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Deliktsrecht sonstiges tierhalter gebaeude

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Wenn es um Deliktsrecht: Sonstiges Recht in BGB BT Prüfer geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten. Auswahlstichwort: Deliktsrecht Sonstiges Tierhalter Gebaeude; Arbeitsfeld: BGB BT Prüfer.From its SKILL.md

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Deliktsrecht: Sonstiges Recht

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: BGB §§ 535-577a, BetrKV, WEG §§ 24, 25, 27, BGB §§ 558, 558a, 558b, 573, 573c — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Fachkern: Deliktsrecht: Sonstiges Recht

  • Normen-/Quellenanker: BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.
  • Entscheidende Weiche: Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.
  • Arbeitsprodukt: Liefere eine fallbezogene Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.

Normanker

  • § 823 Abs. 1 BGB: sonstige Rechte (Auffangtatbestand für absolute Rechte)
  • Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG: allgemeines Persönlichkeitsrecht als Verfassungsgrundlage
  • § 12 BGB: Namensrecht
  • § 1004 BGB analog: quasi-negatorischer Unterlassungsanspruch
  • UrhG, MarkenG, PatG: spezialgesetzliche Deliktsregeln, die § 823 BGB verdrängen können
  • BGH-Linie zum APR: nur nach Live-Prüfung zitieren

Intake

  • Welches Recht ist verletzt: APR, Recht am Gewerbebetrieb, Urheberrecht, Marke?
  • Ist das betroffene Recht ein sonstiges Recht im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB?
  • Greift eine spezialgesetzliche Regelung (UrhG, MarkenG), die § 823 BGB verdrängt?
  • Ist ein immaterieller Schaden entstanden (APR-Verletzung: Geldentschädigung)?
  • Besteht ein Unterlassungsanspruch nach § 1004 BGB analog?

Prüfraster

  1. Einordnung: absolutes Recht, das den Charakter eines sonstigen Rechts hat
  2. APR-Verletzung: Eingriff in Kernbereich der Persönlichkeit, Abwägung mit anderen Grundrechten
  3. Recht am Gewerbebetrieb: unmittelbarer betriebsbezogener Eingriff erforderlich (restriktiv)
  4. Immaterialgüterrechte: Abgrenzung zu spezialgesetzlichen Haftungsregeln (UrhG, MarkenG)
  5. Rechtswidrigkeit: Güter- und Interessenabwägung bei APR besonders relevant
  6. Verschulden: Vorsatz oder Fahrlässigkeit
  7. Schadensersatz: materielle Schäden und Geldentschädigung bei schwerwiegender APR-Verletzung
  8. Unterlassungsanspruch nach § 1004 BGB analog

Fallstricke

  • Reiner Vermögensschaden (z.B. entgangener Gewinn ohne Betriebseingriff) ist kein sonstiges Recht.
  • Recht am Gewerbebetrieb ist subsidiär; spezialgesetzliche Regelungen haben Vorrang.
  • APR-Verletzung erfordert erheblichen Eingriff; geringfügige Beeinträchtigungen reichen nicht.
  • Geldentschädigung wegen APR-Verletzung ist keine Schadenshöhe, sondern eigenständige Anspruchsvoraussetzung.

Stoppschilder

  • Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.
  • Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.
  • Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.
  • Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.

Anschluss-Skills

  • deliktsrecht-paragraph-823-1
  • deliktsrecht-paragraph-826-sittenwidrige-schaedigung
  • delikt-vertrag-konkurrenz
  • workflow-output-gutachten-klage-brief

Quellen

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