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Deliktsrecht: Tierhalter und Gebäude

Fachkern: Deliktsrecht: Tierhalter und Gebäude

  • Normen-/Quellenanker: BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.
  • Entscheidende Weiche: Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.
  • Arbeitsprodukt: Liefere eine fallbezogene Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.

Normanker

  • § 833 BGB: Tierhalterhaftung (Gefährdungshaftung bei Luxustieren, Exkulpation bei Nutztieren)
  • § 834 BGB: Haftung des Tieraufsehers
  • § 836 BGB: Haftung des Grundstücksbesitzers für einstürzende Gebäude oder Anlagen
  • § 837 BGB: Haftung des Gebäudebesitzers
  • § 838 BGB: Haftung des Gebäudeunterhaltspflichtigen
  • § 254 BGB: Mitverschulden des Geschädigten (z.B. Provozierung des Tiers)

Intake

  • Wer ist Tierhalter im Sinne des § 833 BGB (eigene Rechnung und Interesse)?
  • Handelt es sich um ein Luxustier (Hund, Pferd) oder ein Nutztier (Hoftier)?
  • Kann der Tierhalter bei Nutztieren exkulpieren (§ 833 Satz 2 BGB)?
  • Hat das Gebäude eine gefährliche Beschaffenheit und wer ist verantwortlicher Besitzer?
  • Liegt ein Mitverschulden des Geschädigten vor?

Prüfraster

  1. Tierhalterhaftung § 833 BGB: Haltereigenschaft (Eigeninteresse und eigene Rechnung)
  2. Tiergefahr: hat das typische Tierverhalten den Schaden verursacht?
  3. Luxustier oder Nutztier: bei Nutztieren Exkulpation möglich (sorgfältige Beaufsichtigung)
  4. Tieraufseher: § 834 BGB, eigene Fahrlässigkeitshaftung mit Exkulpationsmöglichkeit
  5. Gebäudehaftung § 836 BGB: fehlerhafte Errichtung oder mangelhafte Unterhaltung; Besitzereigenschaft
  6. § 837 BGB: Besitzer eines Bauwerks auf fremdem Grundstück
  7. § 838 BGB: Unterhaltungspflichtiger des Gebäudes (auch ohne Besitz)
  8. Mitverschulden nach § 254 BGB; Verjährung §§ 195 und 199 BGB

Fallstricke

  • Nutztier-Exkulpation nach § 833 Satz 2 BGB setzt sorgfältige Beaufsichtigung nach den Umständen voraus.
  • Gebäudehaftung nach § 836 BGB ist Verschuldenshaftung, aber mit Beweislastumkehr.
  • Tierhalter und Tieraufseher können gleichzeitig nach §§ 833 und 834 BGB haften.
  • Mitverschulden durch Provokation des Tiers oder unvorsichtiges Verhalten am Gebäude mindern Anspruch.

Stoppschilder

  • Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.
  • Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.
  • Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.
  • Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.

Anschluss-Skills

  • deliktsrecht-paragraph-823-1
  • produzentenhaftung-und-verkehrssicherung
  • schadensrecht-paragraphen-249-253
  • delikt-organisationspflicht

Quellen

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