Delikt vertrag konkurrenz
Skill Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/bgb-bt-pruefer/skills/delikt-vertrag-konkurrenz
⚠️ Experimentelle Skill-Sammlung für deutsches Recht (Arbeits-, Gesellschafts-, Insolvenz-, Datenschutz-, Prozessrecht u.a.) – inzwischen verbessert und im Alltag getestet, aber weiterhin Experiment. Bitte selber ausprobieren, Issues/PRs willkommen! Keine Rechtsberatung. Mandatsgeheimnis (§§ 203/204 StGB, § 43e BRAO), DSGVO, US-Transfer, KI-VO & Co
npx -y skills add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --skill delikt-vertrag-konkurrenzAssembled from the repository path, not quoted from the project. Check it against their README if it does not work.
What its author says it does
Copied from the file, not written here
Wenn es um Delikt-Vertrag Konkurrenz in BGB BT Prüfer geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten. Auswahlstichwort: Delikt Vertrag Konkurrenz; Arbeitsfeld: BGB BT Prüfer.
SKILL.md
3.8 KB, as published. Nobody here has run it
Delikt-Vertrag Konkurrenz
Fachkern: Delikt-Vertrag Konkurrenz
- Normen-/Quellenanker: BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.
- Entscheidende Weiche: Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.
- Arbeitsprodukt: Liefere eine fallbezogene
Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.
Normanker
- § 280 Abs. 1 BGB: vertraglicher Schadensersatz
- § 823 Abs. 1 und Abs. 2 BGB: deliktischer Schadensersatz
- § 241 Abs. 2 BGB: Schutzpflichten im Schuldverhältnis
- § 278 BGB: Haftung für Erfüllungsgehilfen (vertragliche Seite)
- § 831 BGB: Haftung für Verrichtungsgehilfen (deliktische Seite)
- §§ 195 und 199 BGB: dreijährige Verjährungsfrist (Delikt und Vertrag gleich)
- § 852 BGB: Herausgabeanspruch nach Deliktsrecht, längere Sonderregel
Intake
- Bestand ein Vertrag zwischen den Parteien, und wurde er durch dieselbe Handlung verletzt?
- Welcher Anspruch soll vorrangig geltend gemacht werden?
- Gibt es Unterschiede bei Verjährung, Beweislast oder Haftungsumfang?
- Greift § 278 BGB (Erfüllungsgehilfe) oder § 831 BGB (Verrichtungsgehilfe)?
- Sind Dritte geschädigt, die keinen Vertrag haben?
Prüfraster
- Vertraglicher Schadensersatzanspruch nach § 280 Abs. 1 BGB: Schuldverhältnis, Pflichtwidrigkeit, Vertretenmüssen
- Deliktischer Schadensersatz nach § 823 BGB: Rechtsgutsverletzung, Handlung, Rechtswidrigkeit, Verschulden
- Anspruchskumulation: beide Ansprüche können nebeneinander bestehen
- Beweislast: bei § 280 BGB vermutet, bei § 823 BGB liegt Beweislast beim Geschädigten
- Gehilfenhaftung: § 278 BGB (kein Exkulpationsmöglichkeit) vs. § 831 BGB (Exkulpation möglich)
- Verjährung: beide Ansprüche verjähren nach §§ 195 und 199 BGB, aber § 852 BGB verlängert Deliktsanspruch nach Verjährung
- Drittschadensliquidation bei mittelbaren Geschädigten
- Haftungsausschlüsse: vertragliche Haftungsfreizeichnung wirkt nur für Vertragspartner
Fallstricke
- Vertraglicher Haftungsausschluss beseitigt nicht die deliktische Haftung gegenüber Dritten.
- Beweislast ist unterschiedlich: § 280 BGB favorisiert den Gläubiger, § 823 BGB den Schuldner.
- § 852 BGB verlängert Deliktsanspruch nach Verjährung auf zehn Jahre in Bereicherungsform.
- Gehilfenhaftung nach § 278 BGB ist strenger als nach § 831 BGB (keine Exkulpation möglich).
Stoppschilder
- Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.
- Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.
- Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.
Qualitätsregeln
- Immer beide Anspruchsgrundlagen prüfen und vergleichen.
- § 278 BGB und § 831 BGB immer parallel prüfen.
- § 852 BGB nicht vergessen bei bereits verjährten Deliktsansprüchen.
Anschluss-Skills
- deliktsrecht-paragraph-823-1
- schadensrecht-paragraphen-249-253
- delikt-organisationspflicht
- workflow-anspruchslandkarte