Deliktsrecht schutzgesetz paragraph 823 2
Wenn es um Deliktsrecht: Schutzgesetz Paragraf 823 Abs. 2 BGB in BGB BT Prüfer geht: ordnet Sachverhalt, Norm, Beweislast, Gegenargumente und nächsten Schritt; liefert ein direkt nutzbares Arbeitsprodukt mit Prüfpunkten, Risiken und nächstem Schritt.From its SKILL.md
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Deliktsrecht: Schutzgesetz § 823 Abs. 2 BGB
Fachkern: Deliktsrecht: Schutzgesetz § 823 Abs. 2 BGB
- Normen-/Quellenanker: BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.
- Entscheidende Weiche: Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.
- Arbeitsprodukt: Liefere eine fallbezogene
Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.
Normanker
- § 823 Abs. 2 BGB: Haftung bei Verletzung eines Schutzgesetzes
- § 134 BGB: Nichtigkeit bei Gesetzesverstoß (parallele Frage)
- StGB-Tatbestände als Schutzgesetze: §§ 242 (Diebstahl), 263 (Betrug), 266 (Untreue) StGB
- Art. 32 DSGVO als Schutzgesetz (umstritten; Tendenz BGH: ja)
- Straßenverkehrsgesetz und weitere Sicherheitsgesetze als Schutzgesetze
Intake
- Welche gesetzliche Norm soll als Schutzgesetz herangezogen werden?
- Dient die Norm zumindest auch dem Schutz des individuellen Geschädigten?
- Hat der Schädiger den Tatbestand der Schutznorm erfüllt?
- Ist der eingetretene Schaden vom Schutzzweck der Norm erfasst?
- Liegt Verschulden bezüglich der Schutznormverletzung vor?
Prüfraster
- Schutzgesetz-Eigenschaft: Norm muss zumindest auch individuellen Schutz bezwecken
- Tatbestand der Schutznorm verwirklicht: vollständige Subsumtion unter die Schutznorm
- Verschulden: Vorsatz oder Fahrlässigkeit bezüglich der Schutznormverletzung
- Schutzzweckzusammenhang: eingetretener Schaden muss im Schutzbereich der Norm liegen
- Kausalität: Schutznormverletzung hat Schaden verursacht
- Schaden nach §§ 249 ff. BGB
- Mitverschulden nach § 254 BGB
- Verjährung: §§ 195 und 199 BGB; strafrechtliche Verjährung getrennt prüfen
Fallstricke
- Reine Ordnungsvorschriften ohne individuellen Schutzcharakter sind keine Schutzgesetze.
- Schutzzweckzusammenhang muss für jeden Schadensposten einzeln geprüft werden.
- DSGVO Art. 32 als Schutzgesetz ist höchstrichterlich noch nicht abschließend geklärt.
- Tatbestandsverwirklichung der Schutznorm muss vollständig geprüft werden (keine verkürzte Prüfung).
Stoppschilder
- Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.
- Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.
- Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.
Anschluss-Skills
- deliktsrecht-paragraph-823-1
- deliktsrecht-paragraph-826-sittenwidrige-schaedigung
- delikt-verkehrspflicht-digital
- workflow-anspruchslandkarte
Quellen
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